Vorlage - VO/2024/13204  

Betreff: Beschluss zum Interimskonzept im Rahmen der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an den Lübecker Innenstadtschulen, des erhöhten Flächenbedarfes, der G9-Erweiterung und des eventuellen Bedarfs an der in Planung befindlichen Schule Geniner Ufer
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Bohl, Katrin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.07.2024 
18. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
16.07.2024 
18. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
18.07.2024 
9. Sitzung des Schul- und Sportausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Stadtkarte mit Wegezeiten

Beschlussvorschlag

 

  1. An der Kanalstraße auf dem Parkplatz P1 wird eine Interimsschule zur Nutzung durch das Katharineum und die Ernestinenschule bis zur Fertigstellung des Karstadt-Gebäudes errichtet.
  2. Im Anschluss wird diese Interimsschule r die Instandsetzungsmaßnahme der Ernestinenschule (Standort Burgschule) genutzt.
  3. Die Modulschule xwiese wird als Interim für die Umbaumaßnahmen am Johanneum sowie im Rahmen der G9-Erweiterung genutzt.
  4. Am Standort Buniamshof wird eine weitere Interimsschule zur Nutzung durch die Domschule während der Bauphase an der Domschule und an der OzD gebaut. Bei Fertigstellung des 1. Bauabschnitts des Wohngebietes Geniner Ufer vor Errichtung der Schule Geniner Ufer wird die Containeranlage zeitweise erweitert.
     

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

4.401 Schule und Sport

Zustimmung

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung

5.610 Stadtplanung und Bauordnung

Zustimmung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung

KWL GmbH

Zustimmung

LTM

Zustimmung

Die o. g. Beteiligten sind in den derzeitigen Stand der Planung der Interimsmaßnahmen involviert. Weitere, detaillierte Abstimmungen erfolgen im anstehenden Planungsprozess.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Es handelt sich um Interimsmaßnahmen, eine Beteiligung erfolgt in den „Hauptprojekten“ der jeweiligen Schulstandorte.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (siehe Begründung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

Es handelt sich um eine Interimsmaßnahme, der Klimaschutz wird in den „Hauptprojekten“ berücksichtigt. In den Interimsmaßnahmen findet er entsprechend der gesetzlichen Anforderungen Anwendung.

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Anlass

 

Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht bei den vier Innenstadtgymnasien ein erhöhter Raumbedarf aufgrund des Wechsels von G8 auf G9. Um den Bedarf bis zur Fertigstellung des Projektes „Karstadt Mixed-Use“ zu decken, wurden verschiedene Standorte für eine interime Schulnutzung im Bereich der Altstadt-Insel untersucht. Zusätzlich erfordern umfangreiche Schulsanierungsmaßnahmen an der Domschule, der OzD, des Johanneums und der Ernestinenschule (Standort Burgschule) in den nächsten Jahren Interimsräume, um adäquaten Unterricht zu gewährleisten.

Des Weiteren ist es erforderlich, optionale Ideen für eine eventuelle Unterbringung von Schüler:innen für den Standort Geniner Ufer zu entwickeln. Die Planungen für den neuen Grundschulstandort in Verbindung mit Turnhalle und Kindertagesstätte sind noch nicht so weit fortgeschritten, als dass eine Fertigstellung in 2027 sichergestellt werden kann (aktuelle Prognose zur Fertigstellung: 2028).

Die Ergebnisse der verschiedenen Interimsnutzungen werden nachfolgend vorgestellt.

 

Alle vier Gymnasien befinden sich in baugeschichtlich prägenden, denkmalgeschützten Gebäudekomplexen in bereits verdichteten Innenstadt-Lagen. Es ist nicht möglich, in den unmittelbaren Nähen Interimsstandorte zu definieren, die Schulhöfe sind bereits ausgelastet und werden für die Pausen der Schüler:innen benötigt.

 

In den VO/2023/12311 und VO/2023/12443 wurde bereits auf die vorgenannten Belange eingegangen. Seitens der Verwaltung war vorgeschlagen worden, ausschließlich die Modulschule auf der Hüxwiese als interime Nutzung für alle Innenstadt-Gymnasien für den erhöhten Raumbedarf zu nutzen (bis zur Fertigstellung des ehemaligen Karstadt-Hauses HausB). Erst nach Fertigstellung des HausB hätte die Modulschule dann als Interim für die Sanierung des Johanneums und der Ernestinenschule gedient. Da seitens der Politik und den Schulgemeinschaften jedoch die Wegebeziehung bis zur Hüxwiese aus zu weit erschien, ergeht aus der Hauptausschusssitzung am 12.09.2023 folgender Auftrag an die Verwaltung:

 

Die Standzeit derModulschule Hüxwiese“ wird zur Lösung des erhöhten Flächenbedarfs an dem Gymnasium Johanneum zu Lübeck im Rahmen der G9-Erweiterung bis ca. zum Jahre 2030 verlängert. Die Bedarfe der Ernestinenschule und des Katharineums werden durch die Errichtung einer weiteren Interimslösung gesichert. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Standort dafür zu prüfen unter Einschluss der Flächen des ehemaligen Wertstoffshofs sowie der Parkplätze P1 und P2 in der Kanalstraße.

Ein möglicher neuer Standort der Modulschule wird erst nach der laufenden Schulentwicklung betrachtet. Am Geniner Ufer wird eine weitere Schule unter Berücksichtigung der übrigen Gebäude für den Gemeinbedarf geplant und errichtet. Für die Grundinstandsetzung der Domschule und den Ersatzneubau des Daches der OzD soll eine Interimsschule zur Grundschulnutzung am Standort Buniamshof errichtet werden.“

 

Im Zuge dieser Vorlage wird auch die Anfrage des AM Martin Janssen im Schul- und Sportausschuss am 18.01.2024 zum aktuellen Bearbeitungsstand beantwortet (VO/2024/12902).

 

Auf die Fußwege-Dauer und räumliche Entfernung wird im Nachgang, sowie in der Anlage 1, eingegangen.

 

Im Ergebnis ergibt sich für die einzelnen, betroffenen Liegenschaften folgendes:

 

 

KATHARINEUM/ERNESTINENSCHULE

Kanalstraße Parkplatz P1

 

r das Katharineum und die Ernestinenschule wird eine Standortanalyse für eine Interimsschule im Bereich der nördlichen Kanalstraße erstellt. Diese Schule soll nach Fertigstellung des Projektes „Karstadt Mixed-Use“r die Teilauslagerung der Schüler:innen zur Sanierung der Ernestienenschule (Standort Burgschule) genutzt werden.

 

Raumprogramm

 

Seitens des Bereichs Schule und Sport wird der Schulraumbedarf zur Deckung der o. g. Anforderungen r die interimsweise Sicherstellung der Bedarfe bis zur Fertigstellung des HausB (ehemaliges Karstadt-Gebäude) mit acht zusätzlichen Klassenräumen für das Katharineum sowie fünf weiteren Klassenräumen für die Ernestinenschule beziffert. Begleitend zu den Klassenräumen sind auch vier Differenzierungsräume erforderlich. Komplettiert wird das Raumprogramm um notwendige Verwaltungsräume sowie Sanitär-, Haustechnik- und Putzmittelräume in erforderlicher Anzahl und Größe.

In Summe ergibt sich ein Raumprogramm mit ca. 1.350 m² Nutzfläche zzgl. der Erschließungsbereiche. In einem ersten Vorentwurf konnte dieser Bedarf in einer zweigeschossigen Containeranlage mit den Gebäudeabmessungen von ca. 58,5 m x 17 m nachgewiesen werden. Die Dimensionierung der Anlage bildet die Grundlage zur weiteren Standortuntersuchung.

Die Sanierungsmaßnahme der Ernestinenschule (Standort Burgschule) sollte ursprünglich aus Mangel an Flächen für die Aufstellung eines Interimsbaus im Bestand durchgeführt werden. In dem Gebäude befinden sich 18 Klassenräume auf drei Etagen. Durch eine mögliche Nutzung einer Interimsschule an der Kanalstraße könnten 13 Klassen interimsweise ausziehen, so dass nur eine Etage während der Bauzeit in Nutzung bleiben müsste. Die Interimsschule an der Kanalstraße ist in Abstimmung mit der Stadtplanung in der Höhe begrenzt und könnte nicht aufgestockt werden. Der Anbau weiterer Klassenräume würde eine Vergrößerung der Interimsschule um 50 % zzgl. Außenanlagen / Schulhof bedeuten. Diese Lösung wurde zugunsten der Parkplatzsituation nicht weiterverfolgt.

Zu gegebener Zeit wird geprüft, ob ein kompletter Leerzug der gesamten Schule (Standort Burgschule) durch Nutzung von Flächen im Karstadt-Gebäude und/oder in der Ernestinenschule (Hauptgebäude) möglich ist.

 

Untersuchungsbereiche

 

Im Bereich der nördlichen Kanalstraße befinden sich der ehemalige Wertstoffhof sowie die angrenzenden Parkplatzflächen P1 (an der Musikschule) und P2 (nördlich Klughafenbrücke). Die Flurstücke liegen von beiden Schulen fußufig ca. sechs bis zehn Minuten entfernt und eignen sich daher alle für die weitere Untersuchung.

 

Untersuchungsergebnisse

 

Standort 1: Ehemaliger Wertstoffhof Mitte

 

-            Flurstück 10/8

-            Grundstücksgröße 2.023 m²

 

Bei der Fläche des ehemaligen Wertstoffhofes handelt es sich um eine städtische Fläche, die jahrelang an die EBL vermietet war. Nach Umzug des Wertstoffhofs in die Posener Straße wurde die Fläche durch die EBL, Bereich Straßenreinigung übernommen, die akuten Bedarf hinsichtlich u. a. Personalräumen und diversen Lagerflächen für die Bewirtschaftung der Innenstadtflächen besaß. In der Sitzung der Bürgerschaft (VO/2023/12811) wurde der Beschluss gefasst, den ehemaligen Wertstoffhof Kanalstraße den EBL als Betriebsstandort kurz- und mittelfristig zur Verfügung zu stellen und als dauerhaften Standort der Straßenreinigung zu entwickeln.

 

Parallel zu der aktuellen Entscheidung der Politik wurde eine Untersuchung der baulichen Eignung durchgeführt. Im Ergebnis weist das Grundstück keine ausreichende Größe auf, um das geforderte Raumprogramm innerhalb der Grundstücksgrenzen zu realisieren. Mindestens Teilflächen der angrenzenden Stellplatzanlage P1 wären hinzuzuziehen. Darüber hinaus müssten noch erhebliche Umbau- und Abbruchmaßnahmen auf dem Gelände erfolgen, die für eine temporäre Nutzung nicht verhältnismäßig erscheinen.

 

Die Fläche des Wertstoffhofes wird aus vorgenannten Gründen nicht weiter für die Interimsschule in Betracht gezogen.

Bild 1: Darstellung des Flächenbedarfs im Bereich des ehem. Wertstoffhofes

 

Standort 2: Parkplatzfläche P1 (Parkplatz an der Musikschule)

 

-            Flurstück 10/9

-            Grundstücksgröße 4.123 m²

-            Stellplätze: 107 Stk.

 

Es handelt sich um städtische Flächen, die als Verkehrsflächen gewidmet sind. Ein Entwidmungsverfahren ist für die Nutzungszeit von ca. fünf Jahren nach Rücksprache mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr in diesem Fall nicht erforderlich, da nach Rückbau der Schule eine erneute Umwidmung erfolgen müsste und sich die Schulnutzung als zeitlich begrenzte Sondernutzung regeln lässt.

 

Eine südlich gelegene Teilfläche des Grundstücks wurde als Grünfläche angelegt. Diese Grünfläche wird von mehreren Obstbäumen gerahmt. Ein öffentlicher Weg zur Kanaltrave ist in diesem Bereich angelegt. Die Eingriffe in diese Grünfläche wären nicht unerheblich für eine Interimsmaßnahme mit befristeter Standzeit. Auf dem nördlichen Grundstücksteil kreuzt eine Abwasserleitung der EBL. Diese Leitung darf nicht überbaut werden. Ein Sicherheitsabstand ist einzuhalten. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Gegebenheiten ergibt sich das mögliche Baufeld.

Das Raumprogramm lässt sich auf diesem Grundstücksteil in der vorbeschriebenen zweigeschossigen Anlage unterbringen. Die umliegenden Bereiche sind ausreichend großr die erforderlichen Außenanlagen, darunter Schulhof sowie Nebenflächen wie z. B. für Fahrradabstellanlagen, Abfallsammelplätze und Gartengeräte.

 

Auf der Parkplatzfläche befinden sich einige Grüninseln mit Baumbestand. Das Baufeld müsste für die Errichtung der Anlage geumt werden, dazu sind bis zu neunume mit geringem Stammdurchmesser zu fällen. Eine Stellungnahme des Bereichs Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz liegt vor. Aus naturschutzfachlicher Sicht ergeben sich demnach keine erheblichen Bedenken. Da es sich um eine temporäre Lösung handelt, hat mindestens eine Neupflanzung bei späterer Wiederherstellung der Parkplatzflächen zu erfolgen.

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung inkl. Welterbekoordination sowie die KWL als Bewirtschafter der Parkplatzflächen wurden beteiligt. Hier ergeben sich keine Einwände gegen das Vorhaben.

Es wird aber ausdrücklich eine zeitlich begrenzte Nutzung gefordert. Der Standort kann nicht zu einem dauerhaften Baufeld ausgedehnt werden.

Weitere Bereiche, darunter Stadtgrün und Verkehr sowie LTM und Lübeck-Management, wurden bereits involviert.

 

Eine Ampelanlage für Fußnger:innen ist unmittelbar vor dem Grundstück vorhanden und ermöglicht die sichere Querung der Kanalstraße.

 

Bild 2: Darstellung des Flächenbedarfs im Bereich von Parkplatz P1

 

Standort 3: Parkplatzfläche P2 (Parkplatz an der Kanalstraße; Nördlich Klughafenbrücke)

 

-            Flurstück 18/3

-            Grundstücksgröße 8.056 m²

-            Stellplätze: 204 Stk. (davon 11 P für StattAuto und 2 P mit 2 E-Ladesäulen)

 

Wie beim Standort 2 (Parkplatz 1) ist das Grundstück als Verkehrsfläche gewidmet. Es ergeben sich daraus die gleichen Vorgaben.

 

Das Grundstück ist mit über 8.000 m² Fläche recht groß und für die Interimsmaßnahme in der Dimension nicht erforderlich. Es würden unverhältnismäßig viele Parkplätze des zentral gelegenen Parkplatzes entfallen. Eine Teilnutzung erscheint nicht zielführend, da zusätzliche Zu-/Abfahrten sowie weitere Umbaumaßnahmen einschl. der Anpassungen an das Parkleitsystem für die verbleibenden Parkplätze erforderlich wären. 

 

Dieser Standort wird aus vorgenannten Gründen nicht weiter für die Interimsschule in Betracht gezogen.

 

Bild 3: Luftbild mit Darstellung Flächenbedarf im Bereich Parkplatz P2

 

 

Empfehlung des Gebäudemanagements

 

Das Grundstück des P1 (Parkplatz an der Musikschule) weist eine optimale Größe für den benötigten Raumbedarf auf und kann unter Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen als Baufläche hergerichtet werden. Die Auslastung dieser vergleichsweise kleinen Parkplatzfläche ist während der gebührenpflichtigen Zeit mit ca. 28 %, bezogen auf den Jahresdurchschnitt, relativ gering frequentiert.

Der Standort P1 ist aus den untersuchten Bereichen am besten geeignet. Es wird empfohlen, die Interimsschule auf der Fläche in abgestimmter Größe zu errichten.

 

 

JOHANNEUM ZU LÜBECK

Modulschule Hüxwiese

 

Im Johanneum steht nach Fertigstellung der Sanierung der alten Turnhalle und vorgezogener Verkehrssicherungsmaßnahmen die Grundsanierung der drei denkmalgeschützten Schulgebäude auf Flächen von insgesamt ca. 9.600 m² NGF an. Mit der Planung wurde 2023 begonnen. Die Sanierung muss aufgrund der Größe des Schulstandortes im laufenden Betrieb erfolgen und die Gebäude in mehreren großen Bauabschnitten leergezogen werden. Daher sind für die anstehende Bauausführung, beginnend mit vorgezogenen Brandschutzmaßnahmen ab 2025, für einen Zeitraum von ca. fünf Jahren umfangreiche Interimsflächen vorzuhalten. Hinzu kommen die erforderlichen Interimsbedarfe für die Rückumstellung auf G9 bis zur Fertigstellung des „Karstadt Mixed Use“-Projektes. Die Modulschule Hüxwiese an der Falkenstraße liegt im fußufig erreichbaren Umfeld des Johanneums und verfügt über ein passendes Flächenangebot. Sie kann nach Fertigstellung der Grundsanierung der Kaland-Schule und voraussichtlichem Freizug in den Sommerferien ab September 2025 dem Johanneum in direkter Nachnutzung termingerecht zur Verfügung stehen. Da sich die Modulschule an der Falkenstraße bereits im Eigentum der Hansestadt Lübeck befindet und für die geplante Nachnutzung nur geringfügige Anpassungen erforderlich sind, stellt dies eine plausible und sehr wirtschaftliche Lösung für die Abdeckung der Interimsbedarfe des Johanneums dar.

Geschätzte Kosten für geringfügige Anpassungen in den WC-Bereichen: ca. 50.000 €.

 

Alternative Flächen auf dem Grundstück oder im direkten Umfeld des Johanneums wie z. B. der Baobab-Park, der Parkplatz P5 oder die Skaterbahn stehen nach Prüfung nicht zur Verfügung (vgl. VO/2024/13204). Sie kommen aufgrund ihrer Beeinträchtigung für Freizeitwert, Umwelt oder anderer übergeordneter Belange nicht in Frage und wären ohnehin nicht vergleichsweise wirtschaftlich darstellbar.

 

Es wird empfohlen, die Modulschule Hüxwiese an der Falkenstraße weiterhin als innerstädtischen Interimsstandort zu nutzen und nach Fertigstellung der Kaland-Schule ab 2025 dem Johanneum für die Grundsanierung der Schulgebäude zur Verfügung zu stellen.

 

 

DOMSCHULE ZU LÜBECK

Buniamshof

 

Am Schulstandort Domkirchhof ist das Bauvorhaben Grundinstandsetzung mit Dachgeschossausbau der Domschule und Turnhalle erforderlich. Der Umbau im Dachgeschoss und die Grundinstandsetzung im Bestand sind im laufenden Betrieb nicht möglich, weshalb zusätzlich eine Interimsschule geplant werden muss. Zu diesem Zweck wurden mögliche Standorte in unmittelbarer Umgebung der Domschule, wie der Marien-Krankenhaus-Parkplatz, der Straßenraum Musterbahn inkl. Parkplatz vor dem Museum Natur und Umwelt sowie eine Sportfläche am Buniamshof entsprechend des vorgegebenen Raumprogramms untersucht.

 

Parkplatz Marien-Krankenhaus

Das Marien-Krankenhaus wird über die gemeinnützige GmbH ANSGAR GRUPPE geführt, deren Gesellschafter der Erzbischöfliche Stuhl Hamburg und der katholische Schulverband Hamburg ist. Die Parkplatzfläche ist nah am Schulstandort gelegen und scheint dadurch als Interimsstandort prädestiniert zu sein. Die Flächen der Flurstücke 63 67 und Teile des Flurstücks 19/26 wurden planerisch für eine Überbaubarkeit untersucht mit einem Baukörper, der in seiner Kubatur der Größenordnung einer 3-zügigen Grundschule entspricht. Dabei stellte sich heraus, dass sowohl in östlicher Richtung, Flurstück 67, der Baukörper die Baugrenze zum Flurstück 19/16 überragt, als auch die Fluchtwegzufahrt, die notwendigerweise im Bereich des Flurstücks 19/26 einzuhalten wäre, überbaut werden würde. Diese Erkenntnisse lassen eine Bebauung in der erforderlichen Größenordnung nicht zu.
Hinsichtlich eines möglichen Ankaufs des Gebäudes des Flurstücks 19/26 gab es Kontakt seitens des GMHL zum erzbischöflichen Generalvikariat Hamburg mit dem Ergebnis, dass das Erzbistum Hamburg beabsichtigt, Teile der Liegenschaften (Marienkrankenhaus) für das Alten- und Pflegeheim Caritashaus Simeon zu sanieren und mit 85 Pflegeplätzen 2025/2026 in Nutzung zu gehen.

