Vorlage - VO/2024/13208  

Betreff: Abberufung eines stellvertretenden stimmberechtigten Ausschussmitgliedes und Wahl von zwei stellvertretenden stimmberechtigten Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Lübecker Jugendrings
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
05.09.2024 
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Frau Ann-Kathrin Petersen wird als stellvertretendes stimmberechtigtes Ausschussmitglied im Jugendhilfeausschuss von der Bürgerschaft abberufen.

 

Frau Julia Seriana Rasche und Herr Moritz Griepentrog werden als stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag des Lübecker Jugendrings in den Jugendhilfeausschuss gewählt.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

becker Jugendring

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Einrichtung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII, § 48 JuFöG, § 40a GO SH und durch die Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck spezialgesetzlich und abschließend geregelt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 71 SGB VIII, § 48 JuFöG, § 40a GO SH und § 5 der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Aufgrund § 48 Jugendförderungsgesetz in Verbindung mit § 40a Gemeindeordnung SH können Mitglieder, die durch die Gemeindevertretung berufen werden, auch durch die Gemeindevertretung wieder abberufen werden. Frau Ann-Kathrin Petersen nimmt ihre tigkeit als stellvertretendes stimmberechtigtes Ausschussmitglied im Jugendhilfeausschuss nicht mehr war. Einecktrittserklärung kann von ihr nicht eingeholt werden, daher muss sie in Abstimmung mit dem Lübecker Jugendring durch die Bürgerschaft abberufen werden.

 

Frau Katja Rößler hat ihr Mandat als bisherige Stellvertreterin des Lübecker Jugendrings im Jugendhilfeausschuss niedergelegt und ist zurückgetreten.

 

Durch die Abberufung und den cktritt ist es notwendig die frei gewordenen Plätze neu zu besetzen.

Die Wahl erfolgt auf Vorschlag des Lübecker Jugendrings.

Rechtliche Gründe, die gegen eine Wahl von Frau Rasche und Herrn Griepentrog als stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder sprechen, liegen nicht vor.

Sie sind von der Bürgerschaft zu wählen.


 


Anlagen

keine