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Auszug - Bebauungsplan 32.77.00 - Europaweg / Ostseestraße - Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB   

18. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 15.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13380 Bebauungsplan 32.77.00 - Europaweg / Ostseestraße - Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zimmer, Julia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


AM Frings möchte wissen, ob die Aktualisierung des Lärmschutzgutachtens von 2019 ausreiche, da sich in dem Gebiet einiges verändert habe, bspw. die Verlagerung des Hafenbetriebs.

Herr Schröder antwortet, dass diese Entwicklungen bei der damaligen Erstellung des Gutachtens bereits bedacht worden und mit abgedeckt seien.

 

AM Ramcke erkundigt sich, ob es möglich sei, in dem Gebiet eine Jugendherberge unterzubringen.

Herr Schröder entgegnet, dass in den Festsetzungen dieses B-Plans keine Jugendherbergen vorgesehen seien.

 

AM Frings hinterfragt die Höhe des Stellplatzschlüssels, da mehrere Anwohnereinwendungen diesen kritisch bewerten würden. Er sei zu niedrig. Die Stadtplanung bewerte den Stellplatzschlüssel als angemessen, aber er bezweifle dies. Er stellt die Anbindung des Gebiets durch den ÖPNV dar. Er rege an, mit neuen Zahlen zu arbeiten.

Herr Schröder erläutert die Zusammensetzung des Stellplatzschlüssels und weist darauf hin, dass es auch Stellungnahmen geben, die das Gegenteil fordern würden. Vom Gesetzgeber aus gebe es auch die Möglichkeit, den Stellplatzschlüssel noch weiter zu senken. Weiterhin gebe es eine Bahnanbindung durch den Bahnhof am Skandinavienkai und zusätzliche öffentliche Parkplätze im Gebiet, weswegen er nicht erkennen könne, dass dieser Stellplatzschlüssel Probleme bereite.

 

AM Howe fragt, ob eine Quote von 50% sozialen Wohnungsbau mit dem Investor verabredet werden könne.

Herr Schröder antwortet, dass dies mit dem Investor verabredet sei, aber noch nicht bekannt sei, in welchem Umfang und wann die Wohnbauförderung gewährt werde. Angestrebt sei, den Satzungsbeschluss noch in diesem Jahr zu erreichen. Es müsse generell abgewartet werden, wie sich das Landesbudget auf die hier gewünschte Wohnbauförderung auswirke. Die Verwaltung habe bereits zugesagt, dazu nach den Sommerferien zu berichten.

 

AM Frings weist darauf hin, dass mit der geplanten Stellplatzsatzung der geplante Stellplatzschlüssel nicht mehr ausreiche. Er frage sich, warum dies nicht bereits berücksichtigt werde.

Herr Schröder führt aus, dass für Eigentum der Stellplatzschlüssel ein Stellplatz je Wohnung betrage und der Schlüssel 0,8 für Mietwohnen und für geförderten Wohnungsbau zugrunde gelegt werde. Dies entspräche den Maßgaben der geplanten Stellplatzsatzung.

AM Frings erwidert, dass dies auch regional differenziert werden könne.

 

 


Beschluss:

 

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 32.77.00 Europaweg / Ostseestraße – durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.77.00 Europaweg / Ostseestraße – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 3) gebilligt.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.77.00 Europaweg / Ostseestraße – die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB erfolgt gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

4. Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes 32.77.00 Europaweg / Ostseestraße – nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß der Beschlussvorlage.