Vorlage - VO/2024/13082  

Betreff: Austausch der Anlage 2.5 der Betrauung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung und des Betriebes der Priwallfähre und der Vorhaltung der entsprechenden Infrastruktur
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bahr, Oliver
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
06.05.2024 
14. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
13.05.2024 
6. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
14.05.2024 
14. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.05.2024 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_Anreizsystem_SLFaehre_ueberarbeitet_Geschwärzt
Anlage_2_Anreizsystem_SLFaehre_Aenderungsmodus_Geschwärzt

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird ermächtigt, die bisherige Fassung der Anlage 2.5. zur Betrauung Fähre: „Konzeptbeschreibung zum Anreizsystem durch den anliegenden Vorschlag (Anlage 1) auszutauschen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.102 Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

2.020 Fachbereichscontrolling FB 2

zustimmend

Stadtwerke beck mobil GmbH

einverstanden (inhaltliche Abstimmung im Verfahren erfolgt)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind von dieser Entscheidung nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

  1. Einleitung
     

In der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck wurde am 26.11.2020 mit der Vorlage VO/2020/09238Betrauung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung und des Betriebes der Priwallfähre und der Vorhaltung der entsprechenden Infrastruktur, die Stadtwerke Lübeck mobil (SWL Mobil) r die Dauer von 25 Jahren (01.01.2021 bis 31.12.2045) mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Erbringung der Fährleistungen an der Priwallfähre betraut. Bestandteil der Betrauung war dabei die Anlage 2.5 „Konzeptbeschreibung zum Anreizsystem.

 

Analog des öffentlichen Dienstleistungsauftrages der SWL Mobilr die gemeinwirtschaftliche Leistungserbringung im Busverkehr (VO/2020/08633) und demzufolge entsprechend Nr. 7 des Anhangs zur VO (EG) 1370/2007 (VO 1370/2007) wurde auch für den Fährbetrieb der SWL Mobil ein Anreizsystem eingerichtet.

 

Die EU-Verordnung 1370/2007, die die Grundlagen einer Direktvergabe/ Betrauung regelt, verlangt im Anhang Nr. 7:

"Das Verfahren zur Gewährung der Ausgleichsleistung muss einen Anreiz geben zur Aufrechterhaltung oder Entwicklung

 einer wirtschaftlichen Geschäftsführung des Betreibers eines öffentlichen Dienstes, die objektiv nachprüfbar ist

und

 der Erbringung von Personenverkehrsdiensten ausreichend hoher Qualität."
 

Wie diese Kriterien festzulegen und nachzuprüfen sind, wurde in der Anlage 2.5 der Ursprungsbetrauung geregelt.

 

  1. Anlass zur Anpassung des Anreizsystems

Mit dem Beschluss der VO/2023/12668 wurde das Anreizsystem der SWL Mobil für den Busverkehr überarbeitet und angepasst. Die Anpassung war notwendig geworden, da es in 2022 zu außerordentlichen Kostensteigerungen im Bereich des Bezugs von Diesel und Strom gekommen war, die die SWL Mobil nicht beeinflussen konnte. Eine Möglichkeit, im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Anpassungen der Planwerte vorzunehmen, sah das Anreizsystem nicht vor. Die Rechtsfolge, dass das Anreizsystem damit komplett in dem Jahr nicht erfüllbar war, war von den Vertragspartnern nicht beabsichtigt und damit der Grund für die Änderung des Anreizsystems.

 

Das Anreizsystem des Fährverkehrs orientiert sich noch an dem alten Anreizsystem des Busverkehrs und sieht dementsprechend auch keine Anpassungen bei außergewöhnlichen und nicht durch die SWL Mobil beeinflussbaren Faktoren vor.

 

  1. Anpassung des Anreizsystems

 

Gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen PWC wurde ein Vorschlag für die Anpassung erarbeitet. Hierdurch werden nicht durch die SWL Mobil vertretbare hohe Abweichungen eliminiert.

 

Zukünftig findet dann auch beim Fährverkehr eine Eingangsprüfung statt, in der der Funktionsbereich der SWL Mobil im Benchmark zur tatsächlichen Preisentwicklung bewertet wird. Erst wenn der SWL Mobil durch einen Wirtschaftsprüfer bescheinigt wird, dass die tatsächliche Kostenentwicklung die Maßgaben eines „durchschnittlich gut geführten Unternehmens“ gemäß dem vierten Kriterium des EuGH-Urteils vom 24. Juli 2003 erfüllt, kommt das Anreizsystem zur Anwendung.

 

Die gemäß diesen Vorgaben angepasste Anlage 2.5 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. In Anlage 2 zu dieser Vorlage können die Änderungen nachvollzogen werden.

 


 


Anlagen

 

Anlage 1: Anreizsystem überarbeitet

Anlage 2: Anreizsystem (Änderungsmodus)


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_1_Anreizsystem_SLFaehre_ueberarbeitet_Geschwärzt (202 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_2_Anreizsystem_SLFaehre_Aenderungsmodus_Geschwärzt (537 KB)