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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.07.2024 |
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SI/2024/620 |
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| Ö 3 |
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Anliegen der Jugend |
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| Ö 4 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen |
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| Ö 4.1.1 |
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mündliche Mitteilung der Verwaltung zur Planung weiterer JHA Sitzungen |
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| Ö 4.1.2 |
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mündliche Mitteilung der Jugendarbeit zu einem Träger der freien Jugendhilfe |
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| Ö 4.1.3 |
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mündliche Mitteilung der Jugendhilfeplanung zum Modellprojekt "Sozialräumliche Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Holstentor-Nord" |
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| Ö 4.1.4 |
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mündliche Mitteilung der Jugendhilfeplanung zum Inklusionstag am 20.09.2024 |
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| Ö 4.2 |
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AM Patrick Pacula-Glöer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): "Helfende Hände" als Unterstützung für die Kitas |
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VO/2024/13347 |
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| Ö 4.2.1 |
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Beantwortung der Anfrage AM Patrick Pacula-Glöer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): "Helfende Hände" als Unterstützung für die Kitas |
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VO/2024/13347-01 |
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| Ö 4.3 |
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Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu 2024/12945-01-01: "Beantwortung der Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. § 10 KitaG) Bestandserhebung 31.12.2023 Maßnahmenplanung 2024/25 (VO/2024/12945)" |
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VO/2024/13229 |
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| Ö 4.3.1 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage zu: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. § 10 KitaG) Bestandserhebung 31.12.2023
Maßnahmenplanung 2024/25 |
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2024/12945-01-02 |
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| Ö 4.4 |
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Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP) zur Kitaschließung |
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| Ö 4.4.1 |
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Anfrage des AM Daniel Kerlin (FDP) zur Kitaschließung |
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VO/2023/12835-01 |
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| Ö 4.5 |
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AM Jens Zimmermann (CDU): Situation der Praxisintergrierten Ausbildung (PIA) |
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VO/2024/13505 |
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| Ö 4.6 |
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Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Anteilige Landesmittel Kitabetreuungskosten |
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VO/2024/13537 |
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| Ö 5 |
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Berichte |
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| Ö 5.1 |
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Campus Moisling |
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VO/2024/13324 |
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| Ö 5.2 |
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Armuts- und Sozialbericht 2022 - Teil 2: Erster Zwischenbericht zu den priorisierten Handlungsempfehlungen |
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1778-01-02-01-01 |
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| Ö 6 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 6.1 |
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Abberufung eines stellvertretenden stimmberechtigten Ausschussmitgliedes und Wahl von zwei stellvertretenden stimmberechtigten Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Lübecker Jugendrings |
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VO/2024/13208 |
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| Ö 6.2 |
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Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII hier: Boxclub Lübeck e.V. |
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VO/2024/13421 |
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| Ö 6.3 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 149.484,46 € für das Jugendfestival "Wake up Wakenitz" |
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VO/2024/13417 |
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| Ö 6.4 |
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Haushalt 2025 |
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VO/2024/13494 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen) |
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02.09.2024 - Bauausschuss |
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Ö 3.3 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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03.09.2024 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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05.09.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | x |
Der Ausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren.
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09.09.2024 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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09.09.2024 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. (14 Ja-Stimmen) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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10.09.2024 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Weitergabe der Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft.
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16.09.2024 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Bauausschuss gibt die Beschlussvorlage ohne Votum weiter.
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17.09.2024 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis als Empfehlung für den Hauptausschuss | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | 13 |
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19.09.2024 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.9 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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26.09.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.8 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus dem Vorbericht Anlage 1 je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2 dem Stellenplan sowie Anlage 3 dem Beteiligungsbericht Anlage 4 wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8 beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird - im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR festgesetzt. (Stand: 20.08.2024) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird. | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 38 | Nein-Stimmen | 8 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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| Ö 6.5 |
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Abschluss eines Rahmenvertrages Schleswig-Holstein nach § 131 SGB IX |
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VO/2024/13486 |
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| Ö 7 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 8 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8.1 |
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AM Jens Zimmermann (CDU): "Haus der Jugend" in Travemünde |
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VO/2024/13510 |
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| Ö 8.1.1 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) Änderungsantrag zu VO/2024/13510: "Haus der Jugend" in Travemünde |
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VO/2024/13510-01 |
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| Ö 8.2 |
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Dringlichkeitsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Schließtage in Kitas und der Schulkindbetreuung |
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VO/2024/13533 |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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