Vorlage - VO/2023/12706  

Betreff: Anfrage AM Ulrich Pluschkell
Angespannter Wohnungsmarkt in Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
06.11.2023 
5. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
15.07.2024 
18. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Seit dem 10. Januar 2023 ist die Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt in Kraft. Seitdem können Kommunen, die in der Verordnung aufgelistet sind (so auch die Hansestadt Lübeck), ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.

 

Dieses vorausgeschickt, frage ich:

1. In welchen konkreten Fällen hat die Hansestadt Lübeck von den in der Landesverordnung genannten Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarkts Gebrauch gemacht?

2. In welchen konkreten Fällen beabsichtigt die Hansestadt Lübeck demnächst solche Maßnahmen zu ergreifen?

3. Falls solche Maßnahmen bislang nicht ergriffen wurden bzw. geplant sind, warum nicht?

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen