Tagesordnung - 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege  

Bezeichnung: 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
Datum: Mo, 09.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
Anlagen:
TOP 3.2.4_Kulturstiftung_2024 Jahresvergleiche bis Juli
TOP 3.2.4_Kulturstiftung_Vergleich Ausstellungen 2017-2024 Jul

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.07.2024
SI/2024/590  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 3.2  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.2.1  
Mitteilungen der Senatorin    
Ö 3.2.2  
Mündliche Mitteilung: Aktueller Stand "Neues Buddenbrookhaus"    
Ö 3.2.3  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (4.491 Archäologie und Denkmalpflege): Sachstand Beckergrube / Welterbe Bern und Lübeck - mit Präsentation    
Ö 3.2.4  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (041.7 Kulturstiftung): Aktuelles aus der Kulturstiftung - mit Präsentation    
Ö 3.3  
AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Verträge der Hansestadt Lübeck mit Betreibern öffentlicher Werbeflächen
VO/2024/12875  
Ö 3.4  
Anfrage des BM Detlev Stolzenberg: Verfügbarkeit von Proberäumen für private Musik- und Theatergruppen
VO/2024/13332  
Ö 3.5  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberg: Ankauf von aktuellen Leihgaben weiblicher Kunstschaffender
VO/2024/13341  
Ö 3.5.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Detlev Stolzenberg: Ankauf von aktuellen Leihgaben weiblicher Kunstschaffender
VO/2024/13341-01  
Ö 3.6  
Anfrage des AM Detlev Stolzenberg: Bereitstellung von Ausstellungsflächen für die Jahresschau der Gemeinschaft Lübecker Künstlerinnen und Künstler
VO/2024/13343  
Ö 3.6.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Detlev Stolzenberg: Bereitstellung von Ausstellungsflächen für die Jahresschau der Gemeinschaft Lübecker Künstlerinnen und Künstler
VO/2024/13343-01  
Ö 3.7  
Anfrage des AM Karin Burakowski (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Öffentlichkeitsarbeit der Kulturstiftung
VO/2024/13432  
Ö 3.7.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Karin Burakowski (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Öffentlichkeitsarbeit der Kulturstiftung
VO/2024/13432-01  
Ö 3.8  
Anfrage des AM Kimberly D'Amico (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Erfassungen und wissenschaftliche Dokumentationen der Lübecker Friedhöfe
VO/2024/13456  
Ö 3.9  
AM Hauke Wegner (CDU): Anfrage zum Bericht "30 Jahre UNESCO Welterbe - Situation der Archäologie und Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck"
VO/2024/13490  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Abschlussbericht zum 1. Lübecker Kulturentwicklungsplan (siehe TOP 5.6)    
Ö 4.2  
Konzept Musikschulförderung zum Antrag des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Förderung der Gemeinnützigen Lübecker Musik- und Kunstschulen
Enthält Anlagen
VO/2024/13333-02  
Ö 4.3  
Bericht zur Nutzung des Heiligen-Geist-Hospitals als immaterielles Kulturgut
Enthält Anlagen
VO/2023/12212-01  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Haushalt 2025
Enthält Anlagen
VO/2024/13494  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht           Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217                      

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.

 


Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

   
    02.09.2024 - Bauausschuss
    Ö 3.3 - zurückgestellt
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.3 - Haushalt 2025 (3139 KB)    
   
    03.09.2024 - Ausschuss für Soziales
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht           Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217        

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.

 


Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

   
    05.09.2024 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht         Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217        

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.

 


Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x

Der Ausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 6.4 Haushalt2025 (893 KB)    
   
    09.09.2024 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht           Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217        

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.

 


Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X


 

   
    09.09.2024 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht           Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217        

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Vorlage

ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

(14 Ja-Stimmen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 2 - Fraktionsinfos Haushalt 2025 (848 KB)    
   
    10.09.2024 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht           Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217        

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

 

Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die

Weitergabe der Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft.
 

   
    16.09.2024 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht           Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217        

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.

 


Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

Der Bauausschuss gibt die Beschlussvorlage ohne Votum weiter.
 

   
    17.09.2024 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht           Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217        

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.

 


Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung für den Hauptausschuss

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

13


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu_TOP_5.1_Fraktionsinfos_Haushalt2025_Gremienberatung_USO (469 KB)    
   
    19.09.2024 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.9 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht           Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217        

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.

 


Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 3 - TOP 5.9 - VO_13494_2024_Schulbauimmobilien_Prioritäten (377 KB)    
   
    26.09.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht           Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217        

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.

 

Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

38

Nein-Stimmen

8

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

Ö 5.2  
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 100.000 Euro für den Ankauf zweier Bildtafeln für das St. Annen-Museum
Enthält Anlagen
VO/2024/13476  
Ö 5.3  
Gebührensatzung für die Bibliothek der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2024/13323  
Ö 5.4  
Benutzungsordnung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2024/13325  
Ö 5.5  
Austauschvorlage: Fortsetzung des Projektes "Erweiterung, Umbau und Sanierung Buddenbrookhaus" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von > netto 175.000,- EUR des veranschlagten Gesamtbudgets
Enthält Anlagen
VO/2024/13513-01  
Ö 5.6  
1. Lübecker Kulturentwicklungsplan (KEP)
Enthält Anlagen
0/09394-01-01-05  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Durchführung eines Symposiums zum immateriellen Schutzgut der Nutzung des Heiligen-Geist-Hospitals
VO/2023/12212  
Ö 7.2  
AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Änderungsantrag zu 0/09394-01-01-05: 1. Lübecker Kulturentwicklungsplan (KEP) (Über die Dringlichkeit wird in der Sitzung abgestimmt.)
9394-01-01-05-01  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.07.2024      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12     Berichte      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 13.1     Anmietung der CineStar Kinos Stadthalle Lübeck und Filmhaus Lübeck zur Durchführung der 66. Nordischen Filmtage Lübeck 2024      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.2.4_Kulturstiftung_2024 Jahresvergleiche bis Juli (210 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP 3.2.4_Kulturstiftung_Vergleich Ausstellungen 2017-2024 Jul (202 KB)