Auszug - Antwort auf die Anfrage von AM Leber (FDP): Biodiversitätsstrategie auf landeseigene Liegenschaften in der Hansestadt  

18. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 


Anfrage aus der Bauausschusssitzung am 17.05.2021 unter TOP 6.2.1 (VO/2022/10115):

Die Liegenschaften des Landes sollen künftig naturnäher bewirtschaftet werden, um einen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der Artenvielfalt zu leisten. Zur Umsetzung des Ziels haben das Finanzministerium und die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) eine Biodiversitätsstrategie für Landesliegenschaften erarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Maßnahmen auch in Lübeck realisiert werden. Das Land unterhält in der Hansestadt eine Vielzahl landeseigener Liegenschaften. Zu ihnen zählen die Gerichte, die Hochschulen, das Finanzamt, aber auch einige Landesämter und landeseigene Dienststellen.

 

1. Welche Auswirkungen wird die Umsetzung der Landes - Biodiversitätsstrategie auf das unmittelbare Umfeld dieser Liegenschaften haben?

2. Sind neben den positiven Effekten auch negative Effekte, ggf auch Probleme zu erwarten?

3. War die Hansestadt in die Ausarbeitung der Biodiversitätsstrategie eingebunden?

4. Gibt es Überlegungen die Strategie auch auf städtische Liegenschaften anzuwenden bzw. auszudehnen?

5. Gibt es bereits entsprechende Aktivitäten beim Gebäudemanagement (GMHL) bzw. im Bereich Stadtgrün und Verkehr?

6. Kann die Hansestadt bei der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie für Landesliegenschaften von den Bestrebungen des Landes profitieren? Sind beispielsweise Kooperationen mit dem Land möglich und idealerweise auch schon angedacht?

7. Welche städtischen Liegenschaften könnten als attraktiver Lebensraum mit höherer Biodiversität erhalten und entsprechend entwickelt werden? Anders formuliert: Welche städtischen Liegenschaften könnten so bewirtschaftet und umgestaltet werden, dass sie einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in der Hansestadt leisten?

8. Wie wirken sich artenreichere Bestände auf die Kostenstruktur aus (Planungs-, Umsetzungs- und Bewirtschaftungskosten)?

9. Wie bewertet die Verwaltung die Kosten- / Nutzenrelation?

 

 

Antwort:

Antwort des Bereichs Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz zu den Fragen 1, 2, 3, 4, 6 und 7:

In der Anfrage des Herrn Leber ist sowohl von der Biodiversitätsstrategie des Landes SH als auch von einer entsprechenden Vereinbarung des Finanzministeriums mit dem GMSH die Rede.

Die Biodiversitätsstrategie des Landes SH ist Ende 2021 und auf dem Landesnaturschutztag öffentlich vorgestellt wurden. Den unteren Naturschutzbehörden (UNB) wurde im Vorfeld Gelegenheit zur Diskussion und Stellungnahme gegeben. Sie ist nunmehr verbindliche Handlungsstrategie des behördlichen Naturschutzes. Die geplante Umsetzung befindet sich in der fachlichen Diskussion, ebenso der hierfür erforderliche Personalbedarf.

Bei der Vereinbarung zwischen Finanzministerium und GMSH war die UNB nicht beteiligt, hier liegen uns auch nur die allgemein zugänglichen Informationen z.B. aus dem Internet vor.

Die Hansestadt Lübeck hat die Aufstellung von thematischen Landschaftsplänen zum Thema Biodiversität und Klimawandel beschlossen. Derzeit wird im Bereich UNV am thematischen Landschaftsplan zum Klimawandel gearbeitet. Die Bearbeitung des Planes zur Biodiversität muss aus personellen Gründen zurückgestellt werden. Im Rahmen dieser Planaufstellung werden auch die städtischen Liegenschaften betrachtet.

Sofern auf städtischen Liegenschaften Baumaßnahmen stattfinden, Neuverpachtungen von Flächen vorgesehen sind oder Bauleitpläne aufgestellt werden versucht die UNB gemeinsam mit den städtischen Bereichen und Beteiligungsgesellschaften u.a. wo immer möglich Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität anzuregen, als Kompensationsauflage festzulegen oder mit eigenen Mitteln durchzuführen.

 

Frage 5: Gibt es bereits entsprechende Aktivitäten beim Gebäudemanagement (GMHL) bzw. im Bereich Stadtgrün und Verkehr?

Antwort des Bereichs Stadtgrün und Verkehr:

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr setzt bei Umgestaltungen und Neuanlagen bereits auf Biodiversität, beispielsweise werden Blühflächen und Versickerungsstaudenbeete mit insektenfreundlichen Pflanzen geschaffen. In Teilbereichen von Grünanlagen wird versucht eine naturnahe Bewirtschaftung umzusetzen, um so eine größere Artenvielfalt zu erreichen. Auch werden kleine Flächen und sogenannte „so da Flächen“ vermehrt naturnah bewirtschaftet. Alle unsere Mitarbeiter sind aufgefordert und gehalten entsprechend ihre Tätigkeiten so auszulegen.

 

Antwort des Bereichs Gebäudemanagement:

Es gibt keine entsprechenden Aktivitäten im Bereich GMHL.

 

Frage 8: Wie wirken sich artenreichere Bestände auf die Kostenstruktur aus (Planungs-, Umsetzungs- und Bewirtschaftungskosten)?

Biodiversität muss geplant werden, sie muss im Einklang mit dem Nutzen und der Akzeptanz der Bevölkerung stehen. Daraus ergibt sich eine größere Kostenstruktur als bei herkömmlichen Planungs- und Umsetzungskosten. Eine Kosteneinsparung durch die Umsetzung einer Biodiversitätsstrategie ist nicht zu erwarten. Die Bewirtschaftung ist kostenmäßig mindestens gleich zu setzen bzw. teilweise sogar höher, da vieles händisch bearbeitet werden muss, was entsprechenden Personalmehraufwand schafft, und neue Gerätschaften und Maschinen angeschafft werden müssen.

 

Frage 9: Wie bewertet die Verwaltung die Kosten- / Nutzenrelation?

Die Umstellung auf eine Biodiversitätsstrategie kann und sollte nicht in eine Kosten- / Nutzenrelation gesetzt werden, da es eine Grundsatzentscheidung der Ausrichtung der zukünftigen Freiraumplanung und Grünpflege handelt. Eine monetäre Bewertung kann hierzu nicht gegeben werden, da es sich auch um laufende Prozesse handelt.

 

 

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum