Vorlage - VO/2024/13325
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Beschlussvorschlag
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung für die Benutzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||||
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| Gemeindeordnung | ||||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja | ||||||||||||
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Am 28.02.2013 wurde die aktuelle Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek mit Wirkung ab 01.06.2013 durch die Bürgerschaft beschlossen.
Aufgrund der Einführung einer neuen Bibliothekssoftware im November 2024 sowie der Einführung des Bibliotheksgesetzes SH vom 30.08.2016 sowie des gesellschaftlichen Wandels der Nutzung ist eine Überarbeitung der Satzung überfällig. Die Einführung digitaler Angebote und datenschutzrechtliche Vorschriften sind exemplarisch zu erwähnen. Details ergeben sich aus der synoptischen Darstellung.
Die Stadtbibliothek ist nur verwaltungsorganisatorisch als Stadtbibliothek tituliert. Der offizielle Name im Bibliotheksgesetz Schleswig-Holstein lautet „Bibliothek der Hansestadt Lübeck“ und unterstreicht dadurch auch ihren Charakter als öffentliche Bibliothek und als wissenschaftliche Bibliothek.
Anlagen
Satzung über die Benutzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck
Synoptische Darstellung über die Satzung zur Benutzung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Satzung über die Benutzung der Bibliothek der Hansestadt Lübeck vom (135 KB) | ||
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2 | öffentlich | Synopse Satzung für die Benutzung der Bibliothek (358 KB) |
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