Vorlage - 2024/13494-06-01
|
Beschlussvorschlag
Ergänzung zu VO/2024/13494-06 Haushaltsbeschluss
7. Einführung einer Übernachtungssteuer in Lübeck
Der Bürgermeister wird beauftragt, eine einheitliche Übernachtungssteuer in Höhe von 5 Prozent auf die Beherbergungsentgelte im gesamten Lübecker Stadtgebiet zum 1. Mai 2025 einzuführen.
Bis Anfang März 2025 soll ein Bericht vorgelegt werden, der folgende Punkte beinhaltet:
- Kann die Ostseecard für Tourist*innen in Lübeck auch mit Einführung einer Übernachtungssteuer beibehalten werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
- Welche finanziellen Auswirkungen hätte es (grob geschätzt), wenn Lübecker Übernachtungsgäste die Strandnutzungsgebühr
a) zukünftig zahlen (verglichen mit bisherigen Nutzer*innen der OstseeCard, die die Strandgebühr in Travemünde beinhaltet)
b) genauso wie die Lübecker*innen nicht mehr zahlen müssten
Wie viel Personal wird derzeit beim Kurbetrieb Travemünde für die Bereitstellung und Abrechnung der OstseeCard benötigt? Könnten diese Mitarbeitenden zukünftig die Sachbearbeitung für die Übernachtungssteuer übernehmen?
Begründung
Damit Lübeck sich für die Zukunft und alle damit verbundenen Herausforderungen – auch für den Tourismus - gut aufstellen kann, benötigt die Stadt dringend mehr Einnahmen. Mit einer Übernachtungssteuer könnten jährlich über 4 Millionen Euro eingenommen werden, so die Schätzung lt. Bericht der Verwaltung. Derzeit zahlen Übernachtungsgäste im Seebad Travemünde eine Kurabgabe, für die sie eine Kurkarte (Ostseecard) erhalten. Im Zeitraum vom 15.5. bis 14.9. kostet diese 3 Euro pro Tag, außerhalb der Saison 1,60 Euro. Die Kinderkarte kostet bis einschließlich 17 Jahre 1,20 Euro. Die Strandnutzungsgebühr, die für Tagesgäste in gleicher Höhe (3 Euro) erhoben wird, und etliche weitere Vergünstigungen sind in der Kurabgabe enthalten.
Viele Städte in ganz Europa erheben mittlerweile eine Übernachtungssteuer (CityTax), ohne dass dadurch die Übernachtungszahlen zurückgegangen sind. Oder fährt jemand nicht nach Berlin, weil dort 3 Euro zusätzlich zur Übernachtung im Hotel erhoben werden? Lübeck investiert nicht nur in Travemünde sondern in der gesamten Stadt viel Geld in Infrastruktur und kulturelle Einrichtungen. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur eine Kurabgabe in Travemünde zu erheben. Das Argument des Kurbetriebs Travemünde, es würden keine gesicherten Einnahmen mehr für die touristische Infrastruktur in Travemünde zur Verfügung stehen, wenn die Kurabgabe entfiele, ist zwar richtig. Doch warum sollten Ausgaben für touristische Maßnahmen im Stadtteil Travemünde anders behandelt werden als im Rest der Hansestadt?
Auch das Argument, es würden zwei Personalstellen für die Sachbearbeitung einer Übernachtungssteuer benötigt, sollte uns nicht davon abhalten, sie zu beschließen. Denn zum jetzigen Zeitpunkt werden ja genauso Personalstellen für die Erhebung der Kurabgabe benötigt.
Auch eine Übernachtungssteuer könnte an Vergünstigungen gekoppelt werden, sei es der Verzicht auf die Strandbenutzungsgebühr oder eine vergünstigte Fahrt mit dem ÖPNV. Um über solche Möglichkeiten zu entscheiden, benötigen wir jedoch mehr Informationen, die bis Anfang März der Bürgerschaft zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden sollen. Unverständlich ist aus unserer Sicht, warum bisher nicht geklärt wurde, ob ein Verbleib in dem Verbund Ostseecard möglich wäre, bzw. welche Vorteile diese für die Hansestadt Lübeck als Tourismusstandort darin liegen. Auch diese Frage soll mit dem Bericht geklärt werden.
Anlagen