Tagesordnung - 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift (entfällt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Anfragen / Antworten / Mitteilungen (entfällt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.1 | AM Andreas Müller (Fraktion Linke & GAL): Abschiebung aus Schutzraum Frauenhaus | VO/2024/13707 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Berichte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4.1 | mdl. Bericht: Vorstellung Kreiselternbeirat der Grundschulen und Förderzentren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4.2 | mdl. Bericht der Initiative Inklusion zur Elternperspektive bei den Förderzentren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4.3 | Schulentwicklungsplanung Förderzentren | VO/2024/13171 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4.3.1 | Schulentwicklungsplanung der Förderzentren- überarbeiteter Bericht | VO/2024/13171-06 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BeschlussvorschlagLaut Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz vom 24. Januar 2007* (Fassung vom 28.11.2022) § 48 haben Schulträger die Aufgabe, „unter Berücksichtigung der Planung umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben“. Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen. Ein Beschulungsangebot am Förderzentrum ist gemäß Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz (SchulG §45) jedoch weiterhin vorzuhalten. Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung betrifft die Förderzentren in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck. Die Schulentwicklungsplanung umfasst eine langfristige Schüler:innenzahlenprognose sowie eine Analyse der vorhandenen Schulstruktur und des zu erwartenden Raumbedarfs. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
14.11.2024 - Ausschuss für Soziales | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4.3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Laut Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz vom 24. Januar 2007* (Fassung vom 28.11.2022) § 48 haben Schulträger die Aufgabe, „unter Berücksichtigung der Planung umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben“. Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen. Ein Beschulungsangebot am Förderzentrum ist gemäß Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz (SchulG §45) jedoch weiterhin vorzuhalten. Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung betrifft die Förderzentren in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck. Die Schulentwicklungsplanung umfasst eine langfristige Schüler:innenzahlenprognose sowie eine Analyse der vorhandenen Schulstruktur und des zu erwartenden Raumbedarfs.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
14.11.2024 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4.3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Laut Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz vom 24. Januar 2007* (Fassung vom 28.11.2022) § 48 haben Schulträger die Aufgabe, „unter Berücksichtigung der Planung umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben“. Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen. Ein Beschulungsangebot am Förderzentrum ist gemäß Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz (SchulG §45) jedoch weiterhin vorzuhalten. Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung betrifft die Förderzentren in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck. Die Schulentwicklungsplanung umfasst eine langfristige Schüler:innenzahlenprognose sowie eine Analyse der vorhandenen Schulstruktur und des zu erwartenden Raumbedarfs.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
14.11.2024 - Schul- und Sportausschuss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4.3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Laut Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz vom 24. Januar 2007* (Fassung vom 28.11.2022) § 48 haben Schulträger die Aufgabe, „unter Berücksichtigung der Planung umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben“. Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen. Ein Beschulungsangebot am Förderzentrum ist gemäß Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz (SchulG §45) jedoch weiterhin vorzuhalten. Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung betrifft die Förderzentren in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck. Die Schulentwicklungsplanung umfasst eine langfristige Schüler:innenzahlenprognose sowie eine Analyse der vorhandenen Schulstruktur und des zu erwartenden Raumbedarfs.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
26.11.2024 - Hauptausschuss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4.5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
28.11.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.3 - zurückgestellt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
30.01.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Beschlussvorlagen (entfällt) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6.1 | Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren (Überwiesen an den Ausschuss für Schule und Sport (federführend) und Ausschuss für Soziales mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) | VO/2024/13171-04 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6.2 | Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren (Überwiesen an den Ausschuss für Schule und Sport (federführend) und Ausschuss für Soziales mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) | VO/2024/13171-05 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Anträge von Ausschussmitgliedern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Verschiedenes | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Ende des öffentlichen Teils und der Sitzung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||