Im Rahmen der Planungen zum Haus B (s. dazu auch Berichtvorlage zum „Mixed-Use-Konzept Haus B“ vom Juni 2024, VO/2024/13413), aber auch aus dem Stadt- und Fachdialog zu ÜBERGANGSWEISE wurden wichtige Hinweise für die Transformation des Schrangen gegeben.
Die Verwaltung rät in Anbetracht der nachgestellten Ausführungen zu einer planerischen Befassung in Form einer Machbarkeitsstudie mit dem Schrangen, um Synergien sowie funktionale Verflechtungen, die sich aus der Überplanung von Haus B ergeben (z. B. Auseinandersetzung zwischen innen-außen als Begegnungsort, Erschließung, bauliche Abhängigkeiten, Bauabläufe etc.), zu erlauben und zugleich einen weiteren wichtigen Impuls zur Transformation der Innenstadt zu setzen.
Nach der Ausarbeitung erster Vorentwurfsvarianten in einem Zeitraum von ca. 2-3 Monaten nach Beauftragung sollen diese den Gremien zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden, um die konkrete, städtebauliche Ausrichtung der Planungsaufgabe Schrangen festzuhalten und eine Umsetzung im Zusammenhang mit der Bauaufgabe Haus B einzuleiten.
Schnittstelle zu Gebäudeüberplanung: Fahrradparkgarage unterhalb des Schrangen
Bestandteil des Flächen- und Raumprogramms aus der vorangegangenen „Phase 0“ ist die Bereitstellung von 200 Fahrradstellplätzen für die Nutzerschaft des Mixed-Use-Gebäudes. Im Rahmen der geforderten Lösungsskizzen zum VgV-Verfahren wurden die Planer aufgefordert, eine Lösung für die Erschließung der Fahrräder ohne Beteiligung des Schrangens nachzuweisen, aber ebenfalls auch Alternativansätze aufzuskizzieren, die sich für eine bessere Erschließung anbieten würden.
Folgende beiden Varianten wurden durch den Planer aufgezeigt:
V1 Entwurfsvorschlag über das Erdgeschoss:
V2 Schematische Darstellung einer außenliegenden Erschließungsmöglichkeit über den Schrangen
Die Vor- und Nachteile beider Varianten sind in Anlage 1 gegenübergestellt.
Im Wesentlichen bietet Variante 2 gegenüber Variante 1 folgende zentralen Vorteile:
- Flächengewinn im Erdgeschoss im Gebäude von ca. 140 m² für öffentliche Nutzung der Ebene
- Kapazität bis zu 500 Fahrradstellplätzen
- Der Übergang zu Haus A über die bestehende Galerie kann ohne wesentlichen Umbauten erhalten bleiben
- Ein erforderlicher Deckenausschnitt für die Kranaufstellung (s. Erläuterung zu Baulogistik in Berichtvorlage „Mixed-Use-Konzept Haus B“ vom Juni 2024) könnte nach Fertigstellung und Abbau der Krananlage genutzt werden für eine Rampenanlage der unteren Fahrradstellfläche (Synergieeffekt)
- Die Erschließung wäre in der dargestellten Lage derzeit B-Plan konform
- Hohe Leistungsfähigkeit in Stoßzeiten
- Rampenlänge deutlich geringer möglich (Investitionskosten)
So zeigen die Planer:innen zu Haus B auf, dass durch eine Fahrradparkgarage unter dem Schrangen (Haus C) mit Zuwegungen über den Schrangen auf die im Haus B vorgesehenen Nutzer:innen und Nutzungen besser und flexibler eingegangen werden kann, da eine räumliche Verlagerung in das Haus C entsprechend mehr Flächen zur Verfügung stellen könnte.
Weiter lässt sich anhand der erstellten Skizzen ablesen, dass eine Zuwegung zur erforderlichen Fahrradinfrastruktur über den Schrangen deutlich attraktiver umgesetzt werden kann, wenngleich gegenwärtig noch keine verlässlichen planerischen Aussagen vorliegen. Die damit einhergehenden verkehrlichen und stadtbildpflegerischen Fragestellungen und Auswirkungen einer solchen Zufahrt sind im Weiteren zu prüfen und zu lösen. Dabei bedarf es einer Auseinandersetzung mit noch abzustimmenden Themenfeldern wie z. B. Stadtbild, Umgebungsschutz, Pufferzone Welterbe und weitere.
Aus stadtplanerischer Sicht spricht für eine solche Überlegung, dass dem zukunftsweisenden Thema der Mobilitätswende mit einer im Stadtraum erkennbaren Fahrradparkgarage weiter Ausdruck gegeben werden kann. Auch wenn viele junge Menschen bereits das Fahrrad nutzen, ist es weiterhin von besonderer Bedeutung, attraktive Angebote zu schaffen. Im Zuge einer planerischen Auseinandersetzung mit der Aufgabe sollte geprüft werden, inwiefern der Ort ferner eine öffentliche Nutzung der Fahrradparkgarage erlaubt. Wichtige Aspekte sind die mögliche Kapazitäten wie eine hochwertige architektonische/ städtebauliche Umsetzung. Im Rahmen der Exkursion nach Groningen konnten ansprechende und dem jeweiligen Ort gerecht werdende Lösungen besichtigt werden.
