Vorlage - VO/2019/08082
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Beschlussvorschlag
1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaus-
haltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1
dem Vorbericht Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3
dem Beteiligungsbericht Anlage 4
wird beschlossen.
2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den
städtischen Budgetübersichten ohne Interne Leistungsabrechnung Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten,
um die u.a. in dem Haushalt 2020 vorgesehenen Aufwendungskürzungen
und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen
und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
3. Ergänzend wird die Fortsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonso-
lidierung gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2019 in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu
schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 6
wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts Anlage 7
beschlossen.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen
5. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 856.117.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 874.439.900 EUR
einen Jahresüberschuss von
einen Jahresfehlbetrag von 18.322.700 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 827.690.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 817.986.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 113.894.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 194.507.900 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen 66.385.500 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 60.401.500 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3.708,883
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2020 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
_______________________
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.
(Ende des Satzungstextes)
Stellenplan
Der Stellenplan 2019 (3.566,937 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2020 um
die sich aus der Anlage 3
ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus
ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzt: 3.708,883 Planstellen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| Fachbereiche 1-5, Eigenbetriebe, Eigengesellschaften lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 95 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja : Fehlbedarf Ergeb- Kreditbedarf 2020: 66.385.500 EUR Verpflichtungsermächti- |
Begründung
- Allgemeiner Überblick
Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der Lübecker Bürgerschaft ermächtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen
Erfüllung ihrer Aufgaben.
Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in
Teilpläne. Der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplanes, ebenso wie der Beteiligungsbericht und der Vorbericht.
Für die Planung 2020 liegt der Jahresabschluss 2018 als konkrete Planungsgrundlage vor. Das Jahr 2018 wurde mit einem Überschuss von 96,7 Mio. EUR abgeschlossen. Dennoch weist die Planung für 2020 einen Fehlbedarf von 18,3 Mio. EUR aus. Dieses begründet sich wesentlich durch Verstärkungen bei Personal- und Sachaufwendungen, um neuen gesetzlichen Aufgaben wie insbesondere dem Bundesteilhabegesetz nachzukommen. Weiterhin befindet sich die Verwaltung in einer Umbruchphase mit dem Ziel der Modernisierung.
Neben neuer technischer Ausstattung heißt es auch, Digitalisierungsprojekte mit mehr
Personal zu beschleunigen, um deren Potenziale schneller heben zu können. Auch soll der Bürgerservice erheblich ausgebaut werden, u.a. mit neuen Stadtteilbüros. Auch hierfür sind Personal- und Sachmittel erforderlich.
Aufgrund des schon im September 2019 angestrebten Beschlusses für das Haushaltsjahr 2020 wurde das verwaltungsinterne Planungsverfahren vorgezogen. Gewisse Unsicher
heiten wie z.B. noch nicht vorliegende Daten aus der November-Steuerschätzung werden zu Gunsten der frühen Beschlussfassung in Kauf genommen mit dem Ziel, schon zu Beginn des Jahres 2020 einen genehmigten Haushalt vorliegen zu haben und bewirtschaften zu können. Die in den Vorjahren zu geringe Ausnutzung der Investitionsmittel wird sich durch eine
frühere Bewirtschaftung des Haushalts verbessern. Ebenso wurden für die Investitionsplanung Prioritäten zu Grunde gelegt, und die einzelnen Maßnahmen nur zu den Teilen veranschlagt, die auch tatsächlich in 2020 kassenwirksam werden.
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 23.5.2019 den Klimanotstand ausgerufen und
betont, dass weitere kommunale Maßnahmen zum Klimaschutz zwingend erforderlich sind. Deshalb legt die Klimaschutzleitstelle parallel zum Haushaltsentwurf der Bürgerschaft eine Vorlage vor mit bisherigen Sachständen und dem Wunsch, dem European Energy Award beizutreten, um eine fachlich fundierte Bestandsaufnahme wie auch eine intensive zielgerichtete Begleitung weiterer Aktivitäten zum Klimaschutz zu erreichen. Gestärkt werden muss zur Intensivierung der Klimaschutzmaßnahmen zunächst die Klimaschutzleitstelle und das Energiemanagement. Dadurch wird auch ein hohes Einsparpotential der Energiekosten städtischer Gebäude erwartet. Ein erster Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz wird zum Jahresende 2019 erstellt sein und der Bürgerschaft zu Beginn 2020 vorgelegt werden können. Die weiteren mittel- bis langfristigen Kosten der Planung der Klimaschutzmaßnahmen und
Folgekosten werden dann in die folgenden Haushaltsplanungen eingesteuert.
Einige Positionen des aktuellen Investitionshaushalts betreffen Gebäudesanierungen,
darunter sind viele Schulgebäude. Dieses führt in der Regel zu einer deutlichen Verringerung des Energiebedarfs und dient somit dem Klimaschutz. Viele Positionen des aktuellen Investitionshaushalts betreffen darüber hinaus Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen. Hier gibt es ebenfalls große Handlungsmöglichkeiten zum Klimaschutz. Gebäude haben eine sehr lange Lebensdauer. Durch eine klimafreundliche Bauausführung kann der zukünftige Energiebedarf – insbesondere Wärme - minimiert werden und der verbleibende Bedarf klimafreundlich erzeugt werden. Auch die Wahl des Baumaterials ist wichtig. Inwieweit bei den gelisteten Baumaßnahmen der Klimaschutz - über die gesetzlichen Minimalforderungen hinausgehend - beachtet wird, ist im Investitionshaushalt bisher noch nicht abgebildet. Für die Zukunft wird angestrebt, diese abzubilden und verbindliche Planungshinweise mit dem Fokus Klimaschutz für alle von der Hansestadt Lübeck beauftragten Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen zu verabschieden. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit sind Fördermittel zu berücksichtigen und die – volkswirtschaftlich relevanten - Umweltkosten einzubeziehen.
Neu im Ergebnisplan ist die stadtinterne Entscheidung, innerstädtische Mieten als Teil der internen Leistungsabrechnung nicht mehr in den Budgets der Fachbereiche abzubilden.
Dieses vereinfacht die Handhabung in der Verwaltung, da die Verantwortung für Miethöhen damit vollständig dem Gebäudemanagement obliegt. Eine direkte Vergleichbarkeit mit den Budgetübersichten des Vorjahres wird somit einmalig erschwert. Um dies dennoch zu
ermöglichen, enthalten die Budgetübersichten für jeden Fachbereich eine Spalte „Plan 2019 ohne ILA“ .
Beratungsverfahren:
Zwecks Straffung des Verfahrens wurde verabredet, auf einzelne Fachausschussberatungen zu verzichten. Die Gremienbeteiligung erfolgt in den Sitzungen des Hauptausschusses am 10. und 24.9.2019. Neben den Unterlagen für die Beschlussfassung in ALLRIS im erforderlichen amtlichen Format steht erstmals ein interaktiver Haushalt webbasiert zur Verfügung:
Planungsdaten können darüber tiefergehend erschlossen werden. Auch sämtliche Einzelinvestitionsmaßnahmen stehen dort zu Verfügung.
- Zu den Beschlussvorschlägen
zu 1. Festsetzung Ergebnisplan und Finanzplan
Im Entwurf des Produkthaushalts sind die jeweiligen Produkthaushaltsseiten, die von den Bereichen gemeldeten Aufwendungen/Erträge bzw. Einzahlungen und Auszahlungen enthalten. Der Beteiligungsbericht enthält aufgrund des frühen Zeitraums noch keine Plandaten der städtischen Gesellschaften und Betriebe für den Wirtschaftsplan 2020. Diese folgen dann gesondert zu den jeweiligen Wirtschaftsplänen der städtische Gesellschaften und Betriebe.
zu 2. Budgetübersichten der Fachbereiche 1- 5
In den Listen sind die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr mit
kurzen Erläuterungen dargelegt, wie oben beschrieben ohne die interne Leistungs-abrechnung.
zu 3. Konsolidierungsliste
Entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses vom 29.3.2019 zu TOP Ö 911 zur VO/2019/07224 nimmt die Hansestadt Lübeck am weiteren Konsolidierungsfonds des Landes Schleswig-Holstein teil. Mit dem Haushaltsbegleitbeschluss 2019 ist bereits ein Paket an prozessbezogenen Konsolidierungsmaßnahmen im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung beschlossen worden, die bis 2023 umzusetzen sind. In 2020 sind die Arbeiten an diesen Maßnahmen konsequent fortzusetzen, um das Ziel einer finalen Gesamtumsetzung bis 2023 erreichen zu können. Das Maßnahmenpaket – das auch Bestandteil des mit dem Land zu schließenden weiteren Kondivertrages sein wird - ist in der Anlage 6 nochmals nachrichtlich beigefügt. Der Vertrag mit dem Land Schleswig-Holstein wird über vier Jahre geschlossen.
zu 4. Aufnahme von Kassenkrediten
Durch eine verbesserte Ertrags- und Liquiditätslage der Hansestadt Lübeck ist der Bedarf an Kassenkrediten gesunken; insgesamt konnte der Höchstbetrag der
Kassenkredite gemäß Haushaltssatzung auch für 2020 weiter reduziert werden. Zur Sicherstellung der Liquidität ist es jedoch nach wie vor erforderlich, Kassenkredite aufzunehmen. Kassenkredite sind grundsätzlich kurzfristig. Es kann allerdings
wirtschaftlich sein, den Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten nicht kurzfristig, sondern mittelfristig zu finanzieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn das allge-meine Zinsniveau im Haushaltsjahr günstig ist. Auf diese Weise kann das günstige Zinsniveau für den Bodensatz über das Ende des Haushaltsjahres hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gesichert werden. Dieser Bodensatzbetrag wird auf 180 Millionen veranschlagt.
Zu 5. Haushaltssatzung
Zu § 1
Bei dem wiedergegebenen Jahresfehlbedarf des Ergebnisplans handelt es sich um die Zahlen des Entwurfs mit Stand am 21.8.2019 = 18.322.700 EUR (Konsolidierungshilfen des Landes sind dabei nicht enthalten, da diese nicht veranschlagt werden dürfen).
Die Fachbereichseckwerte wurden am 26.März 2019 im Hauptausschuss beraten und vom Bürgermeister als verbindliche Verwaltungsverfügung erlassen (siehe VO/2019/07288). Die Darstellung und Dokumentation der zur Einhaltung der Eckwerte erarbeiteten Ansätze,
Vorschläge und Maßnahmen erfolgt über die Eckwerteübersichten Anlage 3.
Gesetzliche Vorgaben führen in 2020 zu erheblicher Aufwandssteigerung, insbesondere zum Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabegesetzes, für Digitalisierungsmaßnahmen sowie zur Verbesserung des Bürgerservices mit weiteren Stadtteilbüros nebst Außenstellen.
Zu § 2
Der investive Teil des Finanzplans enthält Kreditaufnahmen einschl. Umschuldungen in
Höhe von 113.894.400 EUR. Aufgrund des nach wie vor erheblichen Instandhaltungsrückstaus sowie zur Fortführung begonnener Maßnahmen, insbesondere im Hafenbau, liegt der Kreditbedarf auf nahezu gleichem Niveau wie im Vorjahr. Zur Planung wurden Prioritäten gebildet, anhand derer deutlich wurde, dass nach wie vor kein Spielraum für weitere Maßnahmen gesehen wird, ohne die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht oder erforderliche Sanierungsmaßnahmen zu gefährden.
