Auszug - Bebauungsplan 12.01.00 - Solarpark Lübeck-Beidendorf - und der zugehörigen 152. Änderung des Flächennutzungsplans Aufstellungsbeschlüsse   

18. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 15.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13387 Bebauungsplan 12.01.00 - Solarpark Lübeck-Beidendorf - und der zugehörigen 152. Änderung des Flächennutzungsplans Aufstellungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Witt, Melanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Röttger und Herr Olderog von der Solarpark Lübeck-Beidendorf GmbH & Co. KG stellen das Projekt anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.

 

AM Wisotzki fragt, ob der Solarpark eingezäunt werden müsse, oder ob es dazu Alternativen gebe, und ob der genetische Austausch der Wildpopulationen bedacht worden sei.

Herr Röttger antwortet, dass es nach aktuellem Stand aus versicherungstechnischen Gründen einen Zaun geben müsse, dieser aber von seiner Unterkante zum Boden einen Abstand von 20 cm haben solle, um für Durchlass zu sorgen. Es gebe auch bereits durch die Knicks gute Begrenzungen, und entlang der Knickstrukturen seien auch Wildkorridore eingeplant. Dadurch werde der Park aufgelockert. Aus Verschattungsgründen müssten ohnehin Abstände der Anlagen zu den Knicks gehalten werden.

Herr Olderog ergänzt, dass eine solche Bodenfreiheit bei den Zäunen üblich sei und in den meisten Fällen ausreiche. Man sei auch im Austausch mit der örtlichen Jägerschaft.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich bei der Vorlage um einen Aufstellungsbeschluss handle und in der heutigen Sitzung nicht alle Belange abgewogen werden könnten, da das Verfahren gerade erst starte. Das Verfahren diene aber auch dazu, offene Fragen zu klären.

 

Herr Schulz verliest eine Stellungnahme des Naturschutzbeirats. Aus Sicht des Naturschutzbeirats sollte erstmal ein Flächenkonzept für die Nutzung von PV-Anlagen in der Hansestadt Lübeck erstellt werden.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass er davon ausgehe, dass die naturschutzfachlichen Aspekte im weiteren Verfahren betrachtet werden würden.

 

AM Frings erkundigt sich, wie die Aussage, dass ein 170 Megawatt-Peak erreicht werden kann, realistisch zu bewerten sei.

Herr Olderog führt aus, dass die 170 Megawatt die Leistung sei, die unter optimalen Bedingungen erreicht werden könne.

 

Der Vorsitzende möchte wissen, ob die Planungen der 380 kV-Leitung bekannt seien, da die Leitung auch in diesem Bereich verlaufen solle.

Herr Röttger entgegnet, dass man sich mit dem Vorhabenträger der 380 kV-Leitung in Abstimmung befinde.

 

AM Ramcke fragt, wie die Solarpaneele später verbaut werden sollen, ob diese eher höher oder flacher geplant werden würden. Außerdem wolle er wissen, ob die Finanzierung über den Fond eine Bürgerbeteiligung zulasse.

Herr Olderog antwortet, dass eine Bürgerbeteiligung vorgesehen sei. Es sei etwas schwierig, bereits jetzt Details zum Layout der Anlagenplanung zu geben, auch aufgrund der volatilen Marktlage. Das entscheidende Kriterium sei in der Regel, einen fixen Schattenwinkel zu bekommen.

Herr Röttger ergänzt, dass die Darstellung auf der Titelfolie der Präsentation ein Vorhaben aus dem letzten Jahr zeige; dieses würde ungefähr aussehen wie das, was im Solarpark Beidendorf geplant werde. Es würde aber Abweichungen geben.

 

AM Howe sagt, dass er gehört habe, dass der Fachbereich 3, entgegen der Angabe in der Vorlage, dem Vorhaben nicht zugestimmt habe. Er wolle wissen, wie viele Landwirte in dem Projekt beteiligt seien.

Herr Röttger führt aus, dass aktuell vier Eigentümer aus Beidendorf beteiligt seien und zwei weitere noch mit aufgenommen werden sollen, also insgesamt sechs.

 

Der Vorsitzende sagt, dass die dokumentierte Zustimmung des Fachbereich 3 vermutlich die Zustimmung zur Einleitung des Verfahrens bedeute.

 

Herr Schröder erläutert, dass ihm eine Stellungnahme vom 12.06.2024 mit der grundsätzlichen Zustimmung vorliege. Es gebe kritische Nachfragen zu einzelnen Aspekten, aber grundsätzlich solle das Projekt ermöglicht werden. Er könne dies gerne zum Protokoll nachreichen. Er sei etwas irritiert, dass gesagt werde, die Zustimmung sei nicht gegeben worden.

 

 

 

 


Beschluss:


 

1. Für den im Stadtteil Stadtteil St. Jürgen in den Gemarkungen Beidendorf, Wulfsdorf und Blankensee gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 12.01.00 - Solarpark Lübeck-Beidendorf - aufgestellt.

 Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 12.01.00 im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (152. Änderung).

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im südlichen Stadtgebiet geschaffen werden.

2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet durchgeführt werden.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.

 

Der Vorsitzende ruft TOP 3.1 auf.


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.8 - Solarpark Beidendorf (2331 KB)