Tagesordnung - 18. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 18. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 15.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.07.2024
SI/2024/563  
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Entwurf einer Satzung der Hansestadt Lübeck über die Herstellungspflicht von Stellplätzen und Abstellanlagen sowie die Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe der Ablösebeiträge ("Ablösesatzung")
Enthält Anlagen
VO/2024/12976  
Ö 3.2  
Entwurf einer Satzung der Hansestadt Lübeck über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzsatzung).
Enthält Anlagen
VO/2024/12987  
Ö 3.3  
Beschluss zum Interimskonzept im Rahmen der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an den Lübecker Innenstadtschulen, des erhöhten Flächenbedarfes, der G9-Erweiterung und des eventuellen Bedarfs an der in Planung befindlichen Schule Geniner Ufer
Enthält Anlagen
VO/2024/13204  
Ö 3.4  
Enthält Anlagen
Erteilung eines Projektauftrags zur städtebaulich, konzeptionellen Auseinandersetzung mit dem Schrangen in Verbindung mit den Planungen zum "Mixed-Use-Konzept Haus B (ehem. Karstadt Sport Gebäude, Königstraße) (Unterlagen werden nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2024/13351  
Ö 3.5  
Bebauungsplan 32.77.00 - Europaweg / Ostseestraße - Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Enthält Anlagen
VO/2024/13380  
Ö 3.6  
Bebauungsplan 28.06.00 - Dampfpfeife / Zur Gießhalle - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2024/13381  
Ö 3.7  
Bebauungsplan 02.33.00 - Sportanlage Possehlstraße / Charlottenstraße - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2024/13383  
Ö 3.8  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan 12.01.00 - Solarpark Lübeck-Beidendorf - und der zugehörigen 152. Änderung des Flächennutzungsplans Aufstellungsbeschlüsse
Enthält Anlagen
VO/2024/13387  
Ö 3.9  
BW 197 Ersatzneubau Durchlass Brandenmühle - Projektfreigabe und Aufhebung des Sperrvermerks
Enthält Anlagen
VO/2024/13388  
Ö 3.10  
Projektfreigabe inklusiver Quartierspark Beim Drögenvorwerk in der Hansestadt Lübeck - "Tremser Park"
Enthält Anlagen
VO/2024/13419  
Ö 4     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Zwischenbericht zum Planungsstand "Mixed-Use-Konzept Haus B (ehem. Karstadt-Sport-Gebäude)"
Enthält Anlagen
VO/2024/13413  
Ö 5.2  
Anbindung der nördlichen Altstadt während der Baumaßnahme Beckergrube
VO/2024/13316  
Ö 6     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 6.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.1.1  
Antwort auf Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) im Bauausschuss am 19.02.2024: Teilnahme der HL am bundesweiten Label "StadtGrün naturnah"
VO/2024/12979-01  
Ö 6.1.2  
Antwort auf die Anfrage von AM Mauritz (CDU): Unfälle an der B76    
Ö 6.1.3  
Antwort auf die Anfrage von AM Lange (SPD & FW): Beschilderung Radweg Schwartauer Landstraße    
Ö 6.1.4  
Antwort auf die Anfrage von AM Lange (SPD & FW): Gegenläufiger Radverkehr in der Hudestraße    
Ö 6.1.5  
Antwort auf die Anfrage von AM Ulrich Pluschkell (SPD & FW): Angespannter Wohnungsmarkt in Lübeck
VO/2023/12706  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Seit dem 10. Januar 2023 ist die Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt in Kraft. Seitdem können Kommunen, die in der Verordnung aufgelistet sind (so auch die Hansestadt Lübeck), ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.

 

Dieses vorausgeschickt, frage ich:

1. In welchen konkreten Fällen hat die Hansestadt Lübeck von den in der Landesverordnung genannten Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarkts Gebrauch gemacht?

2. In welchen konkreten Fällen beabsichtigt die Hansestadt Lübeck demnächst solche Maßnahmen zu ergreifen?

3. Falls solche Maßnahmen bislang nicht ergriffen wurden bzw. geplant sind, warum nicht?

 

 

 

 

 

 


 

   
    06.11.2023 - Bauausschuss
    Ö 6.2.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:


Seit dem 10. Januar 2023 ist die Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt in Kraft. Seitdem können Kommunen, die in der Verordnung aufgelistet sind (so auch die Hansestadt Lübeck), ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.

