Vorlage - VO/2024/13161  

Betreff: Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Niendorfer Mühlenweg
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:LM 87
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Hawelky, André
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
13.05.2024 
6. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
14.05.2024 
14. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.05.2024 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages
Anlage 3 - Berechnungsbogen
Anlage 4 - Lage mit Luftbild
Anlage 5 - Lageplan
Anlage 6 - Öffentliche Behandlung

Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2046 befristeten Erbbaurecht belastete Grundstück in Lübeck, Niendorfer Mühlenweg 15 ist vorzeitig um 80 Jahre mit den zukünftigen Erbbauberechtigten zu verlängern.

 

2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 2 v.H. des Bodenwertes (Stand 31.12.2024) von 207.460,00 EUR (= 4.149,20 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist in der Anlage 2 darstellt.


3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
    Kosten, einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
    beiträge, sind von den zukünftigen Erbbauberechtigten zu tragen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder/Jugendliche durch den Abschluss des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Die Erbbauberechtigten und die zukünftigen Erbbauberechtigten haben erklärt, dass sie eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünschen (siehe Anlage 6).

 

 


Begründung

Mit Schreiben vom 8. Februar 2024 wurden die zukünftigen Erbbauberechtigten gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 über die verschiedenen Möglichkeiten bezüglich des auslaufenden Erbbaurechtes informiert.

 

Mit Schreiben vom 07.03.2024 teilten die zukünftigen Erbbauberechtigten mit, dass sie das Erbbaurecht um 80 Jahre unter Anwendung des vorgenannten Bürgerschaftsbeschlusses verlängern möchten.

 

Unter Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist der Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gem. den Eckpunkten der Anlage 2 zu schließen.


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Eckpunkte des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages

Anlage 3 Berechnungsbogen

Anlage 4 Lageplan mit Luftbild

Anlage 5 Lageplan

Anlage 6 Öffentliche Behandlung


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (57 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages (182 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Berechnungsbogen (42 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Lage mit Luftbild (2510 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 - Lageplan (266 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6 - Öffentliche Behandlung (32 KB)