Auszug - Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Niendorfer Mühlenweg  

14. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 14.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2024/13161 Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Niendorfer Mühlenweg
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:LM 87
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Hawelky, André
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt es keine Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
 


Beschluss:

1. Das mit einem bis zum 31.12.2046 befristeten Erbbaurecht belastete Grundstück in Lübeck, Niendorfer Mühlenweg 15 ist vorzeitig um 80 Jahre mit den zukünftigen Erbbauberechtigten zu verlängern.

2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 2 v.H. des Bodenwertes (Stand 31.12.2024) von 207.460,00 EUR (= 4.149,20 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist in der Anlage 2 darstellt.


3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
    Kosten, einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
    beiträge, sind von den zukünftigen Erbbauberechtigten zu tragen.


 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die

Bürgerschaft der

Hansestadt Lübeck

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.