 

Dieses vorausgeschickt, frage ich:

1. In welchen konkreten Fällen hat die Hansestadt Lübeck von den in der Landesverordnung genannten Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarkts Gebrauch gemacht?

2. In welchen konkreten Fällen beabsichtigt die Hansestadt Lübeck demnächst solche Maßnahmen zu ergreifen?

3. Falls solche Maßnahmen bislang nicht ergriffen wurden bzw. geplant sind, warum nicht?

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    15.07.2024 - Bauausschuss
    Ö 6.1.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage aus der Bauausschusssitzung am 06.11.2023 unter TOP 6.2.5:


Seit dem 10. Januar 2023 ist die Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt in Kraft. Seitdem können Kommunen, die in der Verordnung aufgelistet sind (so auch die Hansestadt Lübeck), ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.

 

Dieses vorausgeschickt, frage ich:

1. In welchen konkreten Fällen hat die Hansestadt Lübeck von den in der Landesverordnung genannten Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarkts Gebrauch gemacht?

2. In welchen konkreten Fällen beabsichtigt die Hansestadt Lübeck demnächst solche Maßnahmen zu ergreifen?

3. Falls solche Maßnahmen bislang nicht ergriffen wurden bzw. geplant sind, warum nicht?

 

 

Antwort:

1. In welchen konkreten Fällen hat die Hansestadt Lübeck von den in der Landesverordnung genannten Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarkts Gebrauch gemacht?

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung hat in mehreren Fällen von der erweiterten Befreiungsmöglichkeit des § 31 Abs. 3a BauGB Gebrauch gemacht, der bei Wohnungsbauvor-haben im Einzelfall Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans über den normalen Befreiungstatbestrand nach § 31 Abs. 2 BauGB hinaus auch dann ermöglicht, wenn die Grundzüge der Planung betroffen sind. Der Bereich führt keine Statistik, in welchen konkreten Fällen von der Regelung Gebrauch gemacht worden ist. Insofern kann hier nur beispielhaft auf einige Vorhaben verwiesen werden. So wurde z.B. in St-Gertrud eine Baugenehmigung für zwei Wohngebäude mit zusammen 14 Wohneinheiten erteilt, die ohne Anwendung des § 31 Abs. 3a BauGB nicht möglich gewesen wäre.

 

 

2. In welchen konkreten Fällen beabsichtigt die Hansestadt Lübeck demnächst solche Maßnahmen zu ergreifen?

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird auch künftig von den erweiterten Befreiungsmöglichkeiten des § 31 Abs. 3a BauGB im Rahmen der gesetzlichen Anwendungsmöglichkeiten Gebrauch machen, um städtebaulich verträgliche, nach geltendem B-Plan aber ansonsten nicht genehmigungsfähige Wohnungsbauvorhaben zu ermöglichen.

 

 

3. Falls solche Maßnahmen bislang nicht ergriffen wurden bzw. geplant sind, warum nicht?

Vom Instrument des besonderen Vorkaufsrechtes für unbebaute oder brachliegende Grundstücke nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 BauGB hat die Hansestadt Lübeck bisher aus zweierlei Gründen keinen Gebrauch gemacht. Zum einen finden Verkäufe von unbebauten oder brachliegenden Grundstücken in der Regel statt, weil die Grundstücke durch den Käufer einer Bebauung zugeführt werden sollen. Insofern besteht in diesen Fällen auch keine Notwendigkeit, dass die Stadt hier ihr Vorkaufsrecht ausübt. Zum anderen erfordert die Ausübung von Vorkaufsrechten einen nicht unwesentlichen Mitteleinsatz, der durch die damit verknüpften städtebaulichen Folgemaßnahmen gerechtfertigt sein muss – mit anderen Worten: wenn anzunehmen ist, dass über private Bautätigkeit Wohnungsbau entsteht, erreicht ein Erwerb durch die Hansestadt Lübeck keinen Mehrwert.

