Vorlage - VO/2019/08082-22
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Beschlussvorschlag
1.
Die KiTa-Reform 2020 der schleswig-holsteinischen Landesregierung stellt den Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung zur Verfügung.
Diese Mittel werden zur Entlastung und Stärkung der Eltern, Verbesserung der Qualität und zur Entlastung der Kommunen eingesetzt.
In Lübeck liegen die heutigen Standards in der Kindertagesbetreuung in vielen Bereichen schon heute über den zukünftigen Mindestanforderungen des neuen Kitagesetz. Daher wird die Stadt Lübeck im Sinne des Kitagesetzes die Qualität in der Kindertagesbetreuuung weiter fortentwickeln. Keinesfalls jedoch darf es eine qualitative Verschlechterung bei den Angeboten der Kinderbetreuung geben.
Daher werden die derzeitigen "Lübecker Standards" in der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und bei Kindertagespflegepersonen in Lübeck, dort wo sie über den neuen Mindeststandards des Kitagesetzes liegen, mindestens beibehalten. Diese Standards werden auch zukünftig in den neu zu verhandelnden Budgets der freien Träger und Kindertagespflegepersonen berücksichtigt und bestehende Budgets werden bis zu deren Laufzeitende unverändert fortgeführt.
2. Es werden 8 Vollzeitstellen (Verwaltungsfachkräfte E6) durch die Landesmittel der
Kitareform finanziert, die nur für die KITA-Verwaltung der städtischen KITA zuständig sind (keine Überschneidungen mit schulischen Verwaltungsaufgaben); Bevor diese Stellen an städt. Kindertagestätten installiert werden, muss ein schlüssiges Konzept erstellt werden. Dieses Konzept beinhaltet eine Aufgaben- und Stellenbeschreibung für die zu schaffenden Stellen. Somit werden die Kosten erst im nächsten Haushalt relevant (ca. 300.000€), bis zur Vorstellung und Umsetzung des Konzeptes werden die Mittel eingesetzt, um Leitungen/stellvertretende Leitung in KITA für die neu anfallenden Verwaltungsaufgaben freizustellen. Die Kitaleitungen werden in die Konzepterarbeitung mit einbezogen, da sich Fragen nach Raumnutzung, Aufgabenverteilung etc. ergeben werden.
3. Betreuungsverträge und andere relevante Anträge und Verwaltungsformulare werden an städt. Kindertagesstätten, wo nicht schon geschehen, in digitaler Form bereitgestellt und bearbeitet, um eine einfachere und schnellere Bearbeitung zu gewährleisten. Wo rechtlich zulässig und von Eltern gewünscht werden die Elterninformationen auch per Email erfolgen.
Begründung
Anlagen