Vorlage - VO/2024/13333-02
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Beschlussvorschlag
In der Sitzung der Bürgerschaft am 25.01.2024 wurde zu der Vorlage VO/2023/12748 (Lübecker Musikschulen) unter Punkt 3 folgender Beschluss gefasst:
Die Kulturverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Lübecker Musik- und Kunstschulen ein Konzept zu erstellen, wie stufenweise eine Förderung der Musik- und Kunstschulen gestaltet werden kann, um eine Angleichung an eine tarifgebundene Vergütung der Lehrkräfte gem. TVöD. zu erreichen. Das Konzept ist zur Maisitzung des Kulturausschusses vorzulegen.
Der entsprechende Bericht wurde dem Kulturausschuss am 06.05.2024 vorgelegt (VO/2023/12748-04).
Darüber hinaus hat der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege in seiner Sitzung am 10.06.2024 folgende Empfehlung ausgesprochen (VO/2024/13333-01):
- Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, [obige] Beschlussfassung […] zu bestätigen. Das Konzept ist bis zur Haushaltssitzung im September 2024 der Bürgerschaft vorzulegen.
- In die Haushaltsplanung für 2025 ist eine Erhöhung des Ansatzes für die Lübecker Musikschulen in Höhe von 300.000 € einzustellen.
Begründung
Für die Konzepterstellung fand am 03.07.2024 ein Abstimmungstermin mit den beiden Musikschulen sowie darüber hinaus schriftliche Abstimmung statt. Das vorliegende Konzept wird durch das „Gutachten Musikschule“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) aus dem Jahr 2012 theoretisch untermauert.
Das resultierende Konzept ist als Anlage beigefügt. Außerdem ist eine Auflistung politischer Beschlüsse zur Musikschulförderung mit finanziellen Auswirkungen als Anlage beigefügt.
Die gegenwärtige Haushaltslage der Hansestadt Lübeck lässt derzeit keine Ausweitung der finanziellen Mittel zur Umsetzung nicht gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen zu. Die Kommunalaufsicht hat in der Haushaltsgenehmigung 2024 formuliert, dass es in der gegen-wärtigen Situation gilt, „die Unsicherheiten in der wirtschaftlichen Entwicklung und in den In-flationstendenzen mit ihren Folgen im Blick zu behalten. Steigenden Belastungen im Ergeb-nishaushalt sollte gerade jetzt mit eigenen Konsolidierungsanstrengungen begegnet werden. Für die hierfür notwendigen Beschlüsse sind von Seiten der Verwaltungen sowohl bezogen auf die Ergebnis- wie auch die Investitionsplanung geeignete Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen“. Neue, zusätzliche Ausgaben würden die Konsolidierungsnotwendigkeit weiter verschärfen.
Anlagen
- Konzept Musikschulförderung
- Überblick über politischer Beschlüsse zur Musikschulförderung mit finanziellen Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1_Konzept Musikschulförderung (245 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2_Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen (116 KB) |
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