| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.07.2024 |
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SI/2024/620 |
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| Ö 3 |
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Anliegen der Jugend |
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| Ö 4 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen |
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| Ö 4.1.1 |
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mündliche Mitteilung der Verwaltung zur Planung weiterer JHA Sitzungen |
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| Ö 4.1.2 |
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mündliche Mitteilung der Jugendarbeit zu einem Träger der freien Jugendhilfe |
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| Ö 4.1.3 |
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mündliche Mitteilung der Jugendhilfeplanung zum Modellprojekt "Sozialräumliche Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Holstentor-Nord" |
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| Ö 4.1.4 |
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mündliche Mitteilung der Jugendhilfeplanung zum Inklusionstag am 20.09.2024 |
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| Ö 4.2 |
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AM Patrick Pacula-Glöer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): "Helfende Hände" als Unterstützung für die Kitas |
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VO/2024/13347 |
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| Ö 4.2.1 |
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Beantwortung der Anfrage AM Patrick Pacula-Glöer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): "Helfende Hände" als Unterstützung für die Kitas |
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VO/2024/13347-01 |
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| Ö 4.3 |
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Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu 2024/12945-01-01: "Beantwortung der Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. § 10 KitaG) Bestandserhebung 31.12.2023 Maßnahmenplanung 2024/25 (VO/2024/12945)" |
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VO/2024/13229 |
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| Ö 4.3.1 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage zu: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. § 10 KitaG) Bestandserhebung 31.12.2023
Maßnahmenplanung 2024/25 |
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2024/12945-01-02 |
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| Ö 4.4 |
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Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP) zur Kitaschließung |
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| Ö 4.4.1 |
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Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP) zur Kitaschließung |
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VO/2023/12835-01 |
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| Ö 4.5 |
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AM Jens Zimmermann (CDU): Situation der Praxisintergrierten Ausbildung (PIA) |
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VO/2024/13505 |
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| Ö 4.6 |
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Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Anteilige Landesmittel Kitabetreuungskosten |
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VO/2024/13537 |
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| Ö 5 |
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Berichte |
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| Ö 5.1 |
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Campus Moisling |
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VO/2024/13324 |
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| Ö 5.2 |
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Armuts- und Sozialbericht 2022 - Teil 2: Erster Zwischenbericht zu den priorisierten Handlungsempfehlungen |
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1778-01-02-01-01 |
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| Ö 6 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 6.1 |
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Abberufung eines stellvertretenden stimmberechtigten Ausschussmitgliedes und Wahl von zwei stellvertretenden stimmberechtigten Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Lübecker Jugendrings |
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VO/2024/13208 |
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| Ö 6.2 |
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Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII hier: Boxclub Lübeck e.V. |
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VO/2024/13421 |
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| Ö 6.3 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 149.484,46 € für das Jugendfestival "Wake up Wakenitz" |
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VO/2024/13417 |
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| Ö 6.4 |
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Haushalt 2025 |
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VO/2024/13494 |
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| Ö 6.5 |
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Abschluss eines Rahmenvertrages Schleswig-Holstein nach § 131 SGB IX |
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VO/2024/13486 |
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| Ö 7 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 8 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8.1 |
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AM Jens Zimmermann (CDU): "Haus der Jugend" in Travemünde |
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VO/2024/13510 |
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| Ö 8.1.1 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) Änderungsantrag zu VO/2024/13510: "Haus der Jugend" in Travemünde |
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VO/2024/13510-01 |
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| Ö 8.2 |
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Dringlichkeitsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Schließtage in Kitas und der Schulkindbetreuung |
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VO/2024/13533 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
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05.09.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 8.2 - (offen) |
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14.11.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
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14.11.2024 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 7.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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16.01.2025 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 7.1 - abgelehnt |
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Beschluss: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | mehrheitliche Ablehnung | x | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimmen | 13 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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06.02.2025 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 8.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss stimmt einstimmig der Vertagung des Antrages zu.
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06.03.2025 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 8.2 - abgelehnt |
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Antrag: Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. - Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Der Vorsitzende erklärt kurz warum dieser TOP erneut auf der Tagesordnung ist. Frau Mentz bittet um Zustimmung des Antrages. Auf Nachfragen von Frau Mentz und Herrn Kerlin erklärt Herr Dührkoop, dass die Mehrkosten für geringere Schließtage ausschließlich von der Kommune übernommen werden müssten und verweist auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Frau Fimm begrüßt die Flexibilität der Kindertageseinrichtung KIKS, äußert aber auch Bedenken hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen und der Geleichbehandlung gegenüber Trägern und Eltern. Frau Frank ergänzt die Ausführungen hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Frau Mentz beantragt die Vertagung des Antrages. Herr Zimmermann und Frau Eitel sprechen sich dafür aus das Gerichtsverfahren abzuwarten, um Rechtssicherheit zu schaffen. Frau Frank ergänzt, dass nur mit einem rechtssicheren Urteil das Land in die Pflicht genommen werden könnte. Herr Meißner von der Kindertagesstätte im Krankenhaus Süd (KIKS) meldet sich. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Herrn Meißner widerspricht. Der Ausschuss widerspricht dem nicht. Herr Meißner macht deutlich, dass auch er an einem rechtssicheren Urteil Interesse habe und erklärt, dass es in den nächsten Wochen bereits eine Entscheidung geben könnte. Der Vorsitzende lässt über die Vertagung des Antrages abstimmen: Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 2 | Nein-Stimmen | 13 | Enthaltungen | 0 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss lehnt die Vertagung des Antrages mehrheitlich ab. Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen:
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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