Die Umsetzung der im Haushaltsplan veranschlagten Maßnahmen steigt weiterhin jährlich an. Die Kommunalaufsicht erwartet eine Umsetzungsquote von 60%. Nach 36,1% in 2017 wurden 2018 schon 46,4 % der geplanten Investitionsmittel umgesetzt. Für 2019 liegt die Prognose bei 49,4 %.
Die einzelnen Investitionsvorhaben sind dem interaktiven Haushalt zu entnehmen.
Der Finanzierungsrahmen zu den Investitionen ist am Ende dieser Vorlage abgebildet.
Nach § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) sind in der Haushaltssatzung die Gesamtzahl der Planstellen des Stellenplanes festzusetzen. Die Anzahl und Entwicklung der Planstellen ist der Anlage 3 zu entnehmen.
III. Stand der Planung Erträge und Aufwendungen – Ergebnisplan
Ergebnisplan 2020 im Überblick
| Entwurf Planung 2020 | Planung 2019 |
Erträge | 856.117.200 EUR | 843.240.400 EUR |
Aufwendungen | 874.439.900EUR | 851.151.400 EUR |
Jahresergebnis | - 18.322.700 EUR | -7.881.000 EUR |
Größere Positionen aus dem Ergebnisplan
| Entwurf Planung 2020 | Planung 2019 |
Personalaufwendungen | 203.583.600 EUR | 197.107.700 EUR |
Versorgungsaufwendungen | 29.248.900 EUR | 19.646.900 EUR |
Zinsaufwand | 14.149.000 EUR | 16.607.600 EUR |
Transferaufwendungen | 344.541.600 EUR | 349.658.400 EUR |
darin |
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Sozialtransferaufwendungen
| 223.574.000 EUR | 221.492.700 EUR |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke | 112.270.700 EUR | 112.306.200 EUR |
Gewerbesteuerumlage | 8.696.900 EUR | 15.279.500 EUR |
Erträge aus Steuern, allgemeinen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen | 517.198.100 EUR | 557.894.700 EUR |
darin u.a. |
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Gewerbesteuer | 111.817.100 EUR | 107.200.000 EUR |
Grundsteuer A/B | 36.515.100 EUR | 37.190.000 EUR |
Gemeindeanteil EKSteuer | 91.214.200 EUR | 91.925.300 EUR |
Gemeindeanteil Umsatzsteuer | 20.606.700 EUR | 22.788.300 EUR |
Kommunaler Finanz-ausgleich | 200.104.700 EUR | 193.315.100 EUR |
IV. Investive Auszahlungen/Finanzplan- Finanzierungsrahmen
Ein-/Auszahlungsart | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
EINZAHLUNGEN |
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Eigenmittel |
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Rückflüsse von Darlehen | 568,6 | 477,2 | 531,1 | 534,1 | 539,6 | 540,6 |
Veräußerungserlöse | 11.657,5 | 15.716,9 | 16.697,4 | 5.072,3 | 7.572,3 | 7.572,3 |
Beiträge, Sonstige | 260,4 | 182,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
abzgl. Stellplatzablöse 1) | 1,0 | 10,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Eigenmittel zusammen: | 12.485,5 | 16.366,4 | 17.228,5 | 5.606,4 | 8.111,9 | 8.112,9 |
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Fremdmittel: |
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Kreditmittel (ohne Umschuldungen) für: |
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rentierliche Bereiche |
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Rettungsdienst | 20,0 | 3.213,2 | 3.377,5 | 3.696,7 | 2.710,5 | 2.185,2 |
Passat-Hafen / Bark Passat | 0,0 | 88,0 | 532,2 | 504,0 | 410,0 | 410,0 |
Märkte | 0,0 | -600,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Friedhöfe | 2,0 | 319,1 | 1.546,0 | 937,0 | 164,0 | 164,0 |
