Auszug - Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Niendorfer Mühlenweg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt es keine Wortmeldungen.
Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
1. Das mit einem bis zum 31.12.2046 befristeten Erbbaurecht belastete Grundstück in Lübeck, Niendorfer Mühlenweg 15 ist vorzeitig um 80 Jahre mit den zukünftigen Erbbauberechtigten zu verlängern.
2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 2 v.H. des Bodenwertes (Stand 31.12.2024) von 207.460,00 EUR (= 4.149,20 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist in der Anlage 2 darstellt.
3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
Kosten, einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
beiträge, sind von den zukünftigen Erbbauberechtigten zu tragen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
| einstimmige Annahme | X |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.