Vorlage - VO/2024/13323
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Beschlussvorschlag
Die als Anlage 1 beigefügte Gebührensatzung für die Bibliothek der Hansestadt Lübeck wird beschlossen..
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||||||
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| Gemeindeordnung | ||||||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Größenordnungen sind nur mit großem Aufwand zu kalkulieren und deshalb nicht vorgenommen. Es ist aber anzunehmen, dass sich die Veränderungen in den Gebühren und positiv auf den städtischen Haushalt auswirken) | ||||||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Am 28.02.2013 wurde die aktuelle Gebührensatzung der Stadtbibliothek mit Wirkung ab 01.06.2013 durch die Bürgerschaft beschlossen.
Aufgrund Einführung einer neuen Bibliothekssoftware im November 2024 sowie Einführung des Bibliotheksgesetzes SH vom 30.08.2016 sowie gesellschaftlichen Wandels der Nutzung ist eine Überarbeitung der Gebühren überfällig. Zudem gab es im Jahre 2024 nach langer Zeit eine Gebührenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit vielen sachdienlichen Hinweisen.
Die Jahresgebühren bleiben in der Höhe von 2013 erhalten. Weiterhin ist die Bibliothek der Hansestadt Lübeck mit einer Jahresgebühr von 24.- EUR die Bibliothek mit der höchsten Jahresgebühr im Land. Selbst im Bundesvergleich liegt dieser Tarif noch immer im obersten Viertel. Zur Zeit erheben nur wenige Bibliotheken eine Jahresgebühr von 30.- EUR (Bonn, Ulm). Über die Hälfte der Gebühren in Großstädten liegt noch immer bei 20.- EUR (Stuttgart, München, Leipzig, Göttingen), Berlin erhebt 10.- EUR Jahresgebühr. Einige Großstädte erheben gar keine Jahresgebühr (Rostock, Wiesbaden und seit April auch Flensburg).
Im Hinblick auf sozialverträgliche Gebühren, wie im Bibliotheksgesetz gefordert, sollen die bisherigen Pauschalgebühren beibehalten werden, und es werden nur vermeidbare Gebühren erhöht (z.B. Mahngebühren). Zusätzliche Kleingebühren (DVD-Ausleihe, Vormerkungen) werden nicht mehr erhoben.
Mit der neuen Satzung erhofft sich die Bibliothek stabile Einnahmen und für Nutzende serviceorientierte Angebote sicherstellen zu können. Die Einnahmen verteilen sich wie folgt:
Jahresgebühren 55,16%
Halbjahresgebühren und Tagesausleihe 4,39%
Jahresgebühren ermäßigt 3,74%
Halbjahresgebühren ermäßigt 1,49%
Ausleihen für DVD 3,49 %
Fernleihe 0,52 %
Säumnisgebühr 22,90%
Sonstige Gebühren (Ausdrucke, Ersatz, etc.) 2,56 %
Mit dem Bereich Buchhaltung und Finanzen sowie dem Rechnungsprüfungsamt wurden die Finanzprozesse überprüft. Aufgrund der geringen Einnahmen in den Stadtteilbibliotheken in Proportion zum Aufwand wird bereichsübergreifend auf die bargeldlose Bezahlung umgestellt, bisher werden die Einnahmen nur mit Registrierkassen erfasst.. Auch in der Hauptstelle wird von den Registrierkassen auf Kassenautomat umgestellt und die internen Prozesse damit deutlich verschlankt.
Kinder und Jugendliche haben zumeist nicht die Möglichkeit der Kartenzahlung, zudem stellen die Mahngebühren in finanzschwachen Haushalten eine erhebliche Belastung dar. Auch in Lübeck ist je nach Statistik jedes dritte bis vierte Kind von Armut betroffen. Nach erfolgreichem amerikanischen Vorbild (z.B. New York, Chicago, San Francisco) wird daher auf die Gebührenmahnung für die junge Zielgruppe verzichtet und stattdessen das Konto bis zur Rückgabe überfälliger Medien gesperrt. Für die Zielgruppe ist dies der pädagogisch sinnvollere Ansatz.
Anlagen
Gebührensatzung
Synopse der Gebührensatzung mit Erläuterung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | CD Gebührensatzung für die Bibliothek der Hansestadt Lübeck (79 KB) | ||
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2 | öffentlich | KOPIESynoptische Darstellung Gebührensatzung (635 KB) |