Vorlage - VO/2024/12875  

Betreff: AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Verträge der Hansestadt Lübeck mit Betreibern öffentlicher Werbeflächen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
15.01.2024 
6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss und dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zu TOP 3.2.2 und 3.2.3) zurückgestellt   
12.02.2024 
7. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
11.03.2024 
8. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
06.05.2024 
9. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
10.06.2024 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
08.07.2024 
11. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
09.09.2024 
12. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
14.10.2024 
13. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Folgende Fragen dazu, mit der Bitte um Beantwortung:

 

  • Mit welchen Betreibern öffentlicher Plakatflächen hat die Hansestadt Lübeck Verträge abgeschlossen?
  • Für wie viele Einheiten und wo sind diese Plakatflächen?
  • Wie sieht die Arbeitsteilung für die Pflege dieser Flächen aus?
  • Wie sind die finanziellen Ausgestaltungen geregelt?

 - welcher Umsatz wird generiert

 - wer trägt welche Kosten

 - welche Mieteinnahmen oder Anteile an Umsätzen erhält die Stadt)?

  • Werden Wettbewerber für Plakatflächen ausgeschlossen?
  • Welche rechtlichen Regelungen enthalten die Verträge? Werden Ausnahmen von der sehr strengen Werbesatzung in der Innenstadt gewährt?
  • Wann beginnen und enden die Verträge, bzw. zu wann ist eine Neuzeichnung vorgesehen?
  • Ist eine Einsicht in die Verträge für Mitglieder des Kulturausschusses möglich?

 


 


Begründung


 


Anlagen