Vorlage - VO/2023/12697
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Beschlussvorschlag
In welchen Gebäuden, die von der Hansestadt Lübeck genutzt werden, sind noch Bleileitungen für die Trinkwasserversorgung in Benutzung?
Sofern solche Leitungen noch vorhanden und in Benutzung sind:
Wie wird die Hansestadt Lübeck sicherstellen, dass die Frist der novellierten TrinkwasserVo des Austausches oder der Stilllegung bis zum 12.1.26 eingehalten werden kann?
Begründung
Am 24.6.23 trat die Novelle der Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese sieht u.a. vor, dass alte Bleileitungen grundsätzlich bis zum 12.1.2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden müssen.
Anlagen