Vorlage - VO/2019/08082-26  

Betreff: AfD Fraktion: Haushaltsplan 2020 Haushaltsbegleitbeschlüsse
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2019/08082
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Haushaltsplan 2020 wird wie folgt geändert:

1)      Fachbereich 2: Streichung Kostenlose Verhütungsmittel (BIKO-Projekt)

Der Zuschuss an noch nicht bekannte Träger für die Aufgabe „kostenlose Verhütungsmittel“ in Höhe von 80.000 EUR wird auf 0 EUR gesenkt.

2)      Fachbereich 3: Einrichtung Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit

 

Die Hansestadt Lübeck richtet wieder eine Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit (EGS) ein.

Im Fachbereich werden dazu drei Vollzeitstellen eingerichtet.

 

3)      Fachbereich 4: Streichung Unterstützung AG Junge Politikerinnen

Der Zuschuss an die Jugendorganisationen der in Lübeck agierenden politischen Parteien für die Aufgabe „Unterstützung der AG Junge Politikerinnen“ in Höhe von 12.300 EUR wird auf 0 EUR gesenkt.

 


Begründung

Zu 1) Streichung Kostenlose Verhütungsmittel (BIKO-Projekt):

Eine medizinische Verordnung vorausgesetzt (6-Monatspackung), kostet eine Pille je nach Hersteller zwischen 19 Cent und 30 Cent am Tag. Das entspricht etwa dem Preis einer Zigarette. Auch unter wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen sollte es einer Frau möglich sein, diese Kosten aufzubringen. Außerdem darf auch von ihrem Sexualpartner erwartet werden, dass er sich an den Kosten beteiligt. Damit sinkt die individuelle finanzielle Belastung weiter. 

 

Zu 2) Einrichtung Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit:

1.  Auch nach Verabschiedung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes durch den Bundesgesetzgeber im Jahre 2004 blieb die Hansestadt Lübeck als kreisfreie Stadt für ihr Gebiet die gesetzlich zuständige Prüfungs- und Verfolgungsbehörde für Verstöße gegen die Meisterpflicht und gegen die Verpflichtung zur Eintragung eines Handwerks.

Die Hansestadt kam seither diesem gesetzlichen Auftrag nur mangelhaft nach.

Zuletzt war die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe einer 0,2-Stelle übertragen.

Der Stelleninhaber ist nunmehr in den Ruhestand getreten.

2. Die Meisterpflicht, deren Einhaltung durch die Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit der Hansestadt Lübeck (EGS HL) zu kontrollieren sein wird, umfasst z.Zt. 41 Gewerbe gem. Anlage A zur Handwerksordnung:

Maurer und Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Brunnenbauer, Steinmetze und Steinbildhauer, Stukkateure, Maler und Lackierer, Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Metallbauer, Chirurgiemechaniker, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Feinwerkmechaniker, Zweiradmechaniker, Kälteanlagenbauer, Informationstechniker, Kraftfahrzeugtechniker, Landmaschinenmechaniker, Büchsenmacher, Klempner, Installateure und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer, Tischler, Boots- und Schiffbauer, Seiler, Bäcker, Konditoren, Fleischer, Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker, Friseure, Glaser, Glasbläser und Glasapparatebauer, Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik.

Es gibt mehrere Initiativen zur Ausweitung der Meisterpflicht im Bundestag.

Zuletzt erfolgte dazu eine Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags am 26.06.19. Es zeichnete sich dabei eine breite Übereinstimmung ab, Gewerbe der jetzigen Anlage B 1 zur Handwerksordnung wieder meisterpflichtig zu machen. Zu den in der Anlage B 1 gelisteten 52 Gewerben zählen u.a. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Raumausstatter, Gebäudereiniger.

Es ist daher davon auszugehen, dass das Prüffeld der wiedereingerichteten EGS HL sich erheblich erweitern wird.

3. Außenprüfungen sind unabdingbar für eine erfolgreiche Arbeit einer EGS.

Der Bundesgesetzgeber geht von einer Notwendigkeit von Außenprüfungen aus, indem er im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ein umfangreiches Betretungsrecht für gewerblich genutzte Gebäude und Grundstücke sowie Mitwirkungspflichten der angetroffenen Personen gegenüber den Prüfern festlegte.

Zieht man die verfügbaren Zahlen der EGS des Kreises Ostholstein heran (Lagebericht Schwarzarbeit 2017), dann erfolgte die Festsetzung von Bußgeldern i.H.v. 157.594,00 Euro (tatsächlich vereinnahmt: 100.638,00 Euro) vor dem Hintergrund, dass im selben Jahr 1.298 Ortsermittlungen (Kontrollen) im Außendienst durchgeführt wurden. Dies erfolgte mit 3 Mitarbeitern.

