Vorlage - VO/2022/11048  

Betreff: Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Beschränkungen für Eltern- und Schulvereine
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
03.05.2022 
64. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
14.05.2024 
14. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In einem am 7. April 2022 erschienen Artikel der Lübecker Nachrichten mit dem Titel “Schultoiletten: Sanierung zu langsam?” wurde berichtet, dass aus Sicht der Verwaltung aufgrund gesetzlicher Vorschriften Elternvereine und Schulvereine keine Verantwortung für Baumaßnahmen auf Schulen und Schulhöfen übernehmen könnten. Investitionen müssten im städtischen Haushalt geplant werden. An Stiftungen sei herangetreten worden mit der Bitte nur solche Maßnahmen zu fördern, die in einem Umsetzungsverfahren verwaltungsmäßig abgearbeitet würden. Zu dem Thema wurde im Schul- und Sportausschuss am 24. März 2022 berichtet, eine schriftliche Vorlage ist (bisher) nicht in den Umlauf gebracht worden.

 

1)Welche gesetzlichen Vorschriften stehen der Verantwortungsübernahme von Elternvereinen und Schulvereinen für Baumaßnahmen entgegen?

 

2) Der Artikel nennt unter Bezugnahme auf ein wörtliches Zitat der Pressesprecherin Beispiele für vermeintlich entgegenstehende rechtliche Vorschriften, nämlich Verkehrssicherungspflichten, Lärmschutz, Unfallverhütungsvorschriften.

 

  1. Warum stehen diese Pflichten einer Verantwortungsübernahme von Eltern- und Schulvereinen entgegen, obwohl jene als Privatrechtssubjekte denselben gesetzlichen Pflichten unterliegen wie die Stadt?
  2. Ließe sich durch die Übernahme einer Versicherung seitens der Eltern- und Schulvereine das Haftpflichtrisiko beschränken?

 

3) Gab es einen konkreten Vorfall, der den Bürgermeister veranlasst, an die Stiftungen mit der Bitte heranzutreten, nur solche Maßnahmen zu fördern, die in einem Umsetzungsverfahren verwaltungsmäßig abgearbeitet würden? Wenn ja: Welchen?

 

  1. In welcher Weise und an welche Stiftungen genau ist er mit der vorgenannten Bitte herangetreten?
  2. Soll die Bitte auch für Stiftungen greifen, an die er nicht herangetreten ist?
  3. Besteht die Möglichkeit, dass Eltern- und Schulvereine Maßnahmen ohne Einsatz von Stiftungsmitteln umsetzen?
  4. Erstreckt sich die Bitte ausschließlich auf Baumaßnahmen oder auch auf andere Aktivitäten von Eltern- und Schulvereinen?

 

4) Welche Auswirkungen hat die Bereitschaft eines Schul- oder Elternvereins, Finanzmittel für eine Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen auf die verwaltungsmäßige Abarbeitung in einem Umsetzungsverfahren?

 

  1. Ist insbesondere sichergestellt, dass eine von einem Schul- oder Elternverein finanziell unterstützte Maßnahme, sofern sie ohne Einsatz städtischer Haushaltsmittel realisiert werden kann, nach Anzeige bei der Stadt innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten verwaltungsmäßig in einem Umsetzungsverfahren abgearbeitet wird?
  2. Wenn nein: Mit welchem Vorlauf müssen Eltern- und Schulvereine für verwaltungsmäßige Abarbeitung in einem Umsetzungsverfahren längstens rechnen?

 

5) Wie hoch schätzt der Bürgermeister die Gefahr ein, dass Eltern- und Schulvereine durch die Pflicht zum Abwarten auf die verwaltungsmäßige Abarbeitung in einem Umsetzungsverfahren das Interesse an der Förderung von Baumaßnahmen verlieren, was im Ergebnis zu Mehrkosten für die Stadt bei Entwicklung und Erhalt von Bausubstanz der Lübecker Schulen führt? Welche Schritte werden ggf. ergriffen, um dieser Gefahr entgegen zu wirken?

 


 


Begründung


 

 

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2022/11048   Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Beschränkungen für Eltern- und Schulvereine   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
VO/2022/11048-01   Antwort auf die Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu Beschränkungen für Eltern- und Schulvereine   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Antwort auf Anfrage öffentlich