Tagesordnung - 54. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 54. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 02.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:17 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.06.2021
SI/2021/962  
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Ersatzneubau BW 122 Brücke Gut Mönkhof - Projektfreigabe
Enthält Anlagen
VO/2021/10204  
Ö 4     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 4.1  
DIE LINKE & FDP: Projekt Tiny Houses
Enthält Anlagen
VO/2021/10008  
Ö 4.1.1  
BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN ÄA zu VO/2021/10008 Projekt Tiny Houses
VO/2021/10128  
Ö 4.2  
FDP: Bestattung von Haus-/Kleintieren
VO/2021/10033  
Ö 4.3  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Car-Sharing-Angebot in Lübeck ausbauen
VO/2021/10075  
Ö 4.4  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Durchgängig nutzbare barrierefreie Gehwege in Lübeck
VO/2021/10074  
Ö 4.4.1  
BM Antje Jansen (GAL) Ergänzungsantrag zu VO/2021/10074: Durchgängig nutzbare barrierefreie Gehwege in Lübeck
VO/2021/10074-01  
Ö 4.5  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE, Die Unabhängigen & Fraktion Freie Wähler & GAL: AT zu VO/2021/10081 Karstadthaus für Radfahrende attraktiv gestalten
VO/2021/10081-01  
Ö 4.6  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE, Die Unabhängigen & Fraktion Freie Wähler & GAL: AT zu VO/2021/10082 Lastenradförderung
VO/2021/10082-01  
Ö 4.6.1  
DIE LINKE und FREIE WÄHLER & GAL: AT zu Ergänzungsantrag zu VO/2021/10082-01: Lastenradförderung
1/10082-01-01-01  
Ö 4.7  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE, Die Unabhängigen & Fraktion Freie Wähler & GAL: AT zu VO/2021/10083 Stadtbegrünung durch Urban Gardening und Flächenentsiegelung (Bauausschuss hat Federführung)
VO/2021/10083-01  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Zwischenbericht Raumplanung inklusive Planungsstand Verwaltungsneubau
Enthält Anlagen
VO/2021/09736  
Ö 5.2  
Grundinstandsetzung Matthias-Leithoff-Schule: Entscheidung bauliche Variante für die Erstellung einer EW-Bau unter Berücksichtigung der Ergebnisse der durchgeführten Machbarkeitsstudie
Enthält Anlagen
VO/2021/09891  
Ö 5.3  
Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche und weiterer alternativer Straßennutzungen
VO/2020/09374-01  
Ö 5.4  
Fahrschein gegen Führerschein
VO/2021/09951  
Ö 6     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 6.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.1.1  
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen:    
Ö 6.2     Neue Anfragen    
Ö 6.2.1  
Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Luftqualität an Entlastungsstrecken für die Bahnhofsbrücke
VO/2021/10231  
Ö 6.2.2  
Anfrage BM Ulrich PLuschkell Hubbrücken-Ensemble
VO/2021/10298  
Ö 6.2.3  
Angsträume Anfrage von BM Ulrich Pluschkell
VO/2021/10297  
Ö 6.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 6.4  
Sonstige Mitteilungen    
Ö 6.4.1  
Die Unabhängigen: Wahl in den Bauausschuss
VO/2021/10210-01  
Ö 6.4.2  
CDU: Wahl in den Bauausschuss
VO/2021/10225-01  
Ö 6.4.3  
Sitzungstermine des Bauausschusses 2022
VO/2021/10269  
Ö 6.4.4  
Enthält Anlagen
mündliche Mitteilung (5.610): Präsentation der Ergebnisse zur Hochbaulichen Entwurfsstudie ehem. Güterbahnhof Lübeck (Fassadenwettbewerb)    
Ö 6.4.5  
Enthält Anlagen
mündliche Mitteilung (5.610): Ausblick Stadtentwicklungsdialog    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Überprüfung und Optimierung des Liniennetzes in der Hansestadt Lübeck
VO/2019/08448  
Ö 7.2  
AM Haltern (SPD): Jugendhaus Seeblick bewahren - Brodtner Uferweg sichern
VO/2021/10090  
Ö 7.3  
Antrag des AM Thomas-Markus Leber (FDP): Entwicklung eines umfassenden Gesamtkonzeptes für den ruhenden Verkehr in Lübeck und Travemünde
VO/2021/10150  
Ö 7.4  
AM Antje Jansen (GAL): Radwege des St.-Jürgen-Rings
VO/2021/10166  
Ö 7.5  
Antrag des AM Thomas-Markus Leber (FDP): Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt unter Berücksichtigung von Maßnahmen, die sich gegen die Folgen der Pandemie richten.
VO/2021/10068  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Die Lübecker Innenstadt, aber auch die Stadtteilzentren stehen in Folge der Corona-Pandemie vor grundlegenden strukturellen Veränderungen. Bereits jetzt sind gravierende Einbrüche im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Hotellerie sowie in der Freizeit- und Kulturwirtschaft festzustellen, bzw. für die Zukunft in einem noch weit größeren Umfang zu erwarten. Das Coronavirus hat als weitere Folge die Digitalisierung im Einzelhandel (Stichwort Onlinehandel) und in der Büroarbeit (Stichwort Home-Working) erheblich beschleunigt. Die sich daraus ergebenden Veränderungen werden sich schnell, umfassend und vielfältig realisieren und nicht wenige Beteiligte in der Substanz treffen. Der Druck auf alle Akteure ist entsprechend groß. Der „Markt“ wird die erwarteten Probleme kaum allein stemmen können. Deshalb ist proaktives, zielgerichtetes Handeln erforderlich. Insbesondere die Hansestadt ist gefordert, sich stärker als bisher als orientierende, ordnende und unterstützende Hand einzubringen. Konkret geht es darum Rahmenbedingungen zu schaffen, die die privaten Akteure im Einzelhandel, in der Immobilienwirtschaft, in der Gastronomie und in der Kultur in die Lage versetzen, ihre Geschäftsmodelle und ihre Immobilien an die veränderte Situation anzupassen.

 

Antrag:

1. Der Rahmenplan Innenstadt wird um entsprechende, zielgerichtete Maßnahmen erweitert, um einen nachhaltigen Prozess zu gestalten und diesen zu verstetigen. 

2. Die Hansestadt schafft kurzfristig ein Management, das in der Lage ist, ad hoc einzigartige, individuelle, ggf. auch temporäre, stationäre oder digitale Zwischen- und Nachnutzungen zu organisieren.

3. Die Hansestadt organisiert z.B. über die LTM oder in Kooperation mit dem Lübeck Management Märkte, Veranstaltungen und Aktionen, um zusätzlichen zum Handel Besuchsanlässe zu schaffen und das „Erlebnis Innenstadt“ zu stärken.  

4. Die Hansestadt interveniert ggf. auch ökonomisch und nimmt nach einem entsprechenden Gremienlauf die Anmietung von Flächen für Zwischennutzungen vor, betreibt Anschubförderungen für innovative Formate und erwirbt ggf. im Zwischenerwerb strategisch wichtige Immobilien.

5. Die Hansestadt schafft Rahmenbedingungen, dass privatwirtschaftlichen Akteure, d.h. Gewerbetreibende (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister usw.), Immobilieneigentümer, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie soziale Träger noch stärker mit der Kommune zusammenarbeiten.

6. Die Einbindung der verschiedenen Akteure, die Erarbeitung entsprechender Maßnahmen sowie die Entwicklung und Realisierung von Projekten und Maßnahmen erfordert ein entsprechendes Management. Dieses bündelt die Ressourcen der Hansestadt, bereitet gemeinsam getragene Maßnahmen vor und setzt diese in Kooperation mit den Akteuren um.

7. Die Hansestadt unterstützt die Maßnahmen mit bodenrechtlichen Instrumenten, insbesondere mit dem Besonderen Vorkaufsrecht (§25 BauGB).

8. Entsprechende Instrumente der Städtebauförderung sowie weitere Förderinstrumente sind zu prüfen und zu nutzen, um die Finanzierung des Engagements zu erleichtern.

9. Der öffentliche Raum kann und sollte durch Schaffung/Verbesserung hoher Aufenthaltsqualität, durch Schaffung/Verbesserung von Flächen für Veranstaltungen, ggf. durch Verkürzung und Konzentration von Einkaufsbereichen optimiert werden.

10. Durch die Kooperation der Eigentümer und der Geschäfte in zusammenhängenden Bereichen der Innenstadt (Geschäftsstraßen, Plätze, Quartiere) soll die Angebotsvielfalt erhöht und neue Modelle der Nutzungsmischung aus Handel, Gastronomie, Kultur, Handwerk sowie experimenteller und temporärer Nutzungen ermöglicht werden, um einen attraktiven Nutzungsmix zu schaffen.

11. Neue ökonomische Modelle für Nutzungsmischungen z.B. Quersubventionierungen sollten geprüft und etabliert werden. Hierbei können „starke“ Nutzungen „schwache“ unterstützen. Denkbare wäre ein 10 - 20%-Mix zugunsten wenig zahlungsfähiger Nutzungen (Kultur, Handwerk, experimentelle und temporäre Nutzungen). So würden die „starken“ Nutzungen einen Betrag leisten, um die Vielfalt und Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen, von der sie selbst dann wieder profitieren.

12. Märkte, Straßenkultur, Veranstaltungen getragen von der Hansestadt und der Geschäftswelt können mehr Begegnung und Kommunikation im öffentlichen Raum möglich machen.

13. Das gleiche Ziel kann mit Dependancen der Museen in Ladengeschäften, mit Straßentheatern, mit Projekt- und Seminarräumen von Schulen und Hochschulen erreicht werden.

14. Der Rahmenplan Innenstadt gibt weiterhin eine Orientierung für die zukünftige räumliche und funktionale Struktur und wird mit Projekten und Maßnahmen, die in einem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, konkretisiert und fortlaufend fortgeschrieben.


 

   
    17.05.2021 - Bauausschuss
    Ö 7.4 - zurückgestellt
   

Antrag:

 

Die Lübecker Innenstadt, aber auch die Stadtteilzentren stehen in Folge der Corona-Pandemie vor grundlegenden strukturellen Veränderungen. Bereits jetzt sind gravierende Einbrüche im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Hotellerie sowie in der Freizeit- und Kulturwirtschaft festzustellen, bzw. für die Zukunft in einem noch weit größeren Umfang zu erwarten. Das Coronavirus hat als weitere Folge die Digitalisierung im Einzelhandel (Stichwort Onlinehandel) und in der Büroarbeit (Stichwort Home-Working) erheblich beschleunigt. Die sich daraus ergebenden Veränderungen werden sich schnell, umfassend und vielfältig realisieren und nicht wenige Beteiligte in der Substanz treffen. Der Druck auf alle Akteure ist entsprechend groß. Der Markt“ wird die erwarteten Probleme kaum allein stemmen können. Deshalb ist proaktives, zielgerichtetes Handeln erforderlich. Insbesondere die Hansestadt ist gefordert, sich stärker als bisher als orientierende, ordnende und unterstützende Hand einzubringen. Konkret geht es darum Rahmenbedingungen zu schaffen, die die privaten Akteure im Einzelhandel, in der Immobilienwirtschaft, in der Gastronomie und in der Kultur in die Lage versetzen, ihre Geschäftsmodelle und ihre Immobilien an die veränderte Situation anzupassen.

 

Antrag:

1. Der Rahmenplan Innenstadt wird um entsprechende, zielgerichtete Maßnahmen erweitert, um einen nachhaltigen Prozess zu gestalten und diesen zu verstetigen. 

2. Die Hansestadt schafft kurzfristig ein Management, das in der Lage ist, ad hoc einzigartige, individuelle, ggf. auch temporäre, stationäre oder digitale Zwischen- und Nachnutzungen zu organisieren.

3. Die Hansestadt organisiert z.B. über die LTM oder in Kooperation mit dem Lübeck Management Märkte, Veranstaltungen und Aktionen, um zusätzlichen zum Handel Besuchsanlässe zu schaffen und das „Erlebnis Innenstadt“ zu stärken.  

4. Die Hansestadt interveniert ggf. auch ökonomisch und nimmt nach einem entsprechenden Gremienlauf die Anmietung von Flächen für Zwischennutzungen vor, betreibt Anschubförderungen für innovative Formate und erwirbt ggf. im Zwischenerwerb strategisch wichtige Immobilien.

5. Die Hansestadt schafft Rahmenbedingungen, dass privatwirtschaftlichen Akteure, d.h. Gewerbetreibende (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister usw.), Immobilieneigentümer, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie soziale Träger noch stärker mit der Kommune zusammenarbeiten.

6. Die Einbindung der verschiedenen Akteure, die Erarbeitung entsprechender Maßnahmen sowie die Entwicklung und Realisierung von Projekten und Maßnahmen erfordert ein entsprechendes Management. Dieses bündelt die Ressourcen der Hansestadt, bereitet gemeinsam getragene Maßnahmen vor und setzt diese in Kooperation mit den Akteuren um.

7. Die Hansestadt unterstützt die Maßnahmen mit bodenrechtlichen Instrumenten, insbesondere mit dem Besonderen Vorkaufsrecht (§25 BauGB).

8. Entsprechende Instrumente der Städtebauförderung sowie weitere Förderinstrumente sind zu prüfen und zu nutzen, um die Finanzierung des Engagements zu erleichtern.

9. Der öffentliche Raum kann und sollte durch Schaffung/Verbesserung hoher Aufenthaltsqualität, durch Schaffung/Verbesserung von Flächen für Veranstaltungen, ggf. durch Verkürzung und Konzentration von Einkaufsbereichen optimiert werden.

10. Durch die Kooperation der Eigentümer und der Geschäfte in zusammenhängenden Bereichen der Innenstadt (Geschäftsstraßen, Plätze, Quartiere) soll die Angebotsvielfalt erhöht und neue Modelle der Nutzungsmischung aus Handel, Gastronomie, Kultur, Handwerk sowie experimenteller und temporärer Nutzungen ermöglicht werden, um einen attraktiven Nutzungsmix zu schaffen.

11. Neue ökonomische Modelle für Nutzungsmischungen z.B. Quersubventionierungen sollten geprüft und etabliert werden. Hierbei können „starke“ Nutzungen „schwache“ unterstützen. Denkbare wäre ein 10 - 20%-Mix zugunsten wenig zahlungsfähiger Nutzungen (Kultur, Handwerk, experimentelle und temporäre Nutzungen). So würden die „starken“ Nutzungen einen Betrag leisten, um die Vielfalt und Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen, von der sie selbst dann wieder profitieren.

12. Märkte, Straßenkultur, Veranstaltungen getragen von der Hansestadt und der Geschäftswelt können mehr Begegnung und Kommunikation im öffentlichen Raum möglich machen.

13. Das gleiche Ziel kann mit Dependancen der Museen in Ladengeschäften, mit Straßentheatern, mit Projekt- und Seminarräumen von Schulen und Hochschulen erreicht werden.

14. Der Rahmenplan Innenstadt gibt weiterhin eine Orientierung für die zukünftige räumliche und funktionale Struktur und wird mit Projekten und Maßnahmen, die in einem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, konkretisiert und fortlaufend fortgeschrieben.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 


 

   
    07.06.2021 - Bauausschuss
    Ö 7.7 - zurückgestellt
   

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum

 


 

   
    02.08.2021 - Bauausschuss
    Ö 7.5 - abgelehnt
   

Antrag:

Die Lübecker Innenstadt, aber auch die Stadtteilzentren stehen in Folge der Corona-Pandemie vor grundlegenden strukturellen Veränderungen. Bereits jetzt sind gravierende Einbrüche im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Hotellerie sowie in der Freizeit- und Kulturwirtschaft festzustellen, bzw. für die Zukunft in einem noch weit größeren Umfang zu erwarten. Das Coronavirus hat als weitere Folge die Digitalisierung im Einzelhandel (Stichwort Onlinehandel) und in der Büroarbeit (Stichwort Home-Working) erheblich beschleunigt. Die sich daraus ergebenden Veränderungen werden sich schnell, umfassend und vielfältig realisieren und nicht wenige Beteiligte in der Substanz treffen. Der Druck auf alle Akteure ist entsprechend groß. Der „Markt“ wird die erwarteten Probleme kaum allein stemmen können. Deshalb ist proaktives, zielgerichtetes Handeln erforderlich. Insbesondere die Hansestadt ist gefordert, sich stärker als bisher als orientierende, ordnende und unterstützende Hand einzubringen. Konkret geht es darum Rahmenbedingungen zu schaffen, die die privaten Akteure im Einzelhandel, in der Immobilienwirtschaft, in der Gastronomie und in der Kultur in die Lage versetzen, ihre Geschäftsmodelle und ihre Immobilien an die veränderte Situation anzupassen.

 

Antrag:

1. Der Rahmenplan Innenstadt wird um entsprechende, zielgerichtete Maßnahmen erweitert, um einen nachhaltigen Prozess zu gestalten und diesen zu verstetigen. 

2. Die Hansestadt schafft kurzfristig ein Management, das in der Lage ist, ad hoc einzigartige, individuelle, ggf. auch temporäre, stationäre oder digitale Zwischen- und Nachnutzungen zu organisieren.

3. Die Hansestadt organisiert z.B. über die LTM oder in Kooperation mit dem Lübeck Management Märkte, Veranstaltungen und Aktionen, um zusätzlichen zum Handel Besuchsanlässe zu schaffen und das „Erlebnis Innenstadt“ zu stärken.  

4. Die Hansestadt interveniert ggf. auch ökonomisch und nimmt nach einem entsprechenden Gremienlauf die Anmietung von Flächen für Zwischennutzungen vor, betreibt Anschubförderungen für innovative Formate und erwirbt ggf. im Zwischenerwerb strategisch wichtige Immobilien.

5. Die Hansestadt schafft Rahmenbedingungen, dass privatwirtschaftlichen Akteure, d.h. Gewerbetreibende (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister usw.), Immobilieneigentümer, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie soziale Träger noch stärker mit der Kommune zusammenarbeiten.

6. Die Einbindung der verschiedenen Akteure, die Erarbeitung entsprechender Maßnahmen sowie die Entwicklung und Realisierung von Projekten und Maßnahmen erfordert ein entsprechendes Management. Dieses bündelt die Ressourcen der Hansestadt, bereitet gemeinsam getragene Maßnahmen vor und setzt diese in Kooperation mit den Akteuren um.

7. Die Hansestadt unterstützt die Maßnahmen mit bodenrechtlichen Instrumenten, insbesondere mit dem Besonderen Vorkaufsrecht (§25 BauGB).

8. Entsprechende Instrumente der Städtebauförderung sowie weitere Förderinstrumente sind zu prüfen und zu nutzen, um die Finanzierung des Engagements zu erleichtern.

9. Der öffentliche Raum kann und sollte durch Schaffung/Verbesserung hoher Aufenthaltsqualität, durch Schaffung/Verbesserung von Flächen für Veranstaltungen, ggf. durch Verkürzung und Konzentration von Einkaufsbereichen optimiert werden.

10. Durch die Kooperation der Eigentümer und der Geschäfte in zusammenhängenden Bereichen der Innenstadt (Geschäftsstraßen, Plätze, Quartiere) soll die Angebotsvielfalt erhöht und neue Modelle der Nutzungsmischung aus Handel, Gastronomie, Kultur, Handwerk sowie experimenteller und temporärer Nutzungen ermöglicht werden, um einen attraktiven Nutzungsmix zu schaffen.

11. Neue ökonomische Modelle für Nutzungsmischungen z.B. Quersubventionierungen sollten geprüft und etabliert werden. Hierbei können „starke“ Nutzungen „schwache“ unterstützen. Denkbare wäre ein 10 - 20%-Mix zugunsten wenig zahlungsfähiger Nutzungen (Kultur, Handwerk, experimentelle und temporäre Nutzungen). So würden die „starken“ Nutzungen einen Betrag leisten, um die Vielfalt und Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen, von der sie selbst dann wieder profitieren.

12. Märkte, Straßenkultur, Veranstaltungen getragen von der Hansestadt und der Geschäftswelt können mehr Begegnung und Kommunikation im öffentlichen Raum möglich machen.

13. Das gleiche Ziel kann mit Dependancen der Museen in Ladengeschäften, mit Straßentheatern, mit Projekt- und Seminarräumen von Schulen und Hochschulen erreicht werden.

14. Der Rahmenplan Innenstadt gibt weiterhin eine Orientierung für die zukünftige räumliche und funktionale Struktur und wird mit Projekten und Maßnahmen, die in einem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, konkretisiert und fortlaufend fortgeschrieben.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

11

Enthaltungen

3

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.
 

Ö 7.6  
Dringlichkeitsantrag von AM Carl Howe (GAL): Schulwegsicherung in der Kalkbrennerstraße
Enthält Anlagen
VO/2021/09988  
Ö 7.7  
AM Carl Howe (GAL): Einrichtung von Spielstraßen
VO/2020/08892  
Ö 7.8  
Antrag der SPD-Fraktion: Brodtner Ufer    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.06.2021      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 11.1     Anmietung der Wallstraße 40 (Kaisertor) für die Abteilung Denkmalpflege und Vermietung der Königstraße 21 an die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung d.ö.R.      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.1.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen:      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.2.1     Neue Anfragen      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     mündliche Mitteilung (5.610): Baugesuche      
N 13.3.2     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,- Euro netto      
N 13.3.3     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- Euro netto      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse