Vorlage - VO/2023/12657
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt die Baumaßnahme „Albert-Schweitzer-Schule - Neubau einer Sporthalle“ mit Mehrkosten in Höhe von 500.000 € fortzusetzen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | x | Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| x | Ja – Begründung: |
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| Es ist eine Photovoltaik-Anlage auf der Dachfläche geplant, die über ein eigenes PSK mittels Fördergeldern finanziert wird. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
1.1 Allgemeines
Es wird Bezug auf die Beschreibung der Baumaßnahme der Vorlage VO/2021/10623 zur
Projektfreigabe genommen.
1.2 Aktueller Stand der Maßnahme
Bei dem Schulstandort „Albert-Schweitzer-Schule“ handelt es sich um eine Grund- und Gemeinschaftsschule aus dem Jahr 1956. Im Zeitraum 2018-2023 wurde das Schulgebäude saniert und erweitert. Die Umsetzung erfolgte in zwei Bauabschnitten. Mit der Inbetriebnahme des 2. Bauabschnittes im April 2023 sind die Baumaßnahmen am Schulgebäude abgeschlossen. Bis August 2023 wurden die Außenanlagen fertiggestellt.
Ab Juli 2023 wurde als vorgezogene Maßnahme die leergezogene, alte Grundschule abgerissen, um an dem Standort eine unechte 3-Feld-Sporthalle zu errichten.
Als Vorabmaßnahme zum Sporthallen-Neubau wurden die Abbrucharbeiten bereits ausgeschrieben und submittiert. Der Abbruch des alten Grundschulgebäudes musste aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Schulgebäude zwingend in den Sommerferien 2023, außerhalb der Unterrichtszeiten, erfolgen.
Nach erfolgter Freigabe der hier beschriebenen Mehrkosten werden die Leistungsverzeichnisse veröffentlicht und anschließend mit der Ausführung der Erweiterten Rohbauarbeiten begonnen. Die anderen Hauptgewerke werden 6 Monate später ihre Arbeit aufnehmen. Die Baumaßnahmen sollen in 2026 abgeschlossen werden.
2 Anlass für diese Vorlage
Nach § 1 Nr.1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zustän-digkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung eines beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20% oder um mehr als 175.000,00 € netto überschritten werden.
Diese Entscheidung ist jetzt erforderlich, da die Kosten der bepreisten Leistungsverzeichnisse (Ermittlung der Kosten auf Grundlage der Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Vergabe) im Vergleich zur Kostenberechnung der EW-Bau nach DIN 276 diese Grenze überschreiten.
3 Darstellung Mehrkosten
Die Kostenberechnung der EW-Bau zum Projekt stammt vom März 2021. Die Berechnung spiegelt den Kostenstand zum Zeitpunkt der Ermittlung wider. In den Kosten der EW-Bau wurde keine prognostizierte Baupreisentwicklung vom Zeitraum der Erstellung der EW-Bau bis zum geplanten Baubeginn Anfang 2024 berücksichtigt. Nach der Projektfreigabe im Dezember 2021 (VO/2021/10623) wurden die Planungen fortgesetzt. Nach erteilter Baugenehmigung und abgeschlossener Ausführungsplanung erfolgt momentan die Bearbeitung der Leistungsphase 6 nach HOAI (Vorbereitung der Vergabe) mit dem Kostenvoranschlag nach DIN 276 mit entsprechend prognostizierten Kosten. Bei grundsätzlich unveränderter Planungsaufgabe wurden hierbei die detaillierten Ergebnisse der Ausführungsplanung sowie die aktuelle Baupreisentwicklung berücksichtigt.
3.1 Kostenentwicklung
Die Kostenentwicklung stellt sich nach Kostengruppen gemäß DIN 276 wie folgt dar:
Kostengruppen
| Kostengruppen
| Kosten- berechnung EW-Bau April 2021 (inkl. 19% USt) | Kostenvoranschlag Basis bepreiste LVs Juli 2023 (inkl. 19% USt) | Reduzierung aufgrund des BgA-Anteils (USt um 9,5%) | |||
100 | Grundstück | 0 € | 0 € | 0 € | |||
200 |
Herrichten und Erschließen | 647.000 € (Abbruch = 614.040 €: ursprünglich investiv eingestellt) | 43.000 € (Abbruch wird konsumtiv abgerechnet) |
40.000 € | |||
300 | Bauwerk – Baukonstruktion | 3.673.000 € | 4.763.000 € | 4.383.000 € | |||
400 | Bauwerk – TGA | 1.407.000 € | 1.823.000 € | 1.677.000 € | |||
500 | Außenanlagen | 180.000 € | 438.000 € | 403.000 € | |||
600 | Ausstattung / Kunstwerke | 242.000 € | 266.000 € | 245.000 € | |||
700 | Baunebenkosten | 1.309.000 € | 1.309.000 € | 1.205.000 € | |||
Gesamt KG 200 – 700 |
| 7.458.000 € | 8.642.000 € |
7.953.000 € | |||
Budget-Mehrkosten: |
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| 1.184.000 € |
495.000 € | |||
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| 100,0 % | 115,9 % |
106,6 % | |||
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Erläuterungen:
1. Betrieb gewerblicher Art
Bei der Sporthalle Albert-Schweitzer-Schule handelt es sich um einen Betrieb gewerblicher Art (BgA), bei dem die Hansestadt vorsteuerabzugsberechtigt ist in Höhe von 50 % (Nettokosten + 9,5 % MwSt.). Mit dieser Vorlage werden die reduzierten Budgetkosten angepasst.
2. Abbruchkosten
In der Kostengruppe 200 waren in der EW-Bau die Leistungen für die Abbrucharbeiten eingepreist. Nach Fertigstellung der EW-Bau im Jahr 2021 wurde festgelegt, dass die Abbruchkosten bei dieser Maßnahme konsumtiv verbucht werden und somit der Gesamtansatz der investiven Kosten der EW-Bau um die Abbruchkosten reduziert wird.
3. allgemeine Kostenentwicklung
Bei der Kostenberechnung von März 2021 wurden prognostizierte Kosten für den Zeitpunkt der Kostenermittlung ermittelt. Im Kostenvoranschlag (Leistungsphase 6) sind die Preisentwicklungen gemäß BKI (Baukostenindex) vom Statistischen Bundesamt seit Erstellung der Kostenberechnung (2. Quartal 2021) bis zum 2. Quartal 2023 sowie ggf. die Prognose zur vorgesehenen Auftragsvergabe im 3. Quartal 2023 aufgrund aktueller Ausschreibungsergebnisse enthalten. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Kostenvoranschlag für ca. 65 % aller Gewerke-Ausschreibungen Kostengruppe 300-400 vor.
Eine ca. 33 %ige Kostensteigerung der Baukosten zu den ermittelten EW-Bau-Kosten zeichnet sich ab.
Um eine Vergleichbarkeit der Kostenentwicklung zwischen der Kostenberechnung der EW-Bau und dem Kostenvoranschlag auf Basis der Leistungsverzeichnisse zu erlangen, wurden für die verbliebenen 35 % der Gewerke, für die noch keine Leistungsverzeichnisse vorliegen, eine 30 %ige Kostensteigerung angenommen.
Die Kostensteigerungen basieren hauptsächlich auf den Planungskonkretisierungen im Zuge der Ausführungsplanung der Leistungsphase 5 sowie auf der Anpassung an die stark angestiegene Baupreisentwicklung.
Die Kostensteigerungen der Kostenvoranschläge sind vor dem Hintergrund der statistisch belegten Preisentwicklungen nachvollziehbar. Gemäß BKI beträgt die Preisentwicklung im Zeitraum 2. Quartal 2021 bis 2. Quartal 2023 ca. 30 %. Auch das Statistische Bundesamt weist für den gleichen Zeitraum eine Steigerung des Preisindex von ca. 30 % aus.
Aus der dargestellten Kostenentwicklung ergeben sich aktuell Mehrkosten im Projekt i.H. von ca. 1.184.000 €, das entspricht einer Budgeterhöhung um 15,9 %.
Ohne Berücksichtigung der Abbruchkosten wären es Mehrkosten in Höhe von 1.798.000 €, das entspricht einer Projektkostenerhöhung von 26,3 %.
Nach Einbeziehung aller ermittelten Kosten und nach Anpassung der Budgetkosten an die um 9,5 % reduzierte Umsatzsteuer ergibt sich derzeit ein Mehrbedarf im Budget von ca. 500.000 €. Das entspricht einer Gesamterhöhung des investiven Budgets um 6,6 %.
3.2 Einsparmöglichkeiten
Während der gesamten Planungsphase und Bauzeit wurde und wird projektbegleitend von den Planern und durch das GMHL sondiert, ob Einsparungen in der Umsetzung der Maßnahme erfolgen können. Diese würden, soweit unter Wahrung der Nutzeranforderungen möglich, umgesetzt werden. Bisher konnten bei Berücksichtigung aller realistischen Aspekte jedoch keine wesentlichen Kosteneinsparungen identifiziert werden.
4 Fördermittel
Es wurde ein Antrag auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des Schulbau- und Sanierungsprogramms IMPULS 2030II gestellt. Gemäß Förderrichtlinie ist der Ersatzbau von Sporthallen mit höchstens 1.000.000 € förderfähig. Der Förderbescheid über die Zuwendung von 1.000.000 € liegt seit 05.06.2023 vor.
5 Deckung des Mehrbedarfs:
Die in 2023 auszuschreibenden Leistungen werden größtenteils in 2025-2026 erbracht. Daher kann der genannte Mehrbedarf hierfür durch die dem Fachbereich 5 zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen gedeckt werden. Für die Bauleistungen, die noch in 2023 durchgeführt werden sollen, stehen durch den Übertrag der Haushaltsreste aus dem Jahr 2022 und das bewilligte Urbudget 2023 ausreichende Mittel zur Verfügung. Die Mittel sind unter dem PSK 111029 286.785100 geordnet.
Begründung der Dringlichkeit:
Sobald die Zustimmung zur Projektfortsetzung vorliegt, können die Erd- und Rohbauarbeiten ausgeschrieben werden. Die Baufreiheit ist demnächst gegeben. Eine Verschiebung der Ausschreibung kann zu weiteren Mehrkosten führen und den Termin der Baufertigstellung gefährden.
Anlagen
Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 2023-10-17 Finanzielle Auswirkungen Mehrkosten ASS Turnhalle in Höhe v. 500.000 Euro INVESTIV (97 KB) |