Vorlage - VO/2024/13191  

Betreff: Freigabe zur Fortsetzung des Projekts "Schule am Stadtpark, Herrichtung Ganztag sowie Elektromodernisierung", Schulstraße 22, 23568 Lübeck aufgrund Überschreitung der Projektkosten von > 175.000 EUR des veranschlagten Gesamtbudgets
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Ständer, Mareike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
06.05.2024 
14. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
14.05.2024 
14. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird beauftragt, die Baumaßnahme „Schule am Stadtpark, Herrichtung Ganztag sowie Elektromodernisierung der Bestandsgebäude“ am Standort Schulstraße 22, 23568 Lübeck mit Mehrkosten in Höhe von 2.270.000 EUR und Gesamtkosten in Höhe von 9.770.000 EUR fortzusetzen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

4.401 Schule und Sport

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Aufgrund der Corona-Pandemie hat eine Kinderbeteiligung seinerzeit nicht stattgefunden.
Eine Beteiligung ist im Rahmen der Außenanlagen geplant. Das Schülerparlament wurde zudem planungsbegleitend über die Maßnahmen informiert. Hinweise und Wünsche des Sclerparlaments werden in der Planung und Umsetzung beachtet.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Bei den Planungen zum Projekt wurde auf den beschlossenen Klimanotstand reagiert. Der Neubau der Mensa wird über eine Luft-Wärmepumpe beheizt und erhält ein extensives Gründach. Ferner wird auf dem Turnhallendach in den dafür geeigneten Bereichen eine PV Anlage mit dazugehörigem Batteriespeicher angeordnet. Das Dach der Turnhalle wird energetisch ertüchtigt und mit einem extensiven Gründachaufbau versehen.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

01 Allgemeines

 

Die EW-Bau „Schule am Stadtpark, Erweiterung Ganztag sowie Elektromodernisierung der Bestandsgebäude“ wurde im Herbst 2021 fertiggestellt; die Maßnahme wurde im Hauptausschuss am 29.03.2022 freigegeben (VO/2022/10833).

Die Kosten der EW-Bau betrugen seinerzeit insgesamt 6.750.000 EURr die investive Maßnahme sowie 750.000 EURr das erforderliche Interimsgebäude auf dem Adolfplatz, welches konsumtiv veranschlagt ist.

r die Beschreibung der Mnahme wird auf die Vorlage VO/2022/10833 verwiesen.

 

 

02 Aktueller Stand der Maßnahme

 

Nach Projektfreigabe 2022 wurden die Bauanträge sowie Entwässerungsanträge für die Liegenschaft Schule am Stadtpark bzw. das Interim auf dem Adolfplatz eingereicht und Ende 2022 bzw. im Mai 2023 die Maßnahmen genehmigt. Der Genehmigungsprozess sowie strukturelle Änderungen innerhalb des Planungsteams haben zu Verzögerungen gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung geführt.

Ende 2022 wurde mit der Ausführungsplanung begonnen.

Im Mai 2023 wurden erste bauliche Maßnahmen ausgeschrieben und im Anschluss in den Sommerferien ausgeführt. Ein neuer Regenwasseranschluss wurde in der Paulstraße durch die EBL errichtet, das spätere Baufeld von Leitungen befreit und Leerrohre sowie Nahwärmeleitungen zur zukünftigen Unterversorgung des sog. „Knabengebäudes“ und der Turnhalle erstellt. Diese Maßnahme musste vorab und vor allem während einer längeren schul- und betreuungsfreien Zeit ausgeführt werden, da Flucht- und Rettungswege nicht zu jeder Zeit gewährt werden konnten und mit schwerem Gerät gearbeitet werden musste.

Im November 2023 wurde dem GMHL durch die Fachplaner die Ausführungsplanung vorgestellt und im Anschluss die Ausschreibung vorbereitet. In diesem Zusammenhang wurden bepreiste Leistungsverzeichnisse erstellt, welche dem GMHL nun in großen Teilen vorliegen.

Ebenfalls wurde ein zusätzlicher Bauantrag eingereicht, da es aufgrund nur schwer umzusetzender Auflagen der ersten Genehmigung sowie infolge von Nutzer:innennschen zu Planungsänderungen gekommen ist. Hierbei handelt es sich um sehr geringfügige Veränderungen, die jedoch genehmigungspflichtig sind:

 

-       Die WC-Bereiche im Keller wurden neu aufgeteilt und werden nun dem 1. Bauabschnitt zugeordnet (ansonsten jedoch keine Änderungen),

-       im Dachgeschoss des sog. Mädchengebäudes soll zukünftig ein Besprechungsraum/ Lehrmittelraum hergerichtet werden. Die Nutzung des Raumes war bereits Teil der EW-Bau und somit der Projektfreigabe,

-       Auflagen der Baugenehmigung waren in Teilen nicht umsetzbar, es wird nun eine interne Treppe geplant, um einen zweiten baulichen Rettungsweg darzustellen.

 

Der Baustart des 1. Bauabschnitts (Mensa) ist für 2024 vorgesehen.

 

 

03 Veranlassung dieser Vorlage

 

Nach § 1 Nr. 1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20 % bzw. um mehr als 175.000,- EUR netto überschritten werden.

Diese Entscheidung ist jetzt erforderlich, da die Kosten nach der jetzt vorgelegten, überarbeiteten Kostenermittlung (bepreistes LV, Kostenanschlag, Indizierung gem. Baupreisindex) gegenüber der Kostenberechnung aus 2021 um ca. 2.270.000 EUR steigen.

 

 

4.0 Kosten

 

4.1 Kostenentwicklung Baupreisindex

 

Die Kostenberechnung der EW-Bau basiert auf Kosten-Vergleichswerten aus dem Jahr 2021, 1. Quartal. Seinerzeit, mit der Projektfreigabe Anfang 2022, wurden die Kosten nicht auf die prognostizierte, tatsächliche Bauzeit indiziert.

Der BKI Baupreisindex zeigt von Februar 2021 zu November 2023 eine Kostensteigerung von 120,8 % auf 161,3 % aus.

Setzt man die 120,8 % gleich mit den jeweiligen Kosten der Kostenberechnung, so ergeben sich bei 161,3 % die folgenden Werte („3-Satz-Berechnung“):

 

Kostenstand

Investiver Projektanteil

Konsumtiver Projektanteil

Kosten gem. EW-Bau

(entspricht 120,8 % gem. BKI Baupreisindex)

6.750.000 €

750.000 €

161,1 % entsprechen rund

9.015.000 €

1.000.000 €

Mehrkosten

2.265.000 €

250.000

Prozentuale Mehrkosten, rund

34 %

34 %

 

Entsprechend ist alleine gemäß Baupreisindex von grundsätzlichen Mehrkosten in Höhe von

 

  • investiv ca. 2.265.000 EUR
  • konsumtiv ca. 250.000 EUR

 

auszugehen.

 

4.2 Mehrkosten

 

-       In der Zwischenzeit wurden die Leistungsverzeichnisse in großen Teilen fertiggestellt und bepreist. Beim Vergleich mit der Kostenberechnung (EW-Bau) sind Kostensteigerungen ersichtlich. Bei allen Gewerken, bei denen der Kostenanschlag noch nicht vorliegt, wird der Wert der EW-Bau gemäß oben genannter Faktoren indiziert.

-       Die Leistungen der Außenanlagen werden als letzte Maßnahme ausgeführt und entsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Neben den bereits oben aufgelisteten Faktoren wird hier eine weitere Kostensteigerung von 5 % angesetzt.

-       Die folgenden Tabellen weisen den derzeitigen Kostenverlauf auf:

 

INVESTIV:

 

Kosten-

gruppe

Bezeichnung

2022

Projektfreigabe

brutto

2022

Summen Projektfreigabe

brutto

2024

Mehrkostenvorlage (Stand bepreiste LVs/indizierte Werte) € brutto

Mehr-/ MInderkosten

(Stand 03-2024)

brutto

KG 300

Ohne 380

Bauwerk/Baukonstruktion

2.981.905

2.981.905

4.050.000

1.068.095

KG 380*1)

Einbauten (Mensaküche)

100.000

1.922.842

2.650.000

727.158

KG 400

Bauwerk/techn. Anlagen

1.594.005

KG 550 *2)

Techn. Anlagen in Außenanlagen

228.837

KG 500

Ohne 550

Außenanlagen

511.182

511.182

720.000

(=511.182*1,34*1,05)

208.818

KG 600

Ausstattung

150.000

150.000

210.000

(=150.000*1,34*1,05)

60.000

KG 700

Baunebenkosten

1.168.978

1.168.978

1.230.000

61.022

 

Zur Rundung

15.093

15.093

-

-15.093

 

SUMME

6.750.000

6.750.000

8.860.000

2.110.000

 

 

100 %

100 %

131,3 %

31,3 %

 

 

Kostenanschlag

 

Werte indiziert

 

Mischkalkulation Kostenanschlag / indizierte Werte


*1) Hinweis: Die Kosten für die Mensaküche waren ursprünglich in der KG 380 enthalten, sind nun aber der KG 400 zugeordnet.
*2) Die KG 550 technische Anlagen in den Außenanlagen wird gesondert aufgeführt, da diese Leistung wie auch die 400er Kosten vom TGA Planer geplant wird.


 

KONSUMTIV:

 

Kosten-

gruppe

Bezeichnung

2022

Projektfreigabe

brutto

2022

Summen Projektfreigabe, € brutto

2024

Mehrkostenvorlage (Stand bepreiste LVs/ indizierte Werte)

brutto

Mehr-/ MInderkosten

(Stand 03-2024)

brutto

KG 300

 

Bauwerk/Baukonstruktion

470.000

470.000

640.000

170.000

KG 400

Bauwerk/techn. Anlagen

0,00

100.555

 

70.000

-30.555

KG 550 *2)

Techn. Anlagen in Außenanlagen

100.555

KG 500

Ohne  550

Außenanlagen

18.227

18.227

26.000

(=18.227*1,34*1,05)

7.773

KG 600

Ausstattung

0,00

0,00

0,00

0,00

 

KG 700

Baunebenkosten

151.218

151.218

151.218

0,00

 

Zur Rundung

10.000,00

10.000,00

22.782

12.782

 

SUMME

750.000

750.000

910.000

160.000

 

 

100 %

100 %

121 %

21 %

 

4.3 Begründung Mehrkosten

 

-       Wie bereits in der Kostenentwicklung beschrieben, basieren die Kosten der EW-Bau auf Werten aus dem Jahr 2021, welche seinerzeit nicht auf die tatsächliche Bauzeit indiziert wurden. Betrachtet man den Baupreisindex von 2021 zu 2023 so begründen sich hier bereits Kostensteigerungen von

 

  • investiv ca. 2.265.000 EUR
  • konsumtiv ca. 250.000 EUR

 

-       Die tatsächlichen Mehrkosten belaufen sich nach jetzigem Stand auf:

 

  • investiv ca. 2.110.000 EUR
  • konsumtiv ca. 160.000 EUR

 

300er Kosten Bauwerk/Baukonstruktion (Hochbau)

-       Bei den 300er Kosten liegen die Kostensteigerungen mit ca. 1.238.000 EUR nur knapp über den durch den Baupreisindex zu erwartenden Mehrkosten in Höhe von ca. 1.200.000 EUR.

-       Im Rahmen von kürzlich auszuführenden Verkehrssicherheitsmaßnahmen am Dachüberstand der Turnhalle wurde das Gebäude in Teilen eingerüstet. Bei Begehungen des Gerüstes wurde festgestellt, dass sich das Dach in einem schlechteren Zustand befindet als ursprünglich berücksichtigt. Eigentlich waren für das Hauptdach nur Ausbesserungsarbeiten in Höhe von ca. 15.000 EUR angesetzt. Im Zuge der Baumaßnahme ist nun jedoch das gesamte Dach zu betrachten. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 30.000 EUR.

-       Der Wegfall des sog. Fluchtbalkons im Mädchengebäude und stattdessen die Herrichtung einer internen Treppe vom 2. OG zum DG werden als kostenneutral bewertet.

 

400er Kosten Bauwerk/technische Anlagen

-       Bei den 400er Kosten liegen die Kostensteigerungen mit ca. 700.000 EUR ebenfalls knapp über den durch den Baupreisindex zu erwartenden Mehrkosten in Höhe von ca. 690.000 EUR.

-       Gerade im technischen Bereich sind die Kosten in den letzten Jahren jedoch oft noch stärker gestiegen. Dies gilt insbesondere auch für in der Maßnahme vorgesehene PV Anlagen, Wärmepumpen, Batteriespeicher aber auch für technische Komponenten im Allgemeinen.

 

700er Kosten Baunebenkosten

-       Die anrechenbaren Kosten für die Ermittlung der Fachplaner:innenhonorare werden im Investiven um die zusätzlichen Leistungen erhöht. Entsprechend erhöhen sich auch die Honorare.
Ferner wird die Stellung des zusätzlichen Bauantrags vergütet. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 61.000 EUR.

 

4.4 Kosteneinsparungen

 

hrend der gesamten Planungsphase wurde projektbegleitend von den Planenden und durch das GMHL geprüft, ob Einsparungen in der Umsetzung der Maßnahme möglich sind. Durch die Optimierung der Bauabschnitte kann auf einige Provisorien im Bereich der Haustechnik verzichtet werden: Bereits im 1. Bauabschnitt „Neubau der Mensa“ wird das Untergeschoss des Mädchengebäudes in großen Teilen mit saniert. Dies ermöglicht, dass alle Versorgungsleitungen der Mensa, die allesamt durch das Mädchengebäude verlaufen, bereits in ihrer finalen Position erstellt werden können. Diese Kosteneinsparungen werden auf ca. 20.000 EUR geschätzt und sind in den Gesamtkosten bereits berücksichtigt.

 

4.5 Deckung des Mehrbedarfs

 

INVESTIV:

 

r das Jahr 2024 stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.190.000 EUR zur Verfügung. Diese Mittel sind ausreichend. Ca. 630.000 EUR wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 bereits ausgegeben.

r die folgenden HH-Jahre wurden investive Mittel wie folgt beantragt der Mehrbedarf wurde hier bereits berücksichtigt, sodass die Kosten über die Gesamtmaßnahme gedeckt sind:

 

-          2025: 3.540.000 EUR  (Mehrkosten 980.000 EUR)

-          2026: 3.500.000 EUR  (Mehrkosten 980.000 EUR)

 

Die Maßnahme ist unter dem bestehenden Produktsachkonto 111029 541 7851000/111029 541A 7853 geordnet und wird mit den AIBs 1038511 (Schulgebäude), 1038540 (Turnhalle) und 1038535 (Freianlagen) geführt.

 

KONSUMTIV:

 

r das Jahr 2024 werden ca. 33.000 EUR an Planungsmitteln benötigt, welche auf dem Konto „Unterhaltung der Hochbauten“ zur Verfügung stehen. Ca. 36.000 EUR wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 bereits ausgegeben.

r die kommenden Haushaltsjahre werden die folgenden Mittel benötigt:

 

-          2025: ca. 490.000 EUR  (Mehrkosten 70.000 EUR)

-          2026: ca. 351.000 EUR  (Mehrkosten 90.000 EUR)

 

Diese Mittel werden im Konto Unterhaltung der Hochbauten eingeplant.

 

4.6 Fördermittel

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine Fördermittel beantragt. Im Rahmen der Ganztagsförderung könnte der Neubau der Mensa jedoch ggf. gefördert werden. Bei Vorliegen von Fördermöglichkeiten werden diese umgehend beantragt.

 

 

5.0 Begründung der Dringlichkeit

 

Nach langer Planungs- und Genehmigungszeit liegen nun in Teilen die Leistungsverzeichnisse vor bzw. befinden sich in der finalen Ausführung und die Maßnahme kann zeitnah EU-weit ausgeschrieben werden. Da jedoch eine Kostenüberschreitung von mehr als 175.000 EUR gegenüber der Projektfreigabe vorliegt, ist nun die Freigabe der Mehrkostenvorlage erforderlich, um mit der Leistungsphase 7 fortzufahren.

Um den Baustart und somit auch die Fertigstellung im Jahr 2026 nicht weiter zu verzögern, ist eine zeitnahe Freigabe der Mehrkosten erforderlich.

Mit der Baumaßnahme wurde grundsätzlich bereits begonnen - das Baufeld wurde im Sommer 2023 „freigemacht“ - und mit Vergabe der Bauleistungen könnte der Baustart umgehend erfolgen.


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (106 KB)