Vorlage - 2021/10558-08-01
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Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag VO/2021/10558 wird wie folgt geändert:
Die Beschlüsse der Lübecker Bürgerschaft zur Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 (Basis: 2019) und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 setzen den verbindlichen Rahmen für den Flächennutzungsplan (FNP) und den Verkehrsentwicklungsplan (VEP). Für die Ausarbeitung der jeweiligen Bebauungspläne sollen verbindliche Planungsgrundsätze und ein Festsetzungskatalog für die klimaangepasste Stadtentwicklung entwickelt werden.
Basierend auf den Inhalten des Stadtentwicklungsdialogs wird der Bürgermeister beauftragt, bei der Erstellung eines neuen FNP und VEP folgende Grundsätze umzusetzen:
- Im Entwurf des FNP werden in Anlehnung an die Szenarien 35 ha Wohnbaufläche und 250 ha Gewerbefläche (jeweils brutto; zusätzlich zu den bereits laufenden B-Plänen und den bereits im Wartestand befindlichen Planungsvorhaben) dargestellt. Es sind darüber hinaus Potenzialflächen zu prüfen, auf denen Großansiedlungen (brutto 20 ha und mehr) realisiert werden könnten. Der Bürgermeister möge aufzeigen, wo durch Kooperationen mit dem Umland weitere Flächenpotenziale zur Entwicklung erschlossen werden können. Eine Erschließbarkeit durch Wasserstraße oder Schienenverkehr sollte berücksichtigt werden.
- Für den VEP werden in Anlehnung an die Szenarien folgende Modal-Split-Zielwerte zugrunde gelegt: 30% Kfz (davon mindestens die Hälfte mit emissionsfreiem Antrieb), 26% Fahrrad, 20% ÖPNV, 24% Fußverkehr. Die Werte können variieren, solange der Zielwert von über 70% für den Umweltverbund gewahrt bleibt.
Im Rahmen einer Mobilitätswende ist der Anteil des ÖPNV am leistungsorientierten Modal Split kontinuierlich auf 40% zu steigern. Dafür soll vorrangig auf allen Hauptverkehrsstrecken (in denen heute in der Hauptverkehrszeit mindestens 6 Busfahrten pro Stunde stattfinden, - oftmals jedoch als Pulkfahrten) der Busverkehr im 10-Minuten-Takt („Lübeck-Takt“) organisiert und die Busbeschleunigung gemäß VO/2021/10443-01 vorangebracht werden.
- Zusätzliche Bauflächen werden vorzugsweise in städtebaulich integrierten Lagen oder unter Anwendung der aktiven Baulandentwicklung durch die Hansestadt Lübeck (gemäß Grundsatzbeschluss zur aktiven Baulandentwicklung Anhang Anl. C) umgesetzt. Eine Ausweisung von schnell entwickelbaren Bauflächen im Außenbereich ist gleichrangig zu betreiben.
- Die Anlage D wird als mögliches Planungskonzept zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, dazu konkrete Umsetzungsvorschläge zur Beschlussfassung des VEP zu benennen, deren Auswirkungen umfassend zu beschreiben und hierfür ein Finanzierungskonzept zu unterbreiten.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen