Vorlage - VO/2024/13421  

Betreff: Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII hier: Boxclub Lübeck e.V.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Drescher, Thorsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung
05.09.2024 
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Sachbericht 2023
Jugendordnung des Boxclub Lübeck e

Beschlussvorschlag

 

Der Boxclub Lübeck e.V. Katharinenstr. 57-59, 23554 Lübeck, wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Beirat des Jugendrings

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Erfolgt in der Umsetzung

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 75 SGB VIII

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführte Boxclub Lübeck e.V. hat die Anerkennung nach § 75 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe beantragt.

 

Der Boxclub Lübeck e.V. hat seinen Sitz in der Hansestadt Lübeck. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren durch die Hansestadt Lübeck.

 

Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des §75 SGB VIII in Verbindung mit der Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vom 31.12.2019:

 

  1. Die Boxclub Lübeck e.V. ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig.
  2. Die Boxclub Lübeck e.V. hat über den Verein den Nachweis seiner Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Lübeck erbracht.
  3. Die Boxclub Lübeck e.V. lässt aufgrund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist.
  4. Die Boxclub Lübeck e.V. bietet aufgrund ihrer vorgelegten Vereinssatzung und Jugendordnung die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetztes förderliche Arbeit.
  5. Die Boxclub Lübeck e.V. ist über den Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lübeck eingetragen.

 

Die Hansestadt Lübeck hat die eingereichten Unterlagen geprüft und stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen. Die Arbeit des Vereins ist dem Bereich Jugendarbeit-Jugendamt langjährig bekannt.

 

Im Beirat für Jugendpflege hat der Verein die Schwerpunkte seiner Vereinsarbeit dargestellt (siehe Anlage). Der Beirat hat die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII empfohlen.

 

Aus der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII selbst kann kein Anspruch auf finanzielle Förderung seitens der Hansestadt Lübeck abgeleitet werden.


 


Anlagen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 6 1 öffentlich Sachbericht 2023 (299 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Jugendordnung des Boxclub Lübeck e (72 KB)