Auszug - Haushalt 2025  

9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 6.4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 05.09.2024 Status: öffentlich
Zeit: 16:03 - 18:39 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13494 Haushalt 2025
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2025.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Uhlig stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den Haushalt 2025 vor. Die Präsentation wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Auf Nachfragen von Frau Siegenbrink erklärt Frau Frank, dass derzeit eine Personalbemessung im Bereich Familienhilfen / Jugendamt durchgeführt werde und dass es in einer der nächsten Sitzungen dazu mehr Informationen geben werde. Bei den Stellen in der Abteilung Kita-Förderung handele es sich um einen rechtlich unabweisbaren Aufgabenübergang von der Diakonie Nord-Nordost an die Hansestadt Lübeck.

Auf eine Nachfrage von Herrn Kerlin erklärt Frau Frank, dass die Planungen für 2025 sich aus den IST-Zahlen 2023 ergeben würden und dass in 2024 eventuell eine zu hohe Planung erfolgt sei, da zum Zeitpunkt der Planung die Tarifverhandlungen noch nicht abgeschlossen waren.

Herr Uhlig sagt zu, für diesen Punkt entsprechende Unterlagen zusammenzustellen.

 

Auf eine Nachfrage von Frau Siegenbrink verweisen Herr Uhlig und Frau Frank auf den Vorbericht zum Haushalt. Auf den Seiten 50 fortfolgende seien die Bereiche erwähnt, die maßgeblich für eine Kostensteigerung verantwortlich seien.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Kerlin zum Unterhaltsvorschuss sagt Frau Frenz eine Beantwortung über die Niederschrift zu.

Anmerkung außerhalb der Niederschrift:

Die Frage konnte bereits am Rande der Sitzung zwischen Herrn Kerlin und Frau Frenz geklärt werden.

 

Auf Nachfragen von Frau Siegenbrink erklären Frau Frank und Frau Frenz, dass die Summen für das Kinderschutzzentrum und die Frühen Hilfen auf der Seite 168 zu finden seien. In 2024 habe der Umzug des Kinderschutzzentrums stattgefunden und aufgrund eines Tarifwechsels bei der AWO und bei den Frühen Hilfen sei es zu hohen Personalkostensteigerungen gekommen.

 

Frau Rieper berichtet, dass immer mehr Schulkindbetreuungsplätze benötigt würden und dass zu wenig Betreuungsplätze kalkuliert waren.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen und lässt darüber abstimmen:


 


Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht         Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217        

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.

 


Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x

Der Ausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 6.4 Haushalt2025 (893 KB)