Vorlage - VO/2024/13494-09
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Beschlussvorschlag
1. Grundlage der Haushaltsansätze für Maßnahmen der Kulturförderung sollen die Haushaltsansätze für das Jahr 2024 bilden, da diese bereits von der Bürgerschaft als dauerhafte Maßnahmen beschlossen worden sind.
2. Im Haushalt 2025 sind die erforderlichen Mittel zu ordnen, die für die Umsetzung der Maßnahmen des Kulturentwicklungsplanes benötigt werden, die jeweils mit sehr hoher Priorität bewertet worden sind.
3. Für die Ertüchtigung des Bolzplatzes an der Grundschule in Groß Steinrade wird ein Haushaltsansatz von 50 T€ in 2025 berücksichtigt.
Begründung
Zu 1. Im Haushaltsentwurf 2025 wurden bei der Kulturförderung die Beschlüsse der Bürgerschaft für den Haushalt 2024 nicht zugrunde gelegt. Dies entspricht nicht der Beschlussfassung, weil dort nicht lediglich eine einjährige Aufstockung benannt wurde. Im Gegenteil. Bei der Förderung der Musikschulen und der freien Theater erhielt die Verwaltung den Auftrag, eine konzeptionelle Fortsetzung der Förderung sicherzustellen. Die Entscheidung des Bürgermeisters zu nunmehr reduzierten Haushaltsansätzen ist zu korrigieren.
Zu 2. Im Haushaltsentwurf sind lediglich zwei Maßnahmen des KEP mit einer Summe von 0,150 Mio.€ berücksichtigt. Dadurch würden die schon von der Bürgerschaft beschlossene Förderungsabsicht, z. B. für die Musikschulen und freien Theater oder die Projektförderung, rückgängig gemacht werden. Diese unverhältnismäßige Kürzung bei freien Kulturangeboten in der Stadt, würde erhebliche negative Auswirkungen auf die Angebotsvielfalt in unserer Stadt bewirken. Dies ist zu vermeiden. Deshalb sollen die Maßnahmen, die im KEP mit sehr hoher Priorität bewertet wurden, mit einem Haushaltsansatz von 1,329 Mio.€ berücksichtigt werden.
Zu 3. Der Bolzplatz in Groß Steinrade, der als öffentliche Grünfläche genutzt wird und dem Schulsport dient, muss ertüchtigt werden. Dazu hat der Förderverein der Grundschule ein Konzept entwickelt und eine Förderung der Maßnahme durch Dritte vorbereitet. Durch das private Engagement kann erreicht werden, dass von den entstehenden Kosten lediglich ein Drittel von der Hansestadt Lübeck zu tragen wäre.
Anlagen