Vorlage - VO/2024/13325  

Betreff: Benutzungsordnung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.416 - Stadtbibliothek Bearbeiter/-in: Schleiwies, Gerald
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
09.09.2024 
12. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.09.2024 
19. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Satzung über die Benutzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck vom
Synopse Satzung für die Benutzung der Bibliothek

Beschlussvorschlag

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung für die Benutzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.000.1 Datenschutzbeauftragte

Zustimmend

1.140 Rechnungsprüfungsamt

Zustimmend

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

1.210 Buchhaltung und Finanzen

Zustimmend

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind nicht direkt betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

Gemeindeordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Am 28.02.2013 wurde die aktuelle Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek mit Wirkung ab 01.06.2013 durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Aufgrund der Einführung einer neuen Bibliothekssoftware im November 2024 sowie der Einführung des Bibliotheksgesetzes SH vom 30.08.2016 sowie des gesellschaftlichen Wandels der Nutzung ist eine Überarbeitung der Satzung überfällig. Die Einführung digitaler Angebote und datenschutzrechtliche Vorschriften sind exemplarisch zu erwähnen. Details ergeben sich aus der synoptischen Darstellung.

 

Die Stadtbibliothek ist nur verwaltungsorganisatorisch als Stadtbibliothek tituliert. Der offizielle Name im Bibliotheksgesetz Schleswig-Holstein lautet „Bibliothek der Hansestadt Lübeck“ und unterstreicht dadurch auch ihren Charakter als öffentliche Bibliothek und als wissenschaftliche Bibliothek.


 


Anlagen

Satzung über die Benutzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck

Synoptische Darstellung über die Satzung zur Benutzung
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung über die Benutzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck vom (135 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Synopse Satzung für die Benutzung der Bibliothek (358 KB)    
Stammbaum:
VO/2024/13325   Benutzungsordnung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck   4.416 - Stadtbibliothek   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2024/13325-02   Austauschvorlage zur VO 13325, Benutzungsordnung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck   4.416 - Stadtbibliothek   Beschlussvorlage öffentlich