Vorlage - VO/2023/12461
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister möge bis zur Haushaltssitzung im September 2023 berichten, welchen Umfang an Personalstellen und Sachmitteln es bedarf, um eine städtische Mieter:innenberatungsstelle zu schaffen. Eine Tandem-Lösung aus Verwaltung und einem externen Träger, ähnlich der Koordinierungsstelle Ehrenamt, ist als Variante vorzuschlagen.
Zielsetzung soll eine kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um das Wohnraummietrecht sein, sowie Unterstützung bei der Suche nach anwaltlicher Beratung in Sachen des Mietrechts. Die Beratung soll beispielsweise folgende Themen umfassen:
- Mieterhöhung / Mietpreis
- Betriebskosten / Heizkosten
- Kaution
- Kündigungen
- Schönheitsreparaturen
- Konflikte zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen
- Rechte und Pflichten von Mieter:innen und Vermieter:innen
- Spezielle Beratung für junge Mieter:innen unter 26 Jahren mit deren spezifischen Bedarfen
Begründung
Zu einer aktiven politischen Steuerung der Krise auf dem angespannten Wohnungsmarkt gehört es Mieter:innen zu schützen, bevor kritische Situationen entstehen. Es gilt Mieter und Mieterinnen durch neutrale Beratung zu stärken. Hierzu kann eine kommunale Mieter:innenberatungsstelle, wie sie in vielen Städten teilweise seit Jahrzehnten besteht, einen wichtigen Beitrag leisten. Eine städtische Beratungsstelle würde der Hansestadt Lübeck die Möglichkeit geben, Mieter:innen proaktiv zu schützen und ihnen das rechtliche Rüstzeug an die Hand zu geben, um auch Spekulanten:innen im Vorfeld den Wind aus den Segeln zu nehmen. Dieses würde den Lübecker Wohnungsmarkt zukünftig auch vorbeugend für Immobilienspekulation unattraktiv machen.
Eine Koordinierung mit, bzw. eine organsierte Weiterentwicklung an bestehenden Strukturen in der Stadt, wie den präventiven Angeboten gegen Obdachlosigkeit der Diakonie Nord Nord Ost und den Angeboten des Mieterbundes, sind zwingend bei der Konzeption der Lübecker Mieter:innenberatungsstelle zu berücksichtigen.
Anlagen
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