Vorlage - VO/2024/13533  

Betreff: Dringlichkeitsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Schließtage in Kitas und der Schulkindbetreuung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
05.09.2024 
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) (offen)   
14.11.2024 
10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
14.11.2024 
11. Sitzung des Schul- und Sportausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig.

  1. Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.

 

 


 


Begründung

Begründung Dringlichkeit:

Der Antrag ist haushaltsrelevant, da die Hansestadt Lübeck als Kostenträgerin für die Kindertagesbetreuung, des Gerichtsverfahrens und des Urteils betroffen ist. Deshalb muss der Antrag vor der Haushaltssitzung im JHA am 05.09.2024 behandelt werden.

Begründung des Antrags:

Das Kitagesetz Schleswig-Holstein und der Bürgerschaftsbeschluss von 2018 erlauben Kitas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung maximal 20 Schließtage pro Jahr. Weniger Schließtage sind zulässig, aber nicht mehr Schließtage. Die Kita KIKS hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und schließt nur an 10 Tagen im Jahr. Die Hansestadt als Kostenträgerin lehnt die Finanzierung von weniger als 20 Schließtagen ab. Es kam zu einem Gerichtsverfahren, bei dem das Verwaltungsgericht Schleswig der KiTa KIKS recht gab und die Stadt Lübeck zur Kostenübernahme verpflichtete. Gegen dieses Urteil legte die Hansestadt Berufung ein.

Die Entscheidung von KIKS, nur zehn Tage im Jahr zu schließen, berücksichtigt die heutigen Bedürfnisse von Eltern – insbesondere im medizinischen Schichtdienst. Als Einrichtung auf dem Klinikgelände ist KIKS darauf ausgerichtet, eine bedarfsgerecht flexible und verlässliche Betreuung sicherzustellen.

Eine zeitgemäße Kinderbetreuung in KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung muss sich den veränderten Lebensrealitäten anpassen:

Mehr Öffnungstage reduzieren den Stress für berufstätige Eltern, somit der ganzen Familie und helfen, soziale Transferleistungen sowie Kinderarmut zu vermeiden. D.h. weniger Schließzeiten verbessern grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und entlasten die öffentlichen Kassen durch Vermeidung von sozialen Transferleistungen. Jede KiTa und jede Einrichtung der Schulkinderbetreuung in Lübeck sollte die Möglichkeit haben, je nach Bedarf der Familien und personellen Ressourcen, weniger als 20 Tage im Jahr zu schließen.
 


Anlagen