Vorlage - VO/2024/13381  

Betreff: Bebauungsplan 28.06.00 - Dampfpfeife / Zur Gießhalle - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Witt, Melanie
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
15.07.2024 
18. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Übersichtskarte
Anlage 2_Begruendung

Beschlussvorschlag

 

1. Für den im Stadtteil Kücknitz östlich der Straße Zur Gießhalle gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 28.06.00 - Dampfpfeife / Zur Gießhalle - aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes auf dem ehemaligen Metallhüttengelände geschaffen werden.             

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet durchgeführt werden.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

zustimmend

3.370 Feuerwehr

zustimmend

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

zustimmend

3.700 Entsorgungsbetriebe

zustimmend

3.820 Stadtwald

zustimmend

4.041 Fachbereichsdienste FB 4

zustimmend

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

zustimmend

5.660 Stadtgrün und Verkehr

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Siehe Anlage 2
 


Anlagen

 

Anlage 1: Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

Anlage 2: Begründung zum Aufstellungsbeschluss samt Anhang
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Übersichtskarte (402 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Begruendung (5193 KB)