Bereits vor Einführung eines wohnungsbaubezogenen Baugebotes nach Nr. 3 des § 176 Abs. 1 BauGB bestand gemäß Nr. 1 die Möglichkeit eines allgemeinen Baugebotes, mit dem die Eigentümer eines unbebauten Grundstücks verpflichtet werden können, das Grundstück gemäß den Festsetzungen eines geltenden B-Plans zu bebauen. Das Instrument des Baugebotes hat in der Hansestadt Lübeck – wie in vielen anderen Gemeinden auch – in der Vergangenheit insbesondere aufgrund der in der Praxis problematischen Durchsetzung des Baugebotes keine Anwendung gefunden. Gemäß Abs. 3 des § 176 BauGB muss die Gemeinde nämlich vom Baugebot absehen, wenn die Durchführung des Vorhabens dem Eigentümer aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist. Bei Wohnungsbauvorhaben ist von einem Baugebot nach Abs. 1 Nr. 3 zudem abzusehen, „wenn der Eigentümer … glaubhaft macht, dass ihm die Durchführung des Vorhabens aus Gründen des Erhalts der Entscheidungsbefugnis über die Nutzung des Grundstücks für seinen Ehegatten oder eine in gerader Linie verwandte Person nicht zuzumuten ist.“ Zudem kann der Eigentümer bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der Durchführung des Vorhabens die Übernahme des Grundstücks durch die Stadt verlangen. Diese Bedingungen schließen eine Anwendung des Baugebotes in der Praxis quasi aus.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 6.1.6  
Antwort auf die Anfrage des AM Ulrich Pluschkell: Bauliche Unterbindung der Einmündung Oderstraße
VO/2024/13100  
Ö 6.1.7  
Antwort auf die Anfrage von AM Pluschkell (SPD & FW): Wasserspender an Lübecker Schulen    
Ö 6.1.8  
Antwort auf die Anfrage von AM Leber (FDP): Biodiversitätsstrategie auf landeseigene Liegenschaften in der Hansestadt    
Ö 6.2     Neue Anfragen    
Ö 6.2.1  
Anfrage des AM Dan Teschner zu den Mietverträgen von Schuppen 9
VO/2024/13447  
Ö 6.2.2  
Anfrage des AM Mauritz (CDU): Protokolle der Unfallkommission    
Ö 6.2.3  
Anfrage des AM Howe (LINKE+GAL): Baumfällungen in Lübeck    
Ö 6.2.4  
Anfrage des AM Howe (LINKE+GAL): Präsentation der Klimafolgenanpassung    
Ö 6.2.5  
Anfrage des AM Pluschkell (SPD & FW): Umbau Verkehrsknoten B76/Bollbrügg    
Ö 6.2.6  
Anfrage von Frau Metzner (Senioren:innenbeirat): Grünschnitt in der HL    
Ö 6.2.7  
Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Sachstand Evaluationsbericht Verkehrsversuch Fackenburger Allee    
Ö 6.2.8  
Anfrage des AM Dr. Brock (CDU): Kürzung der Stelen in der Jürgen-Wullenwever-Straße    
Ö 6.2.9  
Anfrage des AM Pluschkell (SPD & FW): Satzung zu Ferienwohnungen in der Altstadt    
Ö 6.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 6.4  
Sonstige Mitteilungen    
Ö 6.4.1  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.610): B-Plan Helldahl    
Ö 6.4.2  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.660): Kinderspielplatz Nizza    
Ö 6.4.3  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.660): Quartierspark Kanalstraße    
Ö 6.4.4  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.610): Aktuelle Bahnthemen    
Ö 6.4.5  
Mündliche Mitteilung (5.000.1): Aktueller Stand Ratzeburger Allee    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Antrag des AM Claas Lamaack (Unabhängige Volt-PARTEI): Prüfung zur Einführung eines Park and Ride Konzepts für Travemünde während der Hauptsaison
VO/2024/13440  
Ö 7.2  
Antrag des AM Pluschkell (SPD & FW): B-Plan 32.41.00 Moorredder / Fehlingstraße (Unterlagen werden nachgereicht)    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.07.2024      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.1.1     Antwort auf die Anfrage von AM Ramcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Grünflächen Waldorfschule      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.2.1     Anfrage des AM Howe (Linke+GAL): Wohnungsbau in Travemünde      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse