Vorlage - VO/2023/12600  

Betreff: Bebauungsplan 02.14.00 - Geniner Ufer/ Welsbachstraße - und zugehörige 131. Änderung des Flächennutzungsplans
Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
06.11.2023 
5. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
01_FNP-131_02-14-00_Auswertung_§3-1_§4-1_2023-10-12
02_FNP-131_Bestand_2023-09-25
03_FNP-131_Aenderung_2023-09-25
04_FNP-131_Begründung_2023-09-26
05_02-14-00_B-Plan-Original_2023-09-25
06_02-14-00_Teil-A_Plan_2023-09-25
07-02-14-00_Teil-B_Text_2023-09-25
08_02-14-00_Begründung mit Anhang_2023-09-27
09_02-14-00_Eckpunktepapier_2023-09-25

Beschlussvorschlag

 

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 02.14.00 Geniner Ufer/ Welsbachstraße und zur zugehörigen 131. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplans 02.14.00 Geniner Ufer/ Welsbachstraße und der 131. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3, 4, 5 und 8) gebilligt.

3. Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

 Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4. Die vertraglich zu vereinbarenden Eckpunkte (siehe Anlage 9) werden gebilligt und durch städtebaulichen Vertrag zeitlich vor Satzungsbeschluss gesichert.

5. Sollten der Entwurf des Bebauungsplans 02.14.00 Geniner Ufer/ Welsbachstraße und der Entwurf der 131. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.


 


Verfahren

 

Die von der Planung betroffenen Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht der durchgehrten Beteiligungsverfahren (Anlage 1) verwiesen.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein (zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 9 der Begründung)

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt (siehe Umweltbericht und Kapitel 7.6.2 der Begründung).

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Siehe Anlagen 4 und 8
 


Anlagen

 

1           Auswertungsbericht zu den bisher durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

2           Ausschnitt aus dem geltenden Flächennutzungsplan für den Teilbereich Geniner Ufer/ Welsbachstraße 

3           131. Änderung des Flächennutzungsplans, Entwurf zur öffentlichen Auslegung

4           Begründung zur 131. Änderung des Flächennutzungsplans, Entwurf zur öffentlichen Auslegung

5           Bebauungsplan 02.14.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung (Planoriginal)

6           Teil A - Planzeichnung mit Legende (verkleinerter Planauszug im DIN-A3-Format)

7           Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung)

8           Begründung zum Bebauungsplan 02.14.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung

9           Eckpunkte zum städtebaulichen Vertrag

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 6 1 öffentlich 01_FNP-131_02-14-00_Auswertung_§3-1_§4-1_2023-10-12 (2262 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich 02_FNP-131_Bestand_2023-09-25 (11345 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich 03_FNP-131_Aenderung_2023-09-25 (11350 KB)    
Anlage 9 4 öffentlich 04_FNP-131_Begründung_2023-09-26 (1224 KB)    
Anlage 3 5 öffentlich 05_02-14-00_B-Plan-Original_2023-09-25 (7852 KB)    
Anlage 4 6 öffentlich 06_02-14-00_Teil-A_Plan_2023-09-25 (9922 KB)    
Anlage 5 7 öffentlich 07-02-14-00_Teil-B_Text_2023-09-25 (205 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich 08_02-14-00_Begründung mit Anhang_2023-09-27 (6394 KB)    
Anlage 7 9 öffentlich 09_02-14-00_Eckpunktepapier_2023-09-25 (85 KB)