Vorlage - VO/2023/12835-01  

Betreff: Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP) zur Kitaschließung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2023/12835
Federführend:4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung Bearbeiter/-in: Dührkoop, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
05.09.2024 
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.09.2024 
20. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 


Begründung

In den letzten Wochen mehren sich die Berichte zu Teil- und Komplettschließungen in Kitas. Hierzu bitte ich ergänzend zur interfraktionellen Anfrage VO-Nr. 2023/12830 um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

 

1.

 

a) In wie vielen Gruppen der städtischen Kitas fanden seit Oktober 2023 mindestens an einem Tag eine Teilschließung statt? Wie viele dieser Gruppen waren von Schließungen in mehreren Wochen betroffen? Bitte für diese Fälle angeben in wie vielen Wochen die Gruppen von einer Schließung seit dem 01.10.2023 betroffen waren.

Einrichtungsgruppen der städtischen Kindertageseinrichtungen waren im Berichtszeitraum, trotz Krankheitswellen und Fachkräftemangel/personellen Vakanzen, nicht von mehrwöchigen Schließungen betroffen. Es kam zu vereinzelten Schließungen, beispielsweise durch Gebäudeschäden (Wassereinbruch) oder einem Todesfall in der Mitarbeiterschaft.

Soweit eine temporäre Reduzierung des Betreuungsumfangs erforderlich ist, geht dies primär zu Lasten der Randzeitbetreuungsgruppen.

Aufgrund personeller Vakanzen und damit einhergehender Arbeitsverdichtung ist es der Verwaltung des Bereichs Städtische Kindertageseinrichtungen nicht möglich, eine differenziertere Auswertung über die Teilschließungen seit Oktober 2023 durchzuführen. Mit den vorhandenen personellen Kapazitäten, war es zwar möglich, alle Reduzierungsmeldungen zu berechnen, im Fachverfahren zu erfassen und entsprechende Erstattungen an die Eltern zu leisten, darüber hinaus gehende Aufgabenstellungen konnten allerdings nicht bewältigt werden.

 

b) Ist es dem Personal in Kitas möglich die Eltern kurzfristig über einen Betreuungsausfall direkt (telefonisch oder per E-Mail) zu informieren, insbesondere für den Fall das Leitungskräfte einer Kita ausfallen? Wenn nein, warum nicht?

Grundsätzlich sind alle städtischen Einrichtungen dazu angehalten, vorhandene E-Mail Verteiler zu nutzen, über die die Sorgeberechtigten bei außerplanmäßigem Ausfall informiert werden können. Dies gestaltet sich zeitweise jedoch schwierig, da die Sorgeberechtigten, teilweise regelmäßig, ihre E-Mailadressen ändern und die digitale Kontaktaufnahme nicht das gängige Kommunikationsmittel einiger Sorgeberechtigter ist. Daber hinaus verfügen die städtischen Kindertageseinrichtungen über sog. Notfallpläne, die bei gleichzeitiger Abwesenheit von Leitung und stellvertretender Leitung zum Tragen kommen und den Mitarbeitenden einer betroffenen Einrichtung eine telefonische Kontaktaufnahme mit den Sorgeberechtigen ermöglichen. Ferner kann sich das pädagogische Fachpersonal in einem solchen Fall an die jeweiligen Abteilungsleitungen wenden, um unterstützenden Kontakt zum jeweiligen Elternbeirat aufzunehmen bzw. um über einen E-Mail Verteiler die betroffenen Sorgeberechtigten schnellstmöglich zu informieren.

 

 

c) Wie viele Stellen in städtischen Kitas sind aktuell unbesetzt oder durch langfristige Erkrankungen, Elternzeit etc. nicht im Dienst? Wie viele Leitungspositionen in den Kitas sind davon betroffen? Wie ist die Situation im Springerpool?

In den städtischen Kindertageseinrichtungen sind -27- Stellen unbesetzt (Stand: 29.08.2024). In -14- Fällen konnten bereits geeignete Mitarbeitende gefunden werden, die in den kommenden Wochen bzw. Monate ihren Dienst bei der Hansestadt Lübeck aufnehmen werden. Für die verbleibenden 13 Stellen sind Dauerausschreibungen für Erzieher:innen und Sozialpädagogische Assistent:innen erfolgt. Hierzu finden in einem vierzehntägigem Rhythmus Vorstellungsgespräche statt.

Von vorstehenden Vakanzen betroffen sind auch vier der insgesamt 28 Leitungsstellen, die aufgrund von Dienstortwechsel (Wechsel in eine andere städtische Kita), langfristiger Erkrankung und Schwangerschaft aktuell unbesetzt sind. In den betroffenen Einrichtungen werden die Leitungsaufgaben aktuell durch die Vertretungen der Einrichtungsleitungen, im Rahmen der kommissarischen Aufgabenwahrnehmung, wahrgenommen.

Das Bewerberinteresse ist mit Blick auf die Springerstellen und vor dem Hintergrund vorstehend dargestellter Vakanzen und Stellenausschreibungen äerst gering, nicht zuletzt dadurch, dass „feste“ Stellen für Bewerbende eine höhere Attraktivität bieten.

 

2.

 

a) Gibt es Rückmeldungen von den freien Trägern, dass es seit dem 01.10.2023 zu Gruppenschließungen gekommen ist?

Bisher erfolgte kein strukturiertes Monitoring hierzu. Eine nachträgliche Erhebung der geforderten Daten, ab Oktober 2023, hätte sowohl von Seiten der Träger und Einrichtungen, wie auch von Seiten der Verwaltung einen erheblichen Arbeitsmehraufwand gefordert. Es erfolgte insoweit eine Erhebung für das I. Quartal 2024.

Von -130- Einrichtungen der freien Träger, verzeichneten rund 22 Prozent (29 Einrichtungen) im Erhebungszeitraum Gruppenschließungen. Weitere 49 Einrichtungen konnten durch eine temporäre Reduzierung der Betreuungszeit, oder ähnliche Maßnahmen, Gruppenschließungen abwenden.

In mehr als der Hälfte der Fälle war die Erkrankung pädagogischen Personals, bzw. dessen eigener Kinder, Grund für die Abweichung von der regelmäßigen Öffnungszeit.

Die Erhebung, Berechnung und Darstellung der Betreuungsausfälle im 1. Quartal 2024 wurde durch fehlerhafte bzw. nicht valide Meldungen hierzu deutlich erschwert.

Im Zuge der Neuaufstellung der Abteilung Finanzielle Förderung Kindertagesbetreuung ab August 2024 wurde die Notwendigkeit eines regelmäßigen diesbezüglichen Monitorings erkannt. Ein entsprechendes Meldeverfahren befindet sich in der Entwicklung und soll am 01. Oktober 2024 umgesetzt werden.

b) Wie wirken sich diese Schließungen auf die Zahlungen aus dem Trägerbudget aus? Wurden Budgetansätze durch nicht erbrachte Leistungen gekürzt?

Die Schließungen wirken sich nicht auf die Trägerbudgets aus. Zu einer Kürzung aufgrund nicht erbrachter Leistungen kam es nicht. Nach den derzeit gültigen Budgetverträgen, sind nicht verbrauchte Budgetbeträge zweckgebunden im Folgejahr zu verwenden.

c) Werden an allen Kitas in Lübeck die Elternbeiträge für Betreuungsausfälle erstattet? Falls nein, warum nicht?

In 53 Einrichtungen (rund 68 Prozent) wurden Elternbeiträge aufgrund von Betreuungsausfällen bzw. Reduzierung von Betreuungsumfängen erstattet. Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG sieht bei einer außerplanmäßigen Betreuungsreduzierung bzw. Betreuungsausfall keine Verpflichtung des Trägers zur Erstattung von Elternbeiträgen vor.  Soweit dennoch eine Rückerstattung von Elternbeiträgen erfolgte, war dies eine freiwillige Leistung des jeweiligen Trägers.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/12835   Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP) zur Kitaschließung   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
VO/2023/12835-01   Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP) zur Kitaschließung   4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung   Antwort auf Anfrage öffentlich