Vorlage - VO/2024/13494  

Betreff: Haushalt 2025
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2025.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
02.09.2024 
19. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
16.09.2024 
20. Sitzung des Bauausschusses      
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
03.09.2024 
12. Sitzung des Ausschusses für Soziales zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
05.09.2024 
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
09.09.2024 
12. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
09.09.2024 
9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.09.2024 
19. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
17.09.2024 
8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung      
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
19.09.2024 
10. Sitzung des Schul- und Sportausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Band I - Vorbericht 2025_NEU
Anlage 2 - Band II - Produkthaushalt 2025
Anlage 3 - Band III - Stellenplan 2025
Anlage 4 - Band IV - Beteiligungsbericht 2025
Anlage 5 - Budgetübersicht 2025
Anlage 6 - Durchführungsbestimmungen_2025
Anlage 7 - Gebühren und Entgelte 2025
Anlage 8 - Konsolidierungsmaßnahmen_2025

Beschlussvorschlag

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht           Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217                      

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.

 


Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Fachbereiche 1-5, Eigenbetriebe und

Eingearbeitet in den Haushaltsplan

Eigengesellschaften

einschl. Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Planung stellt keine Relevanz für Kinder und Jugendliche dar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 77 Abs. 1 Gemeindeordnung SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja: Defizit Ergebnisplan 99.482.300 EUR
Kreditbedarf 81.427.000 EUR

Verpflichtungsermächtigungen
84.970.000 EUR  

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

V

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

Nicht durch den Satzungsbeschluss.
Einzelne Maßnahmen werden gesondert erläutert.

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Allgemeiner Überblick 

Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplanes, ebenso wie der Beteiligungsbericht und der Vorbericht.

 

Die Planung des Haushalts 2025 erfolgt unter schwierigen Rahmenbedingungen. Schon zu Jahresbeginn 2024 musste zur Kenntnis genommen werden, dass das Land Schleswig-Holstein seinen Anteil am Kommunalen Finanzausgleich reduziert und seit dem diese
wichtige Säule der Kommunalfinanzierung geschmälert ist. In gleicher Weise wirken sich die Finanzprobleme des Landeshaushalts auf Fördermaßnahmen aus. Ergänzend ist das in den Vorjahren stetige Wachstum der Gewerbesteuererträge seit 2024 nahezu zum Erliegen   gekommen:
Gewerbesteuereinnahmen 2022:       154,4 Mio. EUR

Gewerbesteuereinnahmen 2023:        157,7 Mio. EUR

Gewerbesteuereinnahmen 2024 Prognose per 30.6.2024:    159,4 Mio. EUR
Auf Basis der regionalisierten Mai-Steuerschätzung konnte für den
Haushalt 2025 ein Betrag von       165,6 Mio. EUR
in die Planung aufgenommen werden. 

In Summe sinken die Erträge der allgemeinen Deckungsmittel gegenüber dem Ergebnis 2023 um 10,5 Mio. EUR.

 

Erschwerend sind auf der Aufwandsseite kräftige Steigerungen einzuplanen, denen nur sehr bedingt steuernd entgegengengewirkt werden kann: nach den Tarifabschlüssen sind Personalaufwendungen mit 286 Mio. EUR gegenüber 259 Mio. EUR in 2024 einzuplanen.
Stärker noch steigen die Transferaufwendungen von 481,1 Mio. EUR in 2024 auf nunmehr 521,8 Mio. EUR.

 

Finanzentwicklungen 2024 und 2025

Nach der negativen Prognose für 2024 mit einem Defizit von 49,2 Mio. EUR gemäß
2. Quartalsbericht muss der Haushalt 2025 mit einem Defizit von 99,5 Mio. EUR geplant werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken hat die Verwaltung mit der Haushaltssperre ab 15.7.2024 erste Sparmaßnahmen erarbeitet, die mit dem 2. Quartalsbericht ausgebaut werden. Ergänzend liegt dieser Haushaltsvorlage mit der Anlage 8 eine Liste von Konsolidierungsmaßnahmen bei, die zu einer Verbesserung des Haushalts beitragen
nnen. Darin eingeflossen sind u.a. Hinweise und Vorschläge des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport aus dem dortigen Haushaltskonsolidierungserlass vom 8.8.2024, sowie intensive Prüfungen aller städtischer Dienststellen. Unabhängig davon sind laufend weitere Einsparmaßnahmen zu prüfen sowie der Haushalt stetig sparsam zu bewirtschaften, um das Defizits weiter zu begrenzen.

 

Mit weiteren gesetzlichen Aufgaben wird es erforderlich, im Stellenplan 2025 insgesamt 102,7 neue Planstellen auszuweisen. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Budgetübersichten der Fachbereiche.

 

Zur Sicherstellung der Liquidität wird es auch weiterhin notwendig, kurzfristige Kassenkredite aufzunehmen. Mit Veränderungen am Zinsmarkt kann es wirtschaftlich sein, den Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten nicht kurzfristig, sondern mittelfristig zu finanzieren. Auf diese Weise kann ein Zinsniveau für den Bodensatz über das Ende des Haushaltsjahres hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gesichert werden. Dieser Bodensatzbetrag wird wie im Vorjahr auf 180 Millionen veranschlagt.

 

Grundsteuerreform

Zum 01.01.2025 tritt die Neureglung der Grundsteuer in Kraft. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Durch die Finanzverwaltungen der Länder sind alle Grundstückseigentümer zur Lieferung aktueller Daten aufgefordert worden. Die daraus resultierenden Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge werden den Gemeinden zwecks Festsetzung der Grundsteuer bereitgestellt. Auf dieser Grundlage ermittelt abschließend die Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer. Hierfür wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert, der von der Gemeinde zuvor festgelegt wird. Bei der Reform  wurde das Ziel vorgegeben, dass die Umsetzung der Grundsteuerreform für die Gemeinden aufkommensneutral zu erfolgen hat. Dazu wird zur Unterstützung der Kommunen bei der Entscheidung über die Hebesätze sowie zur Information der Öffentlichkeit ein sog. Transparenzregister von Seiten des Finanzministeriums SH eingerichtet, aus dem für jede Kommune der Hebesatz ersichtlich ist, der die Aufkommensneutralität wahrt. Die Veröffentlichung ist für September 2024 geplant. Mit diesem Haushaltsbeschluss kann daher noch kein Hebesatz für die Grundsteuer beschlossen werden. Die Verwaltung wird für die Novembersitzung 2024 der Lübecker Bürgerschaft mit einer gesonderten Hebesatzsatzung für die Grundsteuern die Hebesätze zur Entscheidung vorlegen.

Neu und erstmalig für eine Steuerart erfolgt die Datenübergabe von den Finanzverwaltungen an die Gemeinden elektronisch über das Verfahren ELSTER-Transfer. Seit 2023 werden die Datensätze mit denen in der städtischen Software für Grundsteuerveranlagung vorhandenen Daten abgeglichen und angepasst, so dass für einen Versand von rd. 68.000 neuen Grundsteuerbescheiden eine korrekte Datengrundlage seitens der Hansestadt Lübeck besteht.

Wie bei der früheren gesetzlichen Regelung wird es weiterhin eine gesonderte Berechnung für land- und fortwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A), sowie für sonstige Grund-stücke (Grundsteuer B) geben. Neu ist die Möglichkeit für die Gemeinden eine „neue“ Grundsteuer r baureife, aber unbebaute Grundstücke zu erheben (Grundsteuer C). Dadurch kann über die Grundsteuer ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer Nutzung durch Bebauung zuzuführen. Für eine solche Einführung wäre zunächst eine Kosten- und Nutzenanalyse notwendig, um die Erfolgsaussichten mit Blick auf die Lenkungsfunktion zu bewerten. In Anbetracht, dass es sich bei der Grundsteuerreform um eine der größten Reformen im Steuerrecht der letzten Jahrzehnte handelt, wird zunächst das Augenmerk auf die Umsetzung des Bisherigen gelegt werden und von der Erhebung einer Grundsteuer C abgesehen. Auch ist zum Zeitpunkt dieser Vorlage die Datenüber-nahme und verarbeitung von der Finanzverwaltung an die Hansestadt Lübeck noch nicht abgeschlossen. Es bestehen derzeit keine validen Datengrundlagen, um qualitative Auswertungen zu treffen, wie sich die Reform auf einzelne Eigentümer und Eigentümerinnen auswirkt. Geplant ist, Anfang des Jahres 2025 sukzessive die Steuerbescheide an die Steuerpflichtigen zu versenden.

 

Investitionen 2025

Trotz des erwartbaren Haushaltsdefizits wird es weiterhin erforderlich, in die städtische Infrastruktur zu investieren. Mit 21 Mio. EUR werden schwerpunktmäßig Straßen, Wege sowie Brücken erneuert werden, hinzu kommen u.a. 7 Mio. EUR für Radwege sowie 14,5 Mio. EUR für Schulen. Jede Einzelinvestitionsmaßnahme wird mit Begründung im Interaktiven Haushalt dargestellt. Alle Investitionen wurden durch die Klimaleitstelle gesichtet, insbesondere mit Blick auf die Zuordnung zu den jeweiligen Klimastellschrauben.

 

Stadtwerke

Die Stadtwerke Lübeck beteiligen sich mit ihren verschiedenen Gesellschaften an der    Energiewende, der Mobilitätswende und der Wärmewende. Sie gestalten diese in enger Abstimmung mit der Hansestadt Lübeck, was aber zu einem erheblichen Investitionsbedarf bei den Stadtwerken führt. Investiv sind im Haushalt 2025 der Hansestadt Lübeck 11 Mio. EUR als Eigenkapitaleinlage der Hansestadt als Gesellschafterin vorgesehen, um im Sinn der städtischen Klimaschutzziele weitere Investitionen in diesen Bereichen zu ermöglichen.   Diese Kapitalmaßnahme ist Teil eines Gesamtpakets der nächsten Jahre (mittelfristig sind jeweils 8 Mio. EUR vorgesehen) und steht noch unter dem Vorbehalt des Ergebnisses einer beihilfenrechtlichen Prüfung. Daneben ist im konsumtiven Haushalt eine Erhöhung des städtischen Zuschusses zum ÖPNV auf Grundlage der bestehenden Betrauung der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH in Höhe von 5 Mio. EUR vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus einem gesonderten Bericht der Stadtwerke Lübeck.

 

Kreditlinie

Mit dem Haushaltsentwurf 2025 wird eine tragfähige Kreditaufnahme von insgesamt 81,4 Mio. EUR ausgewiesen, die mit den sich stabilisierenden Zinsniveaus im mittel- und langfristigen Finanzierungsbereich den Haushalt nicht überfordert, wohl aber für die notwendigsten Investitionen die erforderliche Liquidität sicherstellt. 

 

Beratungsverfahren:

Anders als in den Vorjahren erfolgt die Gremienbeteiligung in den Sitzungen aller Fachausschüsse sowie des Hauptausschusses. Eine gemeinsame Sitzung des Hauptausschusses mit dem Bauausschuss zu den Investitionen wird damit nicht erforderlich. Der Bauausschuss hat die Möglichkeit, die Investitionen 2025 in den Sitzungen am 2.9. und ggf. ergänzend am 16.9. zu beraten und Empfehlungen für die Bürgerschaftssitzung am 26.9. zu erarbeiten.

 

Neben den Unterlagen für die Beschlussfassung in ALLRIS im erforderlichen amtlichen Format stehen alle Haushaltsdaten einschl. der Investitionen im Interaktiven Haushalt webbasiert zur Verfügung.
 


Anlagen

Anlagen:

1 Vorbericht

2 Produkthaushaltsplan

3 Stellenplan

4 Beteiligungsbericht

5 Budgetübersichten ohne Interne Leistungsabrechnung

6 Durchführungsbestimmungen 2025

7 Überprüfung der von der Hansestadt Lübeck erhobenen Gebühren/Entgelte

8 Konsolidierungsliste
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 8 1 öffentlich Anlage 1 - Band I - Vorbericht 2025_NEU (10681 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2 - Band II - Produkthaushalt 2025 (12243 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Band III - Stellenplan 2025 (2615 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Band IV - Beteiligungsbericht 2025 (3153 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 - Budgetübersicht 2025 (976 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6 - Durchführungsbestimmungen_2025 (326 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 7 - Gebühren und Entgelte 2025 (413 KB)    
Anlage 2 8 öffentlich Anlage 8 - Konsolidierungsmaßnahmen_2025 (436 KB)    
Stammbaum:
VO/2024/13494   Haushalt 2025   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2024/13494-02   Haushalt 2025 - Antworten zu Fragen aus den Beratungen der Fachausschüsse   1.201 - Haushalt und Steuerung   Antwort auf Anfrage öffentlich
VO/2024/13494-05   Haushalt 2025: FDP Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion
VO/2024/13494-06   Haushalt 2025 - Fraktion LINKE & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL
2024/13494-06-01   Haushalt 2025 - Ergänzungsantrag zu Fraktion LINKE & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL
VO/2024/13494-07   Beirat für Senior:innen: Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2025   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag des Seniorenbeirates
VO/2024/13494-09   Haushalt 2025 - Fraktion Unabhängige Volt-Partei: Hauhaltsbegleitantrag   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Antrag der Fraktion Unabhängige-Volt-PARTEI
VO/2024/13494-10   BM Lothar Möller: Haushalt 2025 - Haushaltsbegleitbeschluss   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag Herr Lothar Möller fraktionslos