Tagesordnung - 5. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 5. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 06.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.06.2023
SI/2023/365  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.10.2023
SI/2023/370  
Ö 3  
Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Machbarkeitsstudie 2. Anbindung Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2022/11168  
Ö 3.1.1  
Änderungsantrag des AM Michael Matthies (Die Unabhängigen): Zur VO/2022/ 11168 Machbarkeitsstudie 2. Anbindung Travemünde
VO/2022/11168-01  
Ö 3.2  
BW 005 Mühlentorbrücke - Instandsetzungsvarianten
VO/2023/12447  
Ö 3.3  
Bebauungsplan 02.14.00 - Geniner Ufer/ Welsbachstraße - und zugehörige 131. Änderung des Flächennutzungsplans Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2023/12600  
Ö 3.4  
Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße - und zugehörige 144. Änderung des Flächennutzungsplanes Beschluss über ergänzende Verfahren
Enthält Anlagen
VO/2023/12607  
Ö 3.5  
Projektfreigabe zur Umnutzung des "Hausmeister-Hauses" an der Gotthard-Kühl-Schule am Neuhof zur Aufnahme des Schulsozialdienstes.
Enthält Anlagen
VO/2023/12656  
Ö 3.6  
Freigabe zur Fortführung der Maßnahme "Albert-Schweitzer-Schule - Neubau einer Sporthalle" aufgrund Überschreitung der Projektkosten
Enthält Anlagen
VO/2023/12657  
Ö 3.7  
Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "4. Bauabschnitt Sanierung C.-J.-Burckhardt Gymnasium, Ziegelstr. 38, 23556 Lübeck", aufgrund Überschreitung der Projektkosten von >175.000 EUR netto des veranschlagten Gesamtbudgets
Enthält Anlagen
VO/2023/12660  
Ö 3.8  
Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Albert-Schweitzer-Schule, Albert-Schweitzer-Straße 59, 23566 Lübeck" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von >175.000 EUR netto des veranschlagten Gesamtbudgets
Enthält Anlagen
VO/2023/12678  
Ö 4     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 4.1  
Beirat für Senior:innen: Sozialer Wohnungsbau (Überwiesen in den BA mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft)
VO/2023/12062  
Ö 4.1.1  
ÄA AM Pluschkell: Kurswechsel in der Wohnungspolitik
VO/2023/12223  
Ö 4.2  
Antrag der Fraktion SPD&FW: Mieterschutz stärken - kommunale Mieter:innenberatungsstellen schaffen! (Überweisung in den Sozialausschuss (federf.) und Bauausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.)
VO/2023/12461  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Mobilitätskonzept Travemünde: Schaffung einer neuen Straßenverbindung zwischen Gneversdorfer Weg und Teutendorfer Weg nördlich der Eisenbahngleise
VO/2021/09967  
Ö 5.2  
Bürgerschaftsauftrag zur Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2023/12397  
Ö 5.3  
Sachstandsbericht zum Parkhaus Holstentor
VO/2023/12401  
Ö 5.4  
Zukunftskonzept untere Bauaufsicht Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2023/12440  
Ö 5.5  
Machbarkeitsstudie 2. Anbindung Travemünde - Ergänzung Variante 6
Enthält Anlagen
VO/2023/12514  
Ö 6     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 6.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.1.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Stephan Wisotzki (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Lehmannkai 1+
VO/2023/12513-01  
Ö 6.1.2  
Weitere Antworten während der Sitzung    
Ö 6.2     Neue Anfragen    
Ö 6.2.1  
Anfrage AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Leerstand ehemaliges Jugendzentrum Stecknitzstr. Ecke Moislinger Berg/ Bebelstr.
VO/2023/12647  
Ö 6.2.2  
Anfrage des AM Dan Teschner (FDP) zu Sporthallen in Lübeck
VO/2023/12661  
Ö 6.2.3  
Anfrage des Am Dr. Ulrich Brock (CDU): Stand der Maßnahmen zur Ertüchtigung der Gehwege in der Roeckstraße    
Ö 6.2.4  
Anfrage des AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Gab es im Vorwege zur Einrichtung des Parkverbotes Forstmeisterweg, eine Abstimmung mit den Anwohnern? Wie wird die Maßnahme begründet?    
Ö 6.2.5  
Anfrage des AM Ulrich Pluschkell (SPD): Angespannter Wohnungsmarkt in Lübeck
VO/2023/12706  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag


Seit dem 10. Januar 2023 ist die Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt in Kraft. Seitdem können Kommunen, die in der Verordnung aufgelistet sind (so auch die Hansestadt Lübeck), ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.

 

Dieses vorausgeschickt, frage ich:

1. In welchen konkreten Fällen hat die Hansestadt Lübeck von den in der Landesverordnung genannten Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarkts Gebrauch gemacht?

2. In welchen konkreten Fällen beabsichtigt die Hansestadt Lübeck demnächst solche Maßnahmen zu ergreifen?

3. Falls solche Maßnahmen bislang nicht ergriffen wurden bzw. geplant sind, warum nicht?

 

 

 

 

 

 


 

   
    06.11.2023 - Bauausschuss
    Ö 6.2.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:


Seit dem 10. Januar 2023 ist die Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt in Kraft. Seitdem können Kommunen, die in der Verordnung aufgelistet sind (so auch die Hansestadt Lübeck), ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.

 

Dieses vorausgeschickt, frage ich:

1. In welchen konkreten Fällen hat die Hansestadt Lübeck von den in der Landesverordnung genannten Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarkts Gebrauch gemacht?

2. In welchen konkreten Fällen beabsichtigt die Hansestadt Lübeck demnächst solche Maßnahmen zu ergreifen?

3. Falls solche Maßnahmen bislang nicht ergriffen wurden bzw. geplant sind, warum nicht?

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    15.07.2024 - Bauausschuss
    Ö 6.1.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage aus der Bauausschusssitzung am 06.11.2023 unter TOP 6.2.5:


Seit dem 10. Januar 2023 ist die Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt in Kraft. Seitdem können Kommunen, die in der Verordnung aufgelistet sind (so auch die Hansestadt Lübeck), ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.

 

Dieses vorausgeschickt, frage ich:

1. In welchen konkreten Fällen hat die Hansestadt Lübeck von den in der Landesverordnung genannten Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarkts Gebrauch gemacht?

2. In welchen konkreten Fällen beabsichtigt die Hansestadt Lübeck demnächst solche Maßnahmen zu ergreifen?

3. Falls solche Maßnahmen bislang nicht ergriffen wurden bzw. geplant sind, warum nicht?

 

 

Antwort:

1. In welchen konkreten Fällen hat die Hansestadt Lübeck von den in der Landesverordnung genannten Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarkts Gebrauch gemacht?

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung hat in mehreren Fällen von der erweiterten Befreiungsmöglichkeit des § 31 Abs. 3a BauGB Gebrauch gemacht, der bei Wohnungsbauvor-haben im Einzelfall Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans über den normalen Befreiungstatbestrand nach § 31 Abs. 2 BauGB hinaus auch dann ermöglicht, wenn die Grundzüge der Planung betroffen sind. Der Bereich führt keine Statistik, in welchen konkreten Fällen von der Regelung Gebrauch gemacht worden ist. Insofern kann hier nur beispielhaft auf einige Vorhaben verwiesen werden. So wurde z.B. in St-Gertrud eine Baugenehmigung für zwei Wohngebäude mit zusammen 14 Wohneinheiten erteilt, die ohne Anwendung des § 31 Abs. 3a BauGB nicht möglich gewesen wäre.

 

 

2. In welchen konkreten Fällen beabsichtigt die Hansestadt Lübeck demnächst solche Maßnahmen zu ergreifen?

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird auch künftig von den erweiterten Befreiungsmöglichkeiten des § 31 Abs. 3a BauGB im Rahmen der gesetzlichen Anwendungsmöglichkeiten Gebrauch machen, um städtebaulich verträgliche, nach geltendem B-Plan aber ansonsten nicht genehmigungsfähige Wohnungsbauvorhaben zu ermöglichen.

 

 

3. Falls solche Maßnahmen bislang nicht ergriffen wurden bzw. geplant sind, warum nicht?

Vom Instrument des besonderen Vorkaufsrechtes für unbebaute oder brachliegende Grundstücke nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 BauGB hat die Hansestadt Lübeck bisher aus zweierlei Gründen keinen Gebrauch gemacht. Zum einen finden Verkäufe von unbebauten oder brachliegenden Grundstücken in der Regel statt, weil die Grundstücke durch den Käufer einer Bebauung zugeführt werden sollen. Insofern besteht in diesen Fällen auch keine Notwendigkeit, dass die Stadt hier ihr Vorkaufsrecht ausübt. Zum anderen erfordert die Ausübung von Vorkaufsrechten einen nicht unwesentlichen Mitteleinsatz, der durch die damit verknüpften städtebaulichen Folgemaßnahmen gerechtfertigt sein muss – mit anderen Worten: wenn anzunehmen ist, dass über private Bautätigkeit Wohnungsbau entsteht, erreicht ein Erwerb durch die Hansestadt Lübeck keinen Mehrwert.

Bereits vor Einführung eines wohnungsbaubezogenen Baugebotes nach Nr. 3 des § 176 Abs. 1 BauGB bestand gemäß Nr. 1 die Möglichkeit eines allgemeinen Baugebotes, mit dem die Eigentümer eines unbebauten Grundstücks verpflichtet werden können, das Grundstück gemäß den Festsetzungen eines geltenden B-Plans zu bebauen. Das Instrument des Baugebotes hat in der Hansestadt Lübeck – wie in vielen anderen Gemeinden auch – in der Vergangenheit insbesondere aufgrund der in der Praxis problematischen Durchsetzung des Baugebotes keine Anwendung gefunden. Gemäß Abs. 3 des § 176 BauGB muss die Gemeinde nämlich vom Baugebot absehen, wenn die Durchführung des Vorhabens dem Eigentümer aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist. Bei Wohnungsbauvorhaben ist von einem Baugebot nach Abs. 1 Nr. 3 zudem abzusehen, „wenn der Eigentümer … glaubhaft macht, dass ihm die Durchführung des Vorhabens aus Gründen des Erhalts der Entscheidungsbefugnis über die Nutzung des Grundstücks für seinen Ehegatten oder eine in gerader Linie verwandte Person nicht zuzumuten ist.“ Zudem kann der Eigentümer bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der Durchführung des Vorhabens die Übernahme des Grundstücks durch die Stadt verlangen. Diese Bedingungen schließen eine Anwendung des Baugebotes in der Praxis quasi aus.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 6.2.6  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Trinkwasserversorgung aus Bleileitungen
VO/2023/12697  
Ö 6.2.7  
AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN: Bauten der Berufsbildungsstätte auf dem Priwall
VO/2023/12699  
Ö 6.2.8  
AM Michael Matthies (Unabhängige Volt-PARTEI): Sanierung der Erhaltungsmaßnahme Travemünder Allee
VO/2022/11657-01  
Ö 6.2.9  
AM Michael Matthies (Unabhängige Volt-PARTEI): Anfrage Hubbrücken-Ensemble Lübeck
VO/2023/12715  
Ö 6.2.10  
Weitere Anfragen während der Sitzung    
Ö 6.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 6.4  
Sonstige Mitteilungen    
Ö 6.4.1  
Enthält Anlagen
mündliche Mitteilung (5.610): Sachstand Neuaufstellung Regionalplan    
Ö 6.4.2  
mündliche Mitteilung (5.610): Zeitliche Umsetzungsperspektive Stadtbahn    
Ö 6.4.3  
Enthält Anlagen
mündlicher Bericht (5.660): Bahnhaltepunkt Moisling    
Ö 6.4.4  
Enthält Anlagen
mündlicher Bericht (5.610): Projekt Beckergrube    
Ö 6.4.5  
mündliche Mitteilung (5.660): Roonstraße    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Carl Howe (GAL): Bau eines geschützten Radstreifens im Zuge der Baumaßnahme in der Hüxtertorallee
VO/2023/12108  
Ö 7.2  
AM Carl Howe (GAL): Falsch abbiegende Pkw stadtauswärts von der Burgtorbrücke in die Fährstraße
VO/2023/12109  
Ö 7.3  
AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Überplanung des Verkehrsraums in der Roonstraße
VO/2023/12427  
Ö 7.4  
AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ausbau eines Geh- & Radwegs in der Quadebekstraße
VO/2023/12434  
Ö 7.5  
AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Verkehrssicherungsmaßnahmen Kücknitz
VO/2023/12522  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.06.2023      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.10.2023      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse