Vorlage - VO/2024/13707
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Beschlussvorschlag
1. Ist der Verwaltung der Fall einer Frau (mit Kindern im Alter von 6 und 8 Jahren), die aus einem Hamburger Frauenhaus nach Österreich abgeschoben wurde, bekannt?
2. Gibt es in Schleswig-Holstein gesetzliche Regelungen, die so eine Tat verhindern?
Begründung
Lt. Presseinformation wurde in Hamburg eine Bewohnerin eines Frauenhauses und ihre beiden Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren bei einem Routinetermin, bei dem die betroffene Frau eine Verlängerung ihrer Duldung beantragen wollte, in Gewahrsam genommen und nach Österreich abgeschoben. Hier wurden sie in eine Unterkunft gebracht, zu der ihr gewalttätiger Ex-Partner Zugang hatte – die Person, vor der sie geflohen war. Frauenhäuser kritisierten das Vorgehen scharf als historischen Tabubruch und eine Bedrohung für ihre Arbeit.
Siehe auch: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-Frauenhaus-Bewohnerin-mit-zwei-Kindern-abgeschoben,abschiebung1044.html
Anlagen
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