Vorlage - 1778-01-02-01-01
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Beschlussvorschlag
Mit dem Bürgerschaftsbeschluss VO 3/11778-01-02-01 vom 30.05.24 wurde die Verwaltung beauftragt, die Handlungsoptionen des zweiten Teils des Armuts- und Sozialberichts 2022 bis zur Bürgerschaftssitzung im September 2024 zu priorisieren und konkrete Handlungsempfehlungen vorzulegen.
Begründung
Der nun vorliegende erste Zwischenbericht schlägt drei aus fachlicher Sicht priorisierte und konkretisierte Handlungsempfehlungen vor.
Insofern die vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen finanzielle Auswirkungen haben, sind diese – wie im Zwischenbericht beschrieben – ab 2025 oder später geplant.
Anlagen
Armuts- und Sozialbericht 2022 Teil 2: Erster Zwischenbericht zu den priorisierten Handlungsempfehlungen
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Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | ASB_2022_Teil-2_Erster-Zwischenbericht-priorisierte-Handlungsempfehlungen (474 KB) |
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