Vorlage - VO/2024/13082
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die bisherige Fassung der Anlage 2.5. zur Betrauung Fähre: „Konzeptbeschreibung zum Anreizsystem“ durch den anliegenden Vorschlag (Anlage 1) auszutauschen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| x | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
- Einleitung
In der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck wurde am 26.11.2020 mit der Vorlage VO/2020/09238 „Betrauung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung und des Betriebes der Priwallfähre und der Vorhaltung der entsprechenden Infrastruktur“, die Stadtwerke Lübeck mobil (SWL Mobil) für die Dauer von 25 Jahren (01.01.2021 bis 31.12.2045) mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Erbringung der Fährleistungen an der Priwallfähre betraut. Bestandteil der Betrauung war dabei die Anlage 2.5 „Konzeptbeschreibung zum Anreizsystem“.
Analog des öffentlichen Dienstleistungsauftrages der SWL Mobil für die gemeinwirtschaftliche Leistungserbringung im Busverkehr (VO/2020/08633) und demzufolge entsprechend Nr. 7 des Anhangs zur VO (EG) 1370/2007 (VO 1370/2007) wurde auch für den Fährbetrieb der SWL Mobil ein Anreizsystem eingerichtet.
Die EU-Verordnung 1370/2007, die die Grundlagen einer Direktvergabe/ Betrauung regelt, verlangt im Anhang Nr. 7:
"Das Verfahren zur Gewährung der Ausgleichsleistung muss einen Anreiz geben zur Aufrechterhaltung oder Entwicklung
• einer wirtschaftlichen Geschäftsführung des Betreibers eines öffentlichen Dienstes, die objektiv nachprüfbar ist
und
• der Erbringung von Personenverkehrsdiensten ausreichend hoher Qualität."
Wie diese Kriterien festzulegen und nachzuprüfen sind, wurde in der Anlage 2.5 der Ursprungsbetrauung geregelt.
- Anlass zur Anpassung des Anreizsystems
Mit dem Beschluss der VO/2023/12668 wurde das Anreizsystem der SWL Mobil für den Busverkehr überarbeitet und angepasst. Die Anpassung war notwendig geworden, da es in 2022 zu außerordentlichen Kostensteigerungen im Bereich des Bezugs von Diesel und Strom gekommen war, die die SWL Mobil nicht beeinflussen konnte. Eine Möglichkeit, im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Anpassungen der Planwerte vorzunehmen, sah das Anreizsystem nicht vor. Die Rechtsfolge, dass das Anreizsystem damit komplett in dem Jahr nicht erfüllbar war, war von den Vertragspartnern nicht beabsichtigt und damit der Grund für die Änderung des Anreizsystems.
Das Anreizsystem des Fährverkehrs orientiert sich noch an dem alten Anreizsystem des Busverkehrs und sieht dementsprechend auch keine Anpassungen bei außergewöhnlichen und nicht durch die SWL Mobil beeinflussbaren Faktoren vor.
- Anpassung des Anreizsystems
Gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen PWC wurde ein Vorschlag für die Anpassung erarbeitet. Hierdurch werden nicht durch die SWL Mobil vertretbare hohe Abweichungen eliminiert.
Zukünftig findet dann auch beim Fährverkehr eine Eingangsprüfung statt, in der der Funktionsbereich der SWL Mobil im Benchmark zur tatsächlichen Preisentwicklung bewertet wird. Erst wenn der SWL Mobil durch einen Wirtschaftsprüfer bescheinigt wird, dass die tatsächliche Kostenentwicklung die Maßgaben eines „durchschnittlich gut geführten Unternehmens“ gemäß dem vierten Kriterium des EuGH-Urteils vom 24. Juli 2003 erfüllt, kommt das Anreizsystem zur Anwendung.
Die gemäß diesen Vorgaben angepasste Anlage 2.5 ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. In Anlage 2 zu dieser Vorlage können die Änderungen nachvollzogen werden.
Anlagen
Anlage 1: Anreizsystem überarbeitet
Anlage 2: Anreizsystem (Änderungsmodus)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage_1_Anreizsystem_SLFaehre_ueberarbeitet_Geschwärzt (202 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage_2_Anreizsystem_SLFaehre_Aenderungsmodus_Geschwärzt (537 KB) |