Vorlage - VO/2023/12678  

Betreff: Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Albert-Schweitzer-Schule, Albert-Schweitzer-Straße 59, 23566 Lübeck" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von >175.000 EUR netto des veranschlagten Gesamtbudgets
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Meyer, Carsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
06.11.2023 
5. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
14.11.2023 
5. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Baumaßnahme „Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Albert-Schweitzer-Schule“ mit Mehrkosten von 985.000,- € brutto fortzusetzen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

4.401 Schule und Sport

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung der Schüler:innen ist bereits vor Beginn der Maßnahme erfolgt.

Im Zuge der Leistungsphase 0 - „Zukunfts-werkstätten“ - in den Jahren 2013 und 2014 wurden Kinder und Jugendliche der Albert-Schweitzer-Schule beteiligt, um die Interessen der Schüler:innen mit zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§§ 47, 48 Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein => den Sachbedarf des Schulbetriebs zu decken sowie die entsprechenden Schulgebäude bereitzustellen, ist eine Pflichtaufgabe des örtlichen Schulträgers.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Durch eine energieeffiziente Sanierung des Bestandsgebäudes wird die CO2 Bilanz positiv beeinflusst.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Es wird Bezug auf die Beschreibung der Baumaßnahme der Vorlage VO/2022/10834 vom 07.02.2022 als Freigabe zur Fortsetzung wegen Kostenüberschreitung genommen.

 

 

1.1               Aktueller Stand der Maßnahme:

 

Die bauliche Umsetzung des 2. Bauabschnitts (BA) ist mit der Aufnahme des Schulbetriebes am 24.04.2023 sowie der Fertigstellung des Schulhofs zum 28.08.2023 abgeschlossen. Aktuell erfolgen noch Mängelbeseitigungen und die Schlussrechnungsbearbeitung des Projektes. Die Umsetzung des 3. BA beinhaltet die Fertigstellung des Grundschulschulhofes, der abschließend erst nach Fertigstellung des Neubaus der Sporthalle sowie Abbruch der alten Sporthalle erfolgen kann. Die Umsetzung erfolgt im Jahr 2026.

 

 

1.2 Kostenentwicklung

 

Die Kostenentwicklung stellt sich nach Kostengruppen im Vergleich der Kostenberechnung zur Projektfreigabe aus 2022 (VO/2022/10834) wie folgt dar:

 


 

 

 

Kostenberechnung Stand

Februar 2022

Kostenprognose Stand

Oktober 2023

100

Grundstück

 

 

200

Herrichten + Erschließen

208.318,87 €

160.000,00 €

300

Bauwerk - Baukonstruktion

9.765.983,00 €

10.358.000,00 €

400

Bauwerk - TGA

3.028.594,82 €

3.254.000,00 €

500

Außenanlagen

957.580,94 €

1.278.000,00 €

540

Technische Anlagen in Außenanlagen

454.971,66 €

350.000,00 €

600

Ausstattung/Kunstwerke

505.000,00 €

505.000,00 €

700

Baunebenkosten

2.587.195,08 €

2.595.000,00 €

Gesamt-

 

 

 

Kosten brutto

KG 200 700 gerundet

17.515.000,00 €

18.500.000,00 €

 

 

In der VO/2022/10834 zur Fortsetzung der Baumaßnahme wegen Kostenüberschreitung werden die Gründe für die Kostensteigerungen innerhalb des Projektes erläutert.

Hauptursachen der Kostensteigerungen waren:

 

-          Mehrkosten durch Mehrmassen, geänderte Ausführungen und zusätzliche Leistungen gegenüber dem Leistungsverzeichnis im BA 01

-          Bauzeitverlängerung des BA 01 von sechs Monaten resultierend aus der Corona-Pandemie (zeitlicher Verzug durch Lieferengpässe und Mitarbeitendenausfälle) sowie Probleme baulicher Art. Als Folge der Bauzeitverlängerung im Bauabschnitt 01 erfolgt die Ausführung der Leistungen des BA 02 außerhalb der vertraglichen Ausführungsfristen, die in den Ausschreibungsunterlagen benannt wurden und Bestandteil des Hauptauftrages sind. Da die Auftragnehmenden die Verzögerung des Bauablaufes nicht zu vertreten hatten und die Lohn- und Materialkosten, auch pandemiebedingt, seit der erfolgten Beauftragung in vielen Branchen maßgeblich gestiegen waren, haben die Auftragnehmenden in diesem Fall Anspruch auf Ausgleich der Mehrkosten infolge der Preissteigerungen.

-          Kostensteigerungen Erdarbeiten: Beim Ausbau der Bestandsböden waren stärker belastete Böden zu Tage getreten als zuvor beprobt. Da schwer belastete Böden/Asphalt der Andienungspflicht unterliegen, waren wesentliche Kostensteigerungen aufgetreten.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der VO/2022/10834 war bereits erkennbar, dass es u. U. zu weiteren Kostensteigerungen innerhalb des Projektes kommen kann. Da zum damaligen Zeitpunkt nur wenige Firmen Mehrkosten infolge der genannten Preissteigerungen geltend gemacht hatten, wäre eine Kostenprognose bis zum Projektabschluss rein spekulativ gewesen. Aufgrund dessen wurde entschieden, diese erforderliche Vorlage zur Fortsetzung des Projektes erst zum jetzigen Zeitpunkt auf Basis einer detaillierten Kostenfeststellung (Hauptanteil der Schlussrechnungen liegt vor) und verlässlicheren Kostenprognose zu erstellen.

 

 

2 Anlass für diese Vorlage

 

Nach § 1 Nr.1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20 % oder um mehr als 175.000,- € netto überschritten werden. Diese Entscheidung ist erforderlich, da die Kosten nach der jetzt vorgelegten, überarbeiteten Kostenermittlung um 985.000,- € gegenüber der Kostenermittlung aus 2022 steigen.

 

 

3 Begründungen der Mehrkosten

 

3.1 Erläuterung und Darstellung der ausschlaggebenden Abweichungen (Differenz 2022 zu 2023):

 

KG 200 (Vorbereitende Maßnahmen) BA 02: Minderkosten in Höhe von ca. -48.000,- €

-          Leistungen wurden zwischen den Kostengruppen (KG) neu zugeordnet.

 

KG 300 (Baukonstruktionen) BA 02: Mehrkosten in Höhe von ca. 592.000,- €

-          Mehrkosten durch Mehrmassen und zusätzliche Leistungen gegenüber dem Leistungsverzeichnis, BA 02.

-          Materialpreis- und Lohnerhöhungen für BA 02 als Zulage zu den Positionen des Hauptauftrages aufgrund der sechsmonatigen Bauzeitverzögerung. Materialpreiserhöhungen seit dem Beginn der Corona-Pandemie sowie des Ukrainekonfliktes aufgrund überdurchschnittlicher Preissteigerung der Energiepreise, Materialknappheit und gestörte Lieferketten.

-          Baubetriebliche Mehrkosten aufgrund des gestörten Bauablaufs mit Bauzeitverlängerung bei dem Gewerk Elementfassaden.

 

KG 400 (Technische Anlagen) BA 02: Mehrkosten in Höhe von ca. 225.000,- €

-          Mehrkosten durch Mehrmassen und zusätzliche Leistungen gegenüber dem Leistungsverzeichnis, BA 02.

-          Materialpreis- und Lohnerhöhungen für BA 02 als Zulage zu den Positionen des Hauptauftrages aufgrund der sechsmonatigen Bauzeitverzögerung. Materialpreiserhöhungen seit dem Beginn der Corona-Pandemie sowie des Ukrainekonfliktes aufgrund überdurchschnittlicher Preissteigerung der Energiepreise, Materialknappheit und gestörte Lieferketten.

 

KG 500 (Außenanlagen, inkl.KG 540) BA 02: Mehrkosten in Höhe von ca. 210.000,- €

-          Die im Rahmen der europaweiten Ausschreibung eingegangenen Angebote waren höher als in der Kostenberechnung ermittelt. Ursache für die höheren Marktpreise war die zu dem Zeitpunkt hohe Auslastung der Firmen. Zudem haben auch hier die Corona-Pandemie und der Ukrainekonflikt zu wesentlichen Preissteigerungen geführt.

 

KG 700 (Baunebenkosten) BA 02: Mehrkosten in Höhe 8.000,- €

-          Honorarerhöhung durch besondere Leistungen die nicht Bestandteil des Hauptauftrages der Fachingenieur:innen sind.

 

 

3.2 rdermittel:

 

r das Projekt wurden max. 6.882.426,00 €rderung (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes KInvFG II) gem. des Bescheids vom 06.01.2020 bewilligt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Fördermittel in Höhe von 5.625.321,60 € brutto eingegangen.

 

 

4 Hinweise zur Deckung des Mehrbedarfs:

 

Die Mehrkosten betragen insgesamt 985.000,- €. Die Mittel für die Kostengruppe 600 (Ausstattung) konnten im Produkt 218201 beim Bereich Schule und Sport direkt angemeldet werden, sodass die Hochbaumaßnahme 111029 269 7851000 diesen ursprünglich eingeplanten Betrag zur Deckung der Mehrkosten einsetzen kann. Die übrigen Mehrkosten in Höhe von rd. 480.000,- €nnen innerhalb des Bereichsbudgets gedeckt werden und über die Maßnahme Neubau Sporthalle Falkenwiese 111029 557 7851000 bereitgestellt werden.

 

Die entstehenden Mehrkosten werden voraussichtlich noch in 2023 kassenwirksam.

 

 

5 Begründung der Dringlichkeit:

 

Der Entscheid ist erforderlich, um eine Mitteldeckung der Nachtrags- und Zusatzarbeiten kurzfristig herstellen zu können.

Um den reibungslosen Projektabschluss aufrecht zu erhalten und in diesem Zuge Nachträge und Schlussrechnungen innerhalb der vertraglichen Fristen nach VOB/B §14 (3) zur Anweisung zu bringen, ist es dringend erforderlich, die Freigabe zur Fortsetzung der Baumaßnahme zu erteilen.


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (108 KB)