Tagesordnung - 14. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 14. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 14.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
Anlagen:
Protokoll 30.04.24 öffentl.Teil

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.04.2024 (Liegt vor)
SI/2024/532  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
AM Christopher Lötsch (CDU): Fragen zum Digitalisierungsstand in der Hansesatdt Lübeck (Zurückgestellt am 23.01.24 - Siehe hierzu Bericht unter TOP 4.1 )
Enthält Anlagen
VO/2023/12742  
Ö 3.1.1  
Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Frei zugängliches WLAN in öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden (Zurückgestellt am 15.06.21 - Die Beantwortung erfolgt mit dem Bericht unter TOP 4.1)
VO/2021/10233  
Ö 3.2     Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Zusammenarbeit der HL mit Vereinen und Verbänden (Zurückgestellt am 28.03.23)
VO/2023/12078  
Ö 3.2.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Zusammenarbeit der HL mit Vereinen und Verbänden
Enthält Anlagen
VO/2023/12078-01  
Ö 3.3     Anfrage von AM Michelle Akyurt zum Thema Jobcenter/ Bürgergeld (Zurückgestellt am 13.02.24)
VO/2024/12977  
Ö 3.3.1  
Antwort auf Anfrage von AM Michelle Akyurt und mündl. Anfrage des AM Schulte-Ostermann zum Thema Jobcenter/ Bürgergeld im Hauptausschuss am 13.02.2024.
Enthält Anlagen
VO/2024/12977-01  
Ö 3.4     AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Neuausrichtung der SIE
VO/2024/12919  
Ö 3.4.1  
Antwort auf Anfrage von AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Neuausrichtung der SIE
VO/2024/12919-01  
Ö 3.5  
Antwort auf Anfrage der AM Siegenbrink und Dr. Flasbarth zum Wirtschaftsplan 2024 der Senior:InnenEinrichtungen (EäE) VO 12446 aus HA vom 27.02.2024
VO/2024/13128  
Ö 3.6     AM Christopher Lötsch (CDU) : Sachstand Schlutuper Straße (Zurückgestellt am 12.03.24)
VO/2024/13095  
Ö 3.6.1  
Antwort auf Anfrage von AM Christopher Lötsch (CDU): Sachstand Schlutuper Straße
VO/2024/13095-01  
Ö 3.7     Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Beschränkungen für Eltern- und Schulvereine
VO/2022/11048  
Ö 3.7.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Beschränkungen für Eltern- und Schulvereine
Enthält Anlagen
VO/2022/11048-01  
Ö 3.8     Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zum Bolzplatz in Groß Steinrade (Zurückgestellt 23.05.23)
VO/2023/12216  
Ö 3.8.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zum Bolzplatz in Groß Steinrade
Enthält Anlagen
VO/2023/12216-01  
Ö 3.9  
AM Bernhard Simon (CDU): Nachnutzung des ehemaligen Café Maret
VO/2024/13237  
Ö 3.10  
NEU: Mündl. Mitteilung des Bürgermeisters: Verkauf des Bundesbankgebäudes    
Ö 3.11  
NEU: Mündl. Mitteilung des Bürgermeisters: Termin mit dem Land SH bzgl. des Buddenbrookhauses am 22.05.2024    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Bericht zum Stand der Digitalisierung in der Verwaltung
VO/2023/12441-02  
Ö 4.2  
Armuts- und Sozialbericht 2022 Teil 2: Handlungsoptionen
Enthält Anlagen
VO/2023/11778-01  
Ö 4.3  
Gutachten Herreninsel
Enthält Anlagen
VO/2024/13147  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Niendorfer Mühlenweg
Enthält Anlagen
VO/2024/13161  
Ö 5.2  
Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2024/13170  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.

4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.


 

   
    06.05.2024 - Bauausschuss
    Ö 3.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.

4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

   
    14.05.2024 - Hauptausschuss
    Ö 5.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.

4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die

Bürgerschaft der

Hansestadt Lübeck

 

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.
 

   
    21.05.2024 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 5.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.

4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

als Empfehlung für Bürgerschaft

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    30.05.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.6 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.

4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt
 

Ö 5.3  
Projektfreigabe und außerplanmäßige Bewilligung: Förderprojekt Lübeck VIAA - Lübecks Verkehrsmanagement wird intelligent, analytisch und agil
Enthält Anlagen
VO/2024/13077  
Ö 5.4  
Austausch der Anlage 2.5 der Betrauung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung und des Betriebes der Priwallfähre und der Vorhaltung der entsprechenden Infrastruktur
Enthält Anlagen
VO/2024/13082  
Ö 5.5  
Freigabe zur Fortsetzung des Projekts "Schule am Stadtpark, Herrichtung Ganztag sowie Elektromodernisierung", Schulstraße 22, 23568 Lübeck aufgrund Überschreitung der Projektkosten von > 175.000 EUR des veranschlagten Gesamtbudgets
Enthält Anlagen
VO/2024/13191  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU u. FDP: Dringlichkeitsantrag Raumbedarf der Verwaltung in Travemünde - Prüfauftrag Vorlage: VO/2024/13067    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Kein Verkauf des Sportplatzes an der Grundschule Niederbüssau (Zurückgestellt am 28.11.23)
VO/2023/12708  
Ö 7.1.1  
Antwort auf mündl. Anfrage AM Detlev Stolzenberg: Kein Verkauf des Sportplatzes an der Grundschule Niederbüssau im Hauptausschuss am 14.11.2023.
VO/2024/13134  
Ö 7.2  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU u. FDP: Dringlichkeitsantrag Raumbedarf der Verwaltung in Travemünde - Prüfauftrag (Überwiesen in den HA und BA mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2024/13067  
Ö 8  
Gleichstellung    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.04.2024 (Liegt vor)      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     Anfrage AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu: "Anmietung Am Teichberg 2 als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete"      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Organisationsuntersuchung Technisches Gebäudemanagement - Vergabeentscheidung zu Beratungsleistung      
N 14.2     Anmietung Am Teichberg 2 als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete      
N 14.3     Vergabeentscheidung bzgl. eines Auftrages zur Umsetzung und Fortschreibung des Hafenentwicklungsplans      
N 14.4     Vergabeentscheidung bzgl. eines Auftrages zur Umsetzung und Fortschreibung des Nature Inclusive Plannings im Rahmen des Hafenentwicklungsplans      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Protokoll 30.04.24 öffentl.Teil (579 KB)