Vorlage - 2024/13494-06-01  

Betreff: Haushalt 2025 - Ergänzungsantrag zu Fraktion LINKE & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2024/13494-06
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Ergänzung zu VO/2024/13494-06 Haushaltsbeschluss


7. Einführung einer Übernachtungssteuer in Lübeck


Der Bürgermeister wird beauftragt, eine einheitliche Übernachtungssteuer in Höhe von 5 Prozent auf die Beherbergungsentgelte im gesamten Lübecker Stadtgebiet zum 1. Mai 2025 einzuführen.

 

 

Bis Anfang März 2025 soll ein Bericht vorgelegt werden, der folgende Punkte beinhaltet:

  1. Kann die Ostseecard für Tourist*innen in Lübeck auch mit Einführung einer Übernachtungssteuer beibehalten werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
  2. Welche finanziellen Auswirkungen hätte es (grob geschätzt), wenn Lübecker Übernachtungsgäste die Strandnutzungsgebühr
    a) zukünftig zahlen (verglichen mit bisherigen Nutzer*innen der OstseeCard, die die Strandgebühr in Travemünde beinhaltet)
    b) genauso wie die Lübecker*innen nicht mehr zahlen müssten

Wie viel Personal wird derzeit beim Kurbetrieb Travemünde für die Bereitstellung und Abrechnung der OstseeCard benötigt? Könnten diese Mitarbeitenden zukünftig die Sachbearbeitung für die Übernachtungssteuer übernehmen?
 


Begründung

Damit Lübeck sich für die Zukunft und alle damit verbundenen Herausforderungen auch für den Tourismus - gut aufstellen kann, benötigt die Stadt dringend mehr Einnahmen. Mit einer Übernachtungssteuer könnten jährlich über 4 Millionen Euro eingenommen werden, so die Schätzung lt. Bericht der Verwaltung. Derzeit zahlen Übernachtungsgäste im Seebad Travemünde eine Kurabgabe, für die sie eine Kurkarte (Ostseecard) erhalten. Im Zeitraum vom 15.5. bis 14.9. kostet diese 3 Euro pro Tag, außerhalb der Saison 1,60 Euro. Die Kinderkarte kostet bis einschließlich 17 Jahre 1,20 Euro. Die Strandnutzungsgebühr, die für Tagesgäste in gleicher Höhe (3 Euro) erhoben wird, und etliche weitere Vergünstigungen sind in der Kurabgabe enthalten.

Viele Städte in ganz Europa erheben mittlerweile eine Übernachtungssteuer (CityTax), ohne dass dadurch die Übernachtungszahlen zurückgegangen sind. Oder fährt jemand nicht nach Berlin, weil dort 3 Euro zusätzlich zur Übernachtung im Hotel erhoben werden? Lübeck investiert nicht nur in Travemünde sondern in der gesamten Stadt viel Geld in Infrastruktur und kulturelle Einrichtungen. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur eine Kurabgabe in Travemünde zu erheben. Das Argument des Kurbetriebs Travemünde, es würden keine gesicherten Einnahmen mehr für die touristische Infrastruktur in Travemünde zur Verfügung stehen, wenn die Kurabgabe entfiele, ist zwar richtig. Doch warum sollten Ausgaben für touristische Maßnahmen im Stadtteil Travemünde anders behandelt werden als im Rest der Hansestadt?

Auch das Argument, es würden zwei Personalstellen für die Sachbearbeitung einer Übernachtungssteuer benötigt, sollte uns nicht davon abhalten, sie zu beschließen. Denn zum jetzigen Zeitpunkt werden ja genauso Personalstellen für die Erhebung der Kurabgabe benötigt.

Auch eine Übernachtungssteuer könnte an Vergünstigungen gekoppelt werden, sei es der Verzicht auf die Strandbenutzungsgebühr oder eine vergünstigte Fahrt mit dem ÖPNV. Um über solche Möglichkeiten zu entscheiden, benötigen wir jedoch mehr Informationen, die bis Anfang März der Bürgerschaft zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden sollen. Unverständlich ist aus unserer Sicht, warum bisher nicht geklärt wurde, ob ein Verbleib in dem Verbund Ostseecard möglich wäre, bzw. welche Vorteile diese für die Hansestadt Lübeck als Tourismusstandort darin liegen. Auch diese Frage soll mit dem Bericht geklärt werden.

 


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2024/13494   Haushalt 2025   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2024/13494-02   Haushalt 2025 - Antworten zu Fragen aus den Beratungen der Fachausschüsse   1.201 - Haushalt und Steuerung   Antwort auf Anfrage öffentlich
VO/2024/13494-05   Haushalt 2025: FDP Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2025   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion
VO/2024/13494-06   Haushalt 2025 - Fraktion LINKE & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL
2024/13494-06-01   Haushalt 2025 - Ergänzungsantrag zu Fraktion LINKE & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL
VO/2024/13494-07   Beirat für Senior:innen: Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2025   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag des Seniorenbeirates
VO/2024/13494-09   Haushalt 2025 - Fraktion Unabhängige Volt-Partei: Hauhaltsbegleitantrag   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Antrag der Fraktion Unabhängige-Volt-PARTEI
VO/2024/13494-10   BM Lothar Möller: Haushalt 2025 - Haushaltsbegleitbeschluss   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag Herr Lothar Möller fraktionslos
VO/2024/13494-11   Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag des Beirats für Senior:innen: Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2025 (VO/2024/13494-07)   5.061 - Fachbereichs-Dienste   Empfehlung eines Ausschusses