Vorlage - VO/2019/08082-21
|
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsplanung folgende Änderungen im Fachbereich 5 vorzunehmen:
Ergänzend zum bisher geplanten Personalaufbau soll 1 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen werden.
1.Der Bürgermeister wird beauftragt im Sinne der Gleichbehandlung von Verkehrsarten, analog zur/zum Fahrradbeauftragten, die Stelle einer/s Fußverkehrsbeauftragten, zur sektoralen Verantwortlichkeit, zu schaffen. Die Ausstattung der Stelle mit finanziellen und personellen Ressourcen ist gleichwertig zur/zum Fahrradbeauftragten.
Die haushaltsmäßige Ordnung hierfür ist herzustellen.
2. Zur Mitfinanzierung der Stelle sind EU- Bundes- und Landesfördermittel zu prüfen. Zum Beispiel ob aus dem Förderprogramm Barrierefreiheit, Städtebauförderung, oder Ähnliches auch Personalkosten, als Anschubfinanzierungmöglich ist. Ebenso ob Stiftungsanträge Erfolg versprechen.
3. Zur Verbesserung der Infrastruktur für einen sicheren und attraktiven Fußgängerverkehr wird ein Fußwegesanierungsprogramm erarbeitet, welches sich nicht nur auf die Miterledigung der Fußwege bei laufenden Straßenbau- Fahrradwegemaßnahmen beschränkt, sondern eigenständige Sanierungsmaßnahmen für Fußwege mit hoher Nutzerfrequenz und desolatem Bauzustand definiert. In die Erstellung und Prioritätensetzung werden der Beirat für Seniorinnen und Senioren, Behindertenbeirat, baupolitische Sprecher und verkehrspolitische Sprecher der Fraktionen einbezogen. Ebenso werden Informationen aus der Bevölkerung über das Hinweisportal der Hansestadt Lübeck.
https://buergerservice.luebeck.de/de/buergerservice/kontakt (Kontaktformular/ Auto und Verkehr/ Schaden melden/ Gehweg, Straße)
mit einbezogen.
Begründung
Die Gleichbehandlung der Verkehrsarten sollte oberster Grundsatz städtischer Verkehrspolitik sein, denn jede Verkehrsart hat ihre unverzichtbare Rolle bei der Sicherung der Mobilität.
Die vielfältigen Aufgaben zur Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr sind die Weiterentwicklung des Fußwegenetzes, präventive Sicherung von Fußwegen zur Unfallvermeidung, Minderung von Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr, sichere Querung von Hauptstraßen und Kreuzungen. Dieses Aufgabenspektrum ist mit dem der/des Fahrradbeauftragten absolut vergleichbar!
Die elementarste Aufgabe ist dabei aber, das bereits vorhandene Fußwegenetz für den Alltag in einen Zustand zu versetzen, der eine sichere und bequeme Nutzung ermöglicht. Derzeit wird dieses Wegenetz von einer Vielzahl baulicher Schäden geprägt. Z.B. geplatzte und lockere Platten, aufgebrochener Asphalt, Schlaglöcher, zu schmale und zur Fahrbahn abschüssige Bürgersteige sind wahre „Stolperpisten“.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Anlagen