 

Straße Musterbahn inkl. Parkplatz (Museum Natur und Umwelt)

Der Standort kommt aufgrund der topografischen Situation und der Erkenntnis, dass keine angemessenen Freiflächen für einen Schulhof verfügbar sind, nicht in Frage.

 

Buniamshof

Der Standort am Buniamshof eignet sich für die Errichtung einer Interimsschule.

Die Interimsfläche befindet sich im Süd-Osten der Gesamtanlage auf zwei Sportflächen von ca. 3.850 m², die derzeit als Basketballplatz fungieren. Unmittelbar vor dem gewählten Platz befindet sich eine Parkplatzfläche, die zum Fahrradstellplatzbereich ausgestaltet werden kann.

Zwischen der gewählten Fläche für das Interim und den großen Sportplatzflächen westlich davon befindet sich ein Weg als Durchgang, der mit einer Treppen- und Toranlage mit der Possehlstraße verbunden ist. Diese Zuwegung kann für Kinder, die von ihren Eltern mit dem Auto zu Schule gefahren werden, für den geplanten Zweck geöffnet und verkehrssicher ausgestaltet werden. Die Kinder, die derzeit mit dem Fahrrad, mit dem Bus (Haltestelle Fegefeuer) oder zu Fuß aus Richtung Innenstadt zur Schule kommen, würden den Weg zum Buniamshof nutzen, der über den Mühlendamm und die Fußngerampel an der Wallstraße verläuft.

Der Nutzung dieses Standortes Buniamshof für ein Interimsgebäude stehen die Bereiche 4.401 Schule und Sport, 5.610 Stadtplanung und Bauordnung, 5.660 Stadtgrün und Verkehr und 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz positiv gegenüber. Aufgrund des fehlenden Bebauungsplans erfolgt eine Betrachtung der Planung nach § 35 BauGB.

 

 

 

GENINER UFER

Neubau Grundschule, Interimsoption am Buniamshof

 

Am Geniner Ufer wird zur Sicherstellung der Schulversorgung des neuen Quartiers mit ca. 600 Wohnungen eine neue 3-zügige Grundschule mit Kita und Sporthalle bedarfsgerecht entwickelt. Zur Optimierung der Bauzeit sieht die Planung einen elementierten Holzbau vor, der zeitgleich zu den Gründungarbeiten produziert werden kann. Nach aktuellem Rahmenterminplan wird die Schule zum Schuljahresbeginn im Sommer 2028 fertiggestellt.

 

Der Zeitplan des Entwicklungsträgers sieht derzeit einen Baubeginn für den 1. Bauabschnitt mit 160 Wohneinheiten für 2025 und eine Fertigstellung ebenfalls bis 2028 vor. Derzeit sieht es so aus, als dass sich keine Versorgungslücke für das Schuljahr 2027/2028 ergibt.

Der Bereich 4.401 Schule und Sport rechnet mit 8 - 9 Schüler:innen je Jahrgang für Kinder aus dem 1. Bauabschnitt des neuen Quartiers.

Falls jedoch, aufgrund derzeit noch nicht definierbarer Gründe, für diese Kinder eine Interimslösung gefunden werden müsste, wird diese am Standort „Interim Domschule am Buniamshof“ als Option mitgedacht. Der Bereich 4.401 Schule und Sport gibt für das optionale Interim eine 1-gige Ergänzung mit insgesamt vier Klassenräumen vor. Die Einzügigkeit begründet sich daraus, dass der Schulstandort am Geniner Ufer neben der Versorgung des neuen Wohnquartiers auch Schüler:innen aus dem Stadtteil St. Jürgen, den Schulen GGS St.rgen und der Kahlhorstschule zur Verfügung stellen soll, da die Kapazitäten dort erschöpft sind (Dachgeschoss-Ausbau an der Kahlhorstschule derzeit in Prüfung).

Die Ergänzung der Domschule um einen Zug würde im Bedarfsfall bauzeitlich später erfolgen (zum Schuljahresbeginn 2028).

Bei Verzug des Entwicklungsträgers ist das Interim nicht erforderlich. Es wird vorerst nur bei der Planung des Interims für die Domschule städtebaulich und technisch/funktional mitgedacht.

 

 

Zeitliche Abfolge der Interimsnutzungen

 

Nach derzeitigem Planungsstand ist eine Nutzung der Interimsschulen wie folgt geplant:

 

 

Interims-standort

Belegung durch Schule

2025

 

2026

 

2027

 

2028

 

2029

 

2030

 

Kanalstraße

Katharineum & Ernestinenschule

 

 

x

 

x

 

x

 

 

Kanalstraße

Burgschule

 

 

 

x

x

x

xwiese

Johanneum

x

x

x

x

x

x

Buniamshof

Domschule

x

x

x

 

 

 

Buniamshof

Domschule (Bauausführung OzD)

 

.

 

x

 

x

 

(x)

 

Buniamshof

Geniner Ufer

 

 

(x)

(x)

 

 

 

Dauer und Entfernungen der Fußwege

 

Johanneum zu Lübeck -> Modulschule Hüxwiese: 650m, ca. 9 Minuten

Katharineum zu Lübeck -> Modulschule Hüxwiese: 1100m, ca. 15 Minuten

Katharineum zu Lübeck -> Interimsstandort P1: 750m, ca. 10 Minuten

Ernestinenschule Lübeck -> Modulschule Hüxwiese: 1400m, ca. 20 Minuten

Ernestinenschule Lübeck -> Interimsstandort P1: 650m, ca. 9 Minuten

 

 

Kosten und Vergabe

 

r die Interimsschule an der Kanalstraße werden bei einer 48-monatigen Nutzung aktuell Gesamtkosten in Höhe von ca. 6.700.000 € brutto geschätzt. Für die Nachnutzung der Modulschule an der Falkenstraße/xwiese als Interimsstandort des Johanneums werden für geringfügige Anpassungen in den WC-Bereichen Kosten in Höhe von ca. 50.000 € angenommen. Die Gesamtkosten für die Interimsschule Buniamshof werden für eine 48-monatige Nutzung auf ca. 7.000.000 € geschätzt. Darin enthalten sind u. a. Kosten für die Gründung in Höhe von ca. 680.000 € und Kosten in Höhe von ca. 500.000 €r die erforderliche Erneuerung der Schmutzwasserleitungen.

 

Zurzeit wird geprüft, ob es sinnvoll ist, eine (ggf. in Lose unterteilte) Containerbau-Ausschreibung für mehrere Standorte zu fertigen, um am Markt bessere Angebote zu erzielen.

 

Der Mittelabfluss würde sich wie folgt darstellen:

 

 

Interims-standort

Belegung durch Schule

2025

 

2026

 

2027

 

2028

 

2029

 

2030

 

Kosten gesamt

(brutto)

Kanalstraße

Katharineum & Ernestinenschule

 

1,30

Mio €

1,30

Mio €

0,75

Mio €

 

 

6,70

Mio €

Kanalstraße

Burgschule

 

 

 

0,75

Mio €

1,30

Mio €

1,30

Mio €

 

xwiese

Johanneum

0,05

Mio €

 

 

 

 

 

0,05

Mio €

Buniamshof

Domschule

1,80

Mio €

1,30

Mio €

1,30

Mio €

 

 

 

7,00

Mio €

Buniamshof

Domschule (Bauausführung OzD)

 

.

1,30

Mio €

1,30

Mio €

 

 

 

Buniamshof

Geniner Ufer

 

 

 

 

 

 

 

Kosten/Jahr

 

1,85 Mio €

2,60 Mio €

3,90 Mio €

2,80 Mio €

1,30 Mio €

1,30 Mio €

13,75 Mio €

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Der Hauptausschuss am 16.07.2024 soll erreicht werden, um den Schul- und Sportausschuss am 18.07.2024 zu beteiligen. Die Entscheidung des Hauptausschusses ist erforderlich, um rechtzeitig die Modulschule für die geplante Nutzung herzurichten bzw. die neuen Interimsgebäude an der Kanalstraße und am Buniamshof für G9 bzw. zur Grundinstandsetzungsmaßnahme Domschule erstellen zu können.

 


 


Anlagen

 

Anlage 1: Stadtkartenausschnitte mit Wegezeiten


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Stadtkarte mit Wegezeiten (2892 KB)