Drei Beschäftigte sind auch in der wiedereinzurichtenden EGS HL als personelle Mindestausstattung anzusehen. Ansonsten droht bei Abwesenheit eines Bediensteten (z.B. durch Urlaub, Dienstausgleich, Lehrgang, Krankheit) eine Minderung der Reaktionsfähigkeit der EGS auf eingehende Hinweise, z.B. auf Bauvorhaben.

Auch aus anderen Gründen ist aber immer die Mindeststärke von zwei Bediensteten im Außendienst notwendig:

Bei Anfangsverdacht eines Ordnungswidrigkeiten-Tatbestands ist zur Beweissicherung die Anwesenheit von zwei Prüfkräften geboten.

Zudem bietet das Auftreten von mindestens zwei Prüfkräften einen gewissen Schutz vor verbalen und physischen Angriffen auf diese. Die Zahl der Angriffe auf Amtsträger ist allgemein zunehmend und führte z.B. zur Einrichtung einer Schwerpunkstaatsanwaltschaft Lübeck für diesen Deliktsbereich.

Eine stellenmäßige Ausstattung der EGS HL mit einer Zahl, die das Auftreten von mindestens zwei Prüfkräften erlaubt, ist damit auch eine Frage der Fürsorge der Hansestadt Lübeck für ihre Beschäftigten.

Andere Prüf- und Kontrollbehörden, die in vergleichbaren Prüffeldern wirken (Baustellen) treten zur Eigensicherung immer mit mindestens zwei Prüfkräften auf (z.B. Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter, Steuerfahndung).

 

Zu 3) Streichung Unterstützung AG Junge Politikerinnen:

Laut Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2017 (Bundestagsdrucksache 19/7000) betrugen die Gesamteinnahmen, staatlichen Mittel und das Reinvermögen ausgewählter Parteien (jeweils Landesverband Schleswig-Holstein und nachgeordnete Gebietsverbände):

in EUR

Gesamteinnahmen

davon: staatliche Mittel

Reinvermögen

CDU

               5.704.031,24

   712.769,00

   1.542.660,71

SPD

               4.630.502,29

   682.048,56

      980.761,32

GRÜNE

               1.578.824,64

   497.323,96

      870.062,54

AfD

                   683.378,61

     43.355,50

         47.135,96

Die Linke

                   549.101,84

     28.009,00

      213.246,11

FDP

               1.323.472,03

     84.218,50

      714.467,38

 

Die von Bund und Ländern gewährte Parteienfinanzierung ist auskömmlich.  Eine finanzielle Förderung von Jugendorganisationen politischer Parteien durch die hochverschuldete Hansestadt Lübeck ist unangemessen.

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2019/08082   Haushaltsplan 2020   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2019/08082-02   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082 Haushaltsplan 2020 - Verkehrsentlastung durch den Radverkehr   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2019/08082-05   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082 Haushaltsplan 2020 - Gemeinwesenarbeit im Hochschulstadtteil beginnen   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2019/08082-06   Die Unabhängigen: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082 Haushaltsplan 2020: Alphabetisierungskurse kostenfrei anbieten   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2019/08082-14   Die Unabhängigen: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082: Haushaltsplan 2020: Prüfauftrag Erhöhung der Parkgebühren   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2019/08082-15   Die Unabhängigen: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082: Haushaltsplan 2020: Rahmenplan Innenstadt und Mobilitätskonzept Travemünde   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2019/08082-16   Die Unabhängigen: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082: Haushaltsplan 2020: Stellenplan   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2019/08082-18   Die Unabhängigen: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082: Haushaltsplan 2020: Förderung von Maßnahmen für die Verbesserung des Fahrradverkehrs in Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2019/08082-19   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082 Haushaltsplan 2020 - Zusätzliche streetworker   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2019/08082-20   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082 Haushaltsplan 2020 - Klimaschwerpunkt auch im Stellenplan sowie weitere Stellenveränderungen   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2019/08082-21   Beirat für Seniorinnen und Senioren - Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082 Haushaltsplan 2020: Fachbereich Planen und Bauen   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag des Seniorenbeirates
VO/2019/08082-22   FDP, Bündnis90/Die Grünen, die Linke, FW/GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2019/08082: Verwendung der zusätzlichen vom Land S-H zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung (KiTa-Reform 2020)   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2019/08082-26   AfD Fraktion: Haushaltsplan 2020 Haushaltsbegleitbeschlüsse   Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)   Antrag der AfD-Fraktion
VO/2019/08082-28   Fraktion Freie Wähler & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2019/8082 Haushaltsplan 2020: Personalstelle - Kriminalpräventiver Rat   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2019/08082-29   SPD, CDU, FDP, FW&GAL, Die Unabhängigen, Die Linke zu VO/2019/08082 "Haushaltsplan 2020" queere Jugendarbeit in Lübeck   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2019/08082-30   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082 Haushaltsplan 2020 - Modellprojekt zur Stärkung des ÖPNV   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion