Vorlage - VO/2019/08082-06
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Beschlussvorschlag
Die Hansestadt Lübeck bezuschusst ab dem Haushaltsjahr 2020 die Alphabetisierungskurse der Lübecker Volkshochschule, damit die Kurse für die Teilnehmenden zukünftig kostenfrei angeboten werden können.
Dafür sind pro Semester 8.500 € (17.000 Euro pro Jahr) zur Verfügung zu stellen. Diese Summe ermöglicht es der VHS, je Halbjahr fünf Kurse im Bereich Grundbildung, d.h. "Lesen und Schreiben von Anfang an" und "Grundlagen der Rechtschreibung und Grammatik" (im aktuellen VHS-Programm die Kurse 701-002 und 701-005) anzubieten.
Begründung
Beinahe jeder zehnte Erwachsene Deutsche zählt zu den sogenannten funktionalen Analphabeten. In Lübeck sind dies geschätzte 20.000 Menschen. Selbst wenn Buchstaben, Wörter und einzelne Sätze entziffert und vielleicht auch geschrieben werden können, haben diese Mitbürgerinnen und Mitbürger Mühe, einen längeren Text zu verstehen. Das Lesen von beispielsweise Busfahrplänen, Beipackzetteln oder Backrezepten stellt für sie eine unüberwindbare Hürde dar.
Viele der Betroffenen können deshalb keinen qualifizierten Arbeiten nachgehen. Denn Lesen und Schreiben sind hierfür die Grundlage.
In Kiel und vielen anderen deutschen Städten wird seit langem ein Angebot zur Alphabetisierung kostenfrei vorgehalten, denn die Kommunen bezuschussen die Alphabetisierungskurse. In Lübeck ist dies nicht der Fall. Für jemanden, der nicht lesen und schreiben kann, und deshalb wahrscheinlich auch nicht viel Geld verdient, sind Kursgebühren von über hundert Euro oft nicht tragbar.
Zwar haben Bund und Länder im Jahr 2016 die "Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung" ausgerufen. Bis der Bund allerdings den Organisationen, die diese Art von Alphabetisierung vor Ort durchführen, finanziell unter die Arme greift, möge die Hansestadt Lübeck die Bezuschussung der Alphabetisierungskurse auch für diese Zielgruppe, also für erwachsene Deutsche, übernehmen.
Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, allen Mitbürgern zu ermöglichen, Lesen und Schreiben als Grundlage von Bildung und Teilhabe an öffentlichem und beruflichem Leben zu erlernen.
Anlagen