Hafenbaumaßnahmen | 8.576,1 | 33.367,9 | 7.595,5 | 334,2 | 37.451,3 | 15.322,9 |
Zwischensumme : | 8.598,1 | 36.388,2 | 13.051,2 | 5.471,9 | 40.735,8 | 18.082,1 |
Kredite f. Sonderfinanzierungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
sonstiger Bereich | 32.883,1 | 30.359,6 | 53.334,3 | 90.969,0 | 92.710,1 | 86.204,7 |
Kredite Kernhaushalt HLe | 41.481,2 | 66.747,8 | 66.385,5 | 96.440,9 | 133.445,9 | 104.286,8 |
Kredite f. städt. Gesellschaften | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Kreditmittel zusammen: | 41.481,2 | 66.747,8 | 66.385,5 | 96.440,9 | 133.445,9 | 104.286,8 |
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Zuweisung./Zusch. f. Investitionen | 30.600,5 | 32.649,0 | 27.984,1 | 28.121,0 | 26.934,8 | 22.628,2 |
EINZAHLUNGEN insgesamt: | 84.568,2 | 115.763,2 | 111.598,1 | 130.168,3 | 168.492,6 | 135.027,9 |
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AUSZAHLUNGEN |
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Investitionen |
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Rentierliche Bereiche |
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Rettungsdienst | 1.206,6 | 3.233,2 | 3.397,5 | 3.716,7 | 2.730,5 | 2.205,2 |
Passat-Hafen / Bark Passat | 122,5 | 88,0 | 532,2 | 504,0 | 410,0 | 410,0 |
Märkte | 0,0 | 250,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Friedhöfe | 1.389,2 | 320,1 | 1.547,0 | 938,0 | 165,0 | 165,0 |
Hafenbaumaßnahmen | 12.690,0 | 47.070,0 | 19.472,6 | 15.776,3 | 49.921,3 | 27.855,0 |
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Zwischensumme: | 15.408,3 | 50.961,3 | 24.949,3 | 20.935,0 | 53.226,8 | 30.635,2 |
sonstige Bereiche | 69.159,9 | 64.801,9 | 86.648,8 | 109.233,3 | 115.265,8 | 104.392,7 |
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Investitionen zusammen: | 84.568,2 | 115.763,2 | 111.598,1 | 130.168,3 | 168.492,6 | 135.027,9 |
AUSZAHLUNGEN insgesamt: | 84.568,2 | 115.763,2 | 111.598,1 | 130.168,3 | 168.492,6 | 135.027,9 |
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Hinweise zum Haushaltsjahr 2020 : |
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1) Ablösebeträge für Stellplätze dürfen gem. Krediterlass bei der Ermittlung der Kreditobergrenze nicht berücksichtigt | ||||||
werden, die rechn. Kreditobergrenze nach Ziffer 2.2 des Runderlasses zu § 95 g GO erhöht sich somit um diesen Anteil. |
Anlagen
1 Produkthaushaltsplan
2 Vorbericht
3 Stellenplan
4 Beteiligungsbericht
5 Budgetübersichten ohne Interne Leistungsabrechnung
6 Konsolidierungsliste
7 Durchführungsbestimmungen 2020
8 Überprüfung der von der Hansestadt Lübeck erhobenen Gebühren/Entgelte
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage 1_Produkthaushalt 2020 (20034 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2_ Vorbericht (8609 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3_ Stellenplan 2020 (2815 KB) | ||
![]() |
4 | öffentlich | Anlage-4_Beteiligungsbericht_2020 (4101 KB) | ||
![]() |
5 | öffentlich | Anlage-5_Budgetübersichten-Allgem.Deckungsm.2020-ohne- ILA (218 KB) | ||
![]() |
6 | öffentlich | Anlage-6_Haushaltsbegleitbeschluss-Konsolidierungskonzept-2019-2023 (14 KB) | ||
![]() |
7 | öffentlich | Anlage 7_Durchführungsbestimmungen_2020 (138 KB) | ||
![]() |
8 | öffentlich | Anlage 8_Gebühren und Entgelte (530 KB) |
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