Beispiel aus Groningen, Niederlande
Foto: C. Friedrich
Aus Sicht der Radverkehrsbeauftragten besteht schon heute eine sehr hohe Nachfrage nach Fahrradabstellmöglichkeiten im Umfeld des Karstadt Haus B. Regelmäßig gehen Anfragen von Bürger:innen nach weiteren Fahrradbügeln ein. Die Schaffung einer Fahrradparkgarage unterhalb des Schrangens mit einer Kapazität von 500 Fahrradstellplätzen und einer gut erreichbaren Rampe an der Königstraße sollte daher aus Sicht der Radverkehrsbeauftragten vor dem Hintergrund der neuen Nutzung von Karstadt Haus B und zur Förderung des Radverkehrs unbedingt weiterverfolgt werden
Weiterentwicklung des Schrangen als öffentlichen Raum
Ein weiterer wichtiger Aspekt bildet die Möglichkeit den Schrangen als öffentlichen Raum weiterzuentwickeln. Die ÜBERGANGSWIESE in 2023 und diesem Jahr zeigen, dass der Ort durch eine „grüne Bespielung“ eine hohe Akzeptanz findet und im Stadtgefüge wieder eine Rolle als Freiraum einnimmt, die über eine reine Wegefunktion zwischen Breite-Straße und Königstraße hinausgeht. Befragungen der HL haben ein positives Feedback ausgelöst und den Wunsch nach einer Verstetigung durchaus festgehalten. Der Gedanke einer Bebauung wie dieser Anfang der 2000er Jahre kontrovers diskutiert wurde und in einer Beschlussfassung mündete, zugleich wirtschaftlich und bautechnisch nicht realisiert werden konnte, lässt sich hiervon nicht zwingend ableiten. Es bedarf einer Klärung, in wieweit bzw. in welcher Form in Anbetracht des eingesetzten Innerstädtischen Strukturwandels (u. a. Leerstandsituation; Aufwertung öffentlicher Freiräume, Mobilitätswende) sowie der neuen Nutzung von Haus B u. a. Cafeteria) eine Bebauung des Schrangen weiterhin zeitgemäß ist. Im Zuge des Rahmenplans Innenstadt mit Mobilitätskonzept wurde darüber hinaus darauf hingewiesen, bestehende Freiräume als solche attraktiver zu gestalten und damit einen wichtigen Beitrag für eine resiliente, nachhaltige Stadt zu leisten.
Förderrechtliche Situation
Derzeit wird geprüft, inwieweit die Überplanung des Schrangens sowie Realisierung eines freigegebenen Entwurfs über die Städtebauförderung abgebildet werden kann. Gespräche mit dem zuständigen Ministerium sind aufgenommen.
Kosten und haushaltsmäßige Ordnung
Für das gesonderte Projekt sind zusätzliche, zunächst konsumtive Haushaltsmittel erforderlich, welche bisher nicht im Haushalt berücksichtigt waren. Diese haben keinen Einfluss auf die Finanzierung bzw. den Finanzbedarf von Haus B.
Im Haushaltsjahr 2024 müssen Planungskosten für die Machbarkeitsstudie aus dem konsumtiven Bereichs-/Fachbereichsbudget als Deckung herangezogen werden. Eine erforderliche Öffentlichkeitsarbeit erfolgt im Kontext zum Projekt ÜBERGANGSWEISE.
Die Finanziellen Auswirkungen lassen sich derzeit nur für die Machbarkeitsstudie abschätzen und liegen bei ca. 30.000 € brutto. Die Investitionskosten sind abhängig von einer konkreten städtebaulichen Idee sowie einer davon abgeleiteten Freigabe der baulichen Maßnahmen als Ergebnis des Planungsprozesses.
Dringlichkeitsbegründung
Die Überplanung des Schrangens inkl. Realisierung eines Fahrradparkhauses bietet die einzigartige Chance für die Stadt, sich neu mit dem zentralen öffentlichen Raum auseinanderzusetzen, einen wichtigen Beitrag zu leisten für Fahrrad-Mobilität in der Innenstadt und dabei die Anforderungen und Möglichkeiten, die sich aus der zukünftigen Funktion des Gebäudes Haus B heraus ergeben, in diesen Prozess einfließen zu lassen. Es gibt eine starke konstruktive sowie funktionale Verzahnung mit der Baumaßnahme „Mixed-Use-Konzept Haus B“, weshalb sehr empfohlen wird, den öffentlichen Raum bzw. den Schrangen als Projekt zu verfolgen, um Planungssicherheit für das Haus B zu erlangen sowie Synergien in der Realisierung durch abgestimmte Bauabschnitte zu schaffen.
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