Auszug - Bebauungsplan 02.14.00 - Geniner Ufer/ Welsbachstraße - und zugehörige 131. Änderung des Flächennutzungsplans Auslegungsbeschluss   

5. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 06.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12600 Bebauungsplan 02.14.00 - Geniner Ufer/ Welsbachstraße - und zugehörige 131. Änderung des Flächennutzungsplans
Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

AM Prieur fragt, ob die Eckpunkte in der Anlage 9 mit dem Vorhabenträger vereinbart seien, da einige der Vorgaben Einfallstore für unkalkulierbare Kosten seien, beispielsweise die Beseitigung der Umweltschäden. Er beantragt, dass über den Punkt 4 des Beschlussvorschlags noch nicht abgestimmt werde und die städtebaulichen Eckpunkte nochmal behandelt werden würden. Der Entwurf des städtebaulichen Vertrags soll an die Bauausschussmitglieder übersandt werden.

Senatorin Hagen antwortet, dass die städtebaulichen Eckpunkte in der Vorlage enthalten seien, da diesen Beschlüsse der Politik zugrunde liegen würden und weil man für Transparenz sorgen wolle. Sie begrüße, dass darüber diskutiert werde, aber es gelte auch, gewisse qualitative Anforderungen umzusetzen, auch im Sinne der Gleichbehandlung.

 

Der Vorsitzende konstatiert, dass über den Punkt 4 des Beschlussvorschlags nicht beschlossen werden könne, solange der städtebauliche Vertrag nicht vorliege. Er halte es für sinnvoll, diesen zur Kenntnis zu geben, da in diesem Gebiet die Erstwohnsitznahme gefordert sei, was erstmals in einem derartigen Umfang geschehe. Er wolle wissen, ob es erforderlich sei, den Beschlusspunkt 4 in der heutigen Sitzung zu beschließen.

 

Frau Belchhaus erläutert, dass der städtebauliche Vertrag üblicherweise nicht im Detail in den politischen Gremien diskutiert werde, sondern die jeweils wesentlichen Inhalte in Stichpunkten im sogenannten Eckpunktepapier dem Bauausschuss vorgelegt werden würden. Es handle sich, bis auf zwei neue Punkte, auch nicht um neue Inhalte, und die Erstwohnsitzbindung sei auch in anderen Projekten vorgegeben worden, da allgemein gefordert wird, dass die Stadt mehr Dauerwohnen benötige.

 

Frau Biermann führt aus, dass es Flächen gibt, die im Eigentum der Entwicklungsgesellschaft stehen würden und bei denen die Beseitigung der Umweltschäden vom Vorhabenträger übernommen werden müsse, Bereiche am Geniner Ufer, bei denen die Stadt die Rechnung trage, und Flächen am Geniner Ufer, bei denen eine Kostenteilung vorgesehen sei.

 

AM Prieur entgegnet, dass sich aus der Vorlage ergebe, dass der Vorhabenträger alle Kosten für die Beseitigung der Umweltschäden zu zahlen habe. Es sei zwar von einer Kostenübernahme die Rede, aber eine Kostenübernahme sei keine Kostenbeteiligung. Wenn die Kosten alle von dem Vorhabenträger gezahlt werden müssten, würden diese über die Mietverträge auf die Mieter umgelegt werden. Dies gelte auch für die Kosten, die durch das vorgeschriebene Car-Sharing entstünden. Es gebe diverse Vorgaben, die mit dem Vorhabenträger abgesprochen werden müssten.

 

Der Vorsitzende fragt erneut, ob der Beschlusspunkt 4 zwingend in der heutigen Sitzung beschlossen werden müsste, denn er würde sich den städtebaulichen Vertrag gerne noch einmal ansehen. Er verstehe auch nicht, warum eine Umwandlung in Wohneigentum nicht möglich sein solle.

 

Frau Belchhaus berichtet, dass es in anderen Kommunen üblich sei, dass städtebauliche Verträge vor dem Auslegungsbeschluss unterschrieben werden würden. Es sei auch nichts gegen Eigentumswohnungen einzuwenden, diese sollten aber nicht leer stehen, sondern seien dann zu vermieten, dies sei der Grund für diese Formulierung. Die Regelung zum Car-Sharing sollte auch im Sinne der Politik sein, da eine Lösung gefunden werden müsse, falls der Betreiber feststellen sollte, dass sich der Betrieb nicht lohne. Die Lösung mit der zeitlichen Bindung werde in Kiel ebenfalls so gehandhabt.

 

Der Vorsitzende antwortet, dass er Frau Belchhaus glaube, dass das die Intention der Formulierung sei, es aber nicht so in dem Eckpunktepapier stehe.

Frau Belchhaus entgegnet, dass dies daran liege, dass 30% Mietwohnungsbau als Ziel formuliert worden sei. Der Vorhabenträger könne diese auch in Eigentum übergeben, aber dann müsse der Eigentümer die Wohnung vermieten.

Der Vorsitzende erklärt, dass dies der Grund sei, warum zu diesem Zeitpunkt keine Entscheidung möglich sei.

 

AM Mählenhoff kündigt an, dass sie das Gebiet für den nächsten Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung als Thema angemeldet habe, da es sich um ein Hochwasserrisikogebiet handle.

 

AM Wisotzki empfiehlt zu überprüfen, ob nicht auch der 2. oder 3. Förderweg hier zum Tragen kommen solle, insbesondere da die Fördermodalitäten insgesamt im Moment recht attraktiv seien.

 

AM Mählenhoff verlässt die Sitzung und wird von AM Meyer vertreten.

 

AM Pluschkell betont, dass die SPD-Fraktion sich für 40% geförderten Wohnungsbau einsetze. Weiterhin sei es absurd, private Finanzmittel dafür zu binden, dass Wohnraum in bester Lage nicht genutzt werden könne. Bezüglich des Car-Sharings sei er ebenfalls der Meinung, dass es sinnlos sei, bei ausbleibender Nutzung eine Firma über Jahre für diese Leistung zu verpflichten, nur, weil dies eine städtebauliche Vision gewesen sei. Er wolle außerdem wissen, inwieweit die ansässigen Gewerbebetriebe zur Finanzierung herangezogen werden würden, da es nicht sein könne, dass für diese alles hergerichtet werde und diese sich nicht an den Kosten beteiligen würden.

 

Der Vorsitzende drückt sein Erstaunen darüber aus, mit welcher Selbstverständlichkeit Forderungen an einen Vorhabenträger herangetragen werden würden, der bereits seit Jahren plane, und nun der Auslegungsbeschluss anstehe.

 

AM Lamaack erkundigt sich zum im Gebiet ansässigen Jump-House.

Frau Biermann antwortet, dass dieses auf der Fläche der Entwicklungsgesellschaft liege und dort Wohnungsbau vorgesehen sei.

AM Lamaack fragt, ob es Pläne gebe, dort unterstützend tätig zu werden.

Der Vorsitzende führt aus, dass die Frage vor Jahren bereits aufgekommen sei, aber da es sich um eine private Sporteinrichtung handle, falle sie unter das freie Spiel des Marktes und eine direkte Kompensation werde es nicht geben.

 

AM Lamaack möchte wissen, warum in der Welsbachstraße nur ein schmaler Schutzstreifen für den Radverkehr mit einer Breite von 1,5 Metern eingerichtet werden solle, während dort Parkflächen vorhanden seien.

Frau Biermann erklärt, dass es auf der anderen Straßenseite bereits einen sehr breiten Rad- und Fußweg gebe.

AM Lamaack fragt nach, warum der 1,5 Meter breite Streifen nicht so breit sei wie in der anderen Richtung.

Frau Biermann erläutert, dass dies die Lösung aus dem vorhandenen Platz und den verkehrlichen Belangen darstelle.

AM Lamaack hakt nach, ob der Radweg ERA-konform sei.

Herr Dreilich bestätigt dies.

 

Der Vorsitzende erinnert an den Antrag von AM Prieur. Auf der Grundlage könnten dann nochmal Gespräche über den Inhalt des städtebaulichen Vertrages geführt werden.

Frau Belchhaus erklärt, dass sie den Bereich Recht fragen werde, ob der Vertrag herausgegeben werden könne, da es sich um einen vertraulichen Vertrag handle.

Der Vorsitzende erklärt, dass der Bauausschuss den Vertrag beschließen müsse und er daher keinen Grund sehen könne, warum der Bauausschuss diesen nicht sehen solle, außer der Vorhabenträger würde dem widersprechen.

 

Senatorin Hagen führt aus, dass es für die Verwaltung zielführend wäre, wenn sie einen klaren Beschluss enthalte, welche Anforderungen an städtebauliche Verträge gestellt werden würden, da diese öffentliche Belange darstellten, die von der Verwaltung vertreten werden müssten. Sie finde es richtig darüber zu reden, aber dies sei auch ein Thema für den Sozialausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass es sicherlich von allen begrüßt werde, das ein gemeinsames Verständnis entwickelt werden solle.

 

AM Prieur betont, dass er dafür sei, dass die Regeln vor Beginn der Planung feststehen müssten. Wenn ein Vorhabenträger im Vorwege wüsste, was erwartet werde, sei das kein Thema, aber es könne nicht sein, dass am Ende von jahrelangen Entwicklungen immer noch neue Aspekte hinzukämen. Damit mache die Stadt sich auch unglaubwürdig gegenüber den Investoren.

 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag von Herrn Prieur abstimmen.

 

 


 


Beschluss:

 

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – und zur zugehörigen 131. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplans 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – und der 131. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3, 4, 5 und 8) gebilligt.

3. Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

 Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4.  Die vertraglich zu vereinbarenden Eckpunkte (siehe Anlage 9) werden gebilligt und durch städtebaulichen Vertrag zeitlich vor Satzungsbeschluss gesichert.

5. Sollten der Entwurf des Bebauungsplans 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – und der Entwurf der 131. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

6. Die städtebaulichen Eckpunkte werden nochmal behandelt, nachdem der Entwurf des städtebaulichen Vertrags an die Bauausschussmitglieder übersandt wurde.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß dem geänderten Beschlussvorschlag.