Allgemeiner Überblick
Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplanes, ebenso wie der Beteiligungsbericht und der Vorbericht.
Die Planung des Haushalts 2025 erfolgt unter schwierigen Rahmenbedingungen. Schon zu Jahresbeginn 2024 musste zur Kenntnis genommen werden, dass das Land Schleswig-Holstein seinen Anteil am Kommunalen Finanzausgleich reduziert und seit dem diese
wichtige Säule der Kommunalfinanzierung geschmälert ist. In gleicher Weise wirken sich die Finanzprobleme des Landeshaushalts auf Fördermaßnahmen aus. Ergänzend ist das in den Vorjahren stetige Wachstum der Gewerbesteuererträge seit 2024 nahezu zum Erliegen gekommen:
Gewerbesteuereinnahmen 2022: 154,4 Mio. EUR
Gewerbesteuereinnahmen 2023: 157,7 Mio. EUR
Gewerbesteuereinnahmen 2024 Prognose per 30.6.2024: 159,4 Mio. EUR
Auf Basis der regionalisierten Mai-Steuerschätzung konnte für den
Haushalt 2025 ein Betrag von 165,6 Mio. EUR
in die Planung aufgenommen werden.
In Summe sinken die Erträge der allgemeinen Deckungsmittel gegenüber dem Ergebnis 2023 um 10,5 Mio. EUR.
Erschwerend sind auf der Aufwandsseite kräftige Steigerungen einzuplanen, denen nur sehr bedingt steuernd entgegengengewirkt werden kann: nach den Tarifabschlüssen sind Personalaufwendungen mit 286 Mio. EUR gegenüber 259 Mio. EUR in 2024 einzuplanen.
Stärker noch steigen die Transferaufwendungen von 481,1 Mio. EUR in 2024 auf nunmehr 521,8 Mio. EUR.
Finanzentwicklungen 2024 und 2025
Nach der negativen Prognose für 2024 mit einem Defizit von 49,2 Mio. EUR gemäß
2. Quartalsbericht muss der Haushalt 2025 mit einem Defizit von 99,5 Mio. EUR geplant werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken hat die Verwaltung mit der Haushaltssperre ab 15.7.2024 erste Sparmaßnahmen erarbeitet, die mit dem 2. Quartalsbericht ausgebaut werden. Ergänzend liegt dieser Haushaltsvorlage mit der Anlage 8 eine Liste von Konsolidierungsmaßnahmen bei, die zu einer Verbesserung des Haushalts beitragen
können. Darin eingeflossen sind u.a. Hinweise und Vorschläge des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport aus dem dortigen Haushaltskonsolidierungserlass vom 8.8.2024, sowie intensive Prüfungen aller städtischer Dienststellen. Unabhängig davon sind laufend weitere Einsparmaßnahmen zu prüfen sowie der Haushalt stetig sparsam zu bewirtschaften, um das Defizits weiter zu begrenzen.
Mit weiteren gesetzlichen Aufgaben wird es erforderlich, im Stellenplan 2025 insgesamt 102,7 neue Planstellen auszuweisen. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Budgetübersichten der Fachbereiche.
Zur Sicherstellung der Liquidität wird es auch weiterhin notwendig, kurzfristige Kassenkredite aufzunehmen. Mit Veränderungen am Zinsmarkt kann es wirtschaftlich sein, den Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten nicht kurzfristig, sondern mittelfristig zu finanzieren. Auf diese Weise kann ein Zinsniveau für den Bodensatz über das Ende des Haushaltsjahres hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gesichert werden. Dieser Bodensatzbetrag wird wie im Vorjahr auf 180 Millionen veranschlagt.
Grundsteuerreform
Zum 01.01.2025 tritt die Neureglung der Grundsteuer in Kraft. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Durch die Finanzverwaltungen der Länder sind alle Grundstückseigentümer zur Lieferung aktueller Daten aufgefordert worden. Die daraus resultierenden Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge werden den Gemeinden zwecks Festsetzung der Grundsteuer bereitgestellt. Auf dieser Grundlage ermittelt abschließend die Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer. Hierfür wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert, der von der Gemeinde zuvor festgelegt wird. Bei der Reform wurde das Ziel vorgegeben, dass die Umsetzung der Grundsteuerreform für die Gemeinden aufkommensneutral zu erfolgen hat. Dazu wird zur Unterstützung der Kommunen bei der Entscheidung über die Hebesätze sowie zur Information der Öffentlichkeit ein sog. Transparenzregister von Seiten des Finanzministeriums SH eingerichtet, aus dem für jede Kommune der Hebesatz ersichtlich ist, der die Aufkommensneutralität wahrt. Die Veröffentlichung ist für September 2024 geplant. Mit diesem Haushaltsbeschluss kann daher noch kein Hebesatz für die Grundsteuer beschlossen werden. Die Verwaltung wird für die Novembersitzung 2024 der Lübecker Bürgerschaft mit einer gesonderten Hebesatzsatzung für die Grundsteuern die Hebesätze zur Entscheidung vorlegen.
Neu und erstmalig für eine Steuerart erfolgt die Datenübergabe von den Finanzverwaltungen an die Gemeinden elektronisch über das Verfahren ELSTER-Transfer. Seit 2023 werden die Datensätze mit denen in der städtischen Software für Grundsteuerveranlagung vorhandenen Daten abgeglichen und angepasst, so dass für einen Versand von rd. 68.000 neuen Grundsteuerbescheiden eine korrekte Datengrundlage seitens der Hansestadt Lübeck besteht.
Wie bei der früheren gesetzlichen Regelung wird es weiterhin eine gesonderte Berechnung für land- und fortwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A), sowie für sonstige Grund-stücke (Grundsteuer B) geben. Neu ist die Möglichkeit für die Gemeinden eine „neue“ Grundsteuer für baureife, aber unbebaute Grundstücke zu erheben (Grundsteuer C). Dadurch kann über die Grundsteuer ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer Nutzung durch Bebauung zuzuführen. Für eine solche Einführung wäre zunächst eine Kosten- und Nutzenanalyse notwendig, um die Erfolgsaussichten mit Blick auf die Lenkungsfunktion zu bewerten. In Anbetracht, dass es sich bei der Grundsteuerreform um eine der größten Reformen im Steuerrecht der letzten Jahrzehnte handelt, wird zunächst das Augenmerk auf die Umsetzung des Bisherigen gelegt werden und von der Erhebung einer Grundsteuer C abgesehen. Auch ist zum Zeitpunkt dieser Vorlage die Datenüber-nahme und – verarbeitung von der Finanzverwaltung an die Hansestadt Lübeck noch nicht abgeschlossen. Es bestehen derzeit keine validen Datengrundlagen, um qualitative Auswertungen zu treffen, wie sich die Reform auf einzelne Eigentümer und Eigentümerinnen auswirkt. Geplant ist, Anfang des Jahres 2025 sukzessive die Steuerbescheide an die Steuerpflichtigen zu versenden.
Investitionen 2025
Trotz des erwartbaren Haushaltsdefizits wird es weiterhin erforderlich, in die städtische Infrastruktur zu investieren. Mit 21 Mio. EUR werden schwerpunktmäßig Straßen, Wege sowie Brücken erneuert werden, hinzu kommen u.a. 7 Mio. EUR für Radwege sowie 14,5 Mio. EUR für Schulen. Jede Einzelinvestitionsmaßnahme wird mit Begründung im Interaktiven Haushalt dargestellt. Alle Investitionen wurden durch die Klimaleitstelle gesichtet, insbesondere mit Blick auf die Zuordnung zu den jeweiligen Klimastellschrauben.
Stadtwerke
Die Stadtwerke Lübeck beteiligen sich mit ihren verschiedenen Gesellschaften an der Energiewende, der Mobilitätswende und der Wärmewende. Sie gestalten diese in enger Abstimmung mit der Hansestadt Lübeck, was aber zu einem erheblichen Investitionsbedarf bei den Stadtwerken führt. Investiv sind im Haushalt 2025 der Hansestadt Lübeck 11 Mio. EUR als Eigenkapitaleinlage der Hansestadt als Gesellschafterin vorgesehen, um im Sinn der städtischen Klimaschutzziele weitere Investitionen in diesen Bereichen zu ermöglichen. Diese Kapitalmaßnahme ist Teil eines Gesamtpakets der nächsten Jahre (mittelfristig sind jeweils 8 Mio. EUR vorgesehen) und steht noch unter dem Vorbehalt des Ergebnisses einer beihilfenrechtlichen Prüfung. Daneben ist im konsumtiven Haushalt eine Erhöhung des städtischen Zuschusses zum ÖPNV auf Grundlage der bestehenden Betrauung der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH in Höhe von 5 Mio. EUR vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus einem gesonderten Bericht der Stadtwerke Lübeck.
Kreditlinie
Mit dem Haushaltsentwurf 2025 wird eine tragfähige Kreditaufnahme von insgesamt 81,4 Mio. EUR ausgewiesen, die mit den sich stabilisierenden Zinsniveaus im mittel- und langfristigen Finanzierungsbereich den Haushalt nicht überfordert, wohl aber für die notwendigsten Investitionen die erforderliche Liquidität sicherstellt.
Beratungsverfahren:
Anders als in den Vorjahren erfolgt die Gremienbeteiligung in den Sitzungen aller Fachausschüsse sowie des Hauptausschusses. Eine gemeinsame Sitzung des Hauptausschusses mit dem Bauausschuss zu den Investitionen wird damit nicht erforderlich. Der Bauausschuss hat die Möglichkeit, die Investitionen 2025 in den Sitzungen am 2.9. und ggf. ergänzend am 16.9. zu beraten und Empfehlungen für die Bürgerschaftssitzung am 26.9. zu erarbeiten.
Neben den Unterlagen für die Beschlussfassung in ALLRIS im erforderlichen amtlichen Format stehen alle Haushaltsdaten einschl. der Investitionen im Interaktiven Haushalt webbasiert zur Verfügung.