| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.10.2021 (Liegt vor) |
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SI/2021/869 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Aktuelle Lage Coronavirus (Bgm) |
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| Ö 3.2 |
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Anfrage von AM Oliver Prieur (CDU): Versorgungsfonds Schleswig-Holstein (Zurückgestellt am 26.10.21) |
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VO/2021/10510 |
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| Ö 3.2.1 |
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Antwort zur Anfrage von AM Oliver Prieur (CDU): Versorgungsfonds Schleswig-Holstein |
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VO/2021/10510-01 |
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| Ö 3.3 |
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Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP): Erbbaugrundstück ausserhalb des Lübecker Stadtgebietes (Zurückgestellt am 28.09.21) |
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VO/2021/10477 |
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| Ö 3.3.1 |
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Antwort auf Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP): Erbbaugrundstück ausserhalb des Lübecker Stadtgebietes |
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VO/2021/10477-01 |
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| Ö 3.4 |
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Anfrage des BM Thomas Rathcke (FDP) zur Jugendhilfeplanung (Zurückgestellt am 23.04.19) |
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VO/2019/07334 |
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| Ö 3.4.1 |
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Beantwortung der Anfrage des BM Thomas Rathcke (FDP) zur Jugendhilfeplanung |
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VO/2019/07334-01 |
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| Ö 3.5 |
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Anfrage AM Katjana Zunft (DIE LINKE) zu Gewerbliche Kitaträger (Zurückgestellt am 26.01.21) |
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VO/2021/09664 |
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| Ö 3.5.1 |
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Antwort auf Anfrage AM Katjana Zunft (DIE LINKE) zu Gewerbliche Kitaträger |
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VO/2021/09664-01 |
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| Ö 3.6 |
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Anfrage der AM Thorsten Fürter & Dr. Axel Flasbarth (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kostenschätzung Radentscheid (Zurückgestellt am 24.08.21) |
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VO/2021/10382 |
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| Ö 3.6.1 |
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Antwort auf die Anfrage der AM Thorsten Fürter & Dr. Axel Flasbarth (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kostenschätzung Radentscheid |
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VO/2021/10382-01 |
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| Ö 3.7 |
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Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Landschaftskonzept Hüxwiese (Zurückgestellt am 24.11.20) |
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VO/2020/09539 |
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| Ö 3.7.1 |
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Antwort auf die Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Landschaftskonzept Hüxwiese |
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VO/2020/09539-01 |
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| Ö 3.8 |
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AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Auswirkungen der jahrzehntelangen, nicht kostendeckenden Mietzahlungen der SIE |
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VO/2021/10674 |
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| Ö 3.9 |
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NEU: mündl. Beantwortung der Anfrage VO/2021/09935 aus der Sitzung des Hauptausshcusses vom 23.03.21 durch Herrn Senator Schindler |
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| Ö 3.10 |
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NEU: mündl. Anfrage des AM Prieur (CDU) betr. Briefkästen zum Radentscheid |
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| Ö 3.11 |
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NEU: mündl. Anfrage des AM Prieur (CDU) betr. dem geplanten Neubau der Feuerwehrgerätehäuser Groß Steinrade und Kronsforde |
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| Ö 3.12 |
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NEU: mündl. Anfrage des AM Simon (CDU) betr. den Sachstand der Beantwortung der Anfrage VO/2021/10226 zu den Aktivitäten der Verwaltung im Zusammenhang mit der Festen Fehmarnbeltquerung |
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| Ö 3.13 |
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NEU: mündl. Anfrage des AM Simon (CDU) betr. das Projekt "STRING" |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Erhebung der Straßenreinigungsgebühren |
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VO/2021/10486 |
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| Ö 4.2 |
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Personalbericht 2020 / 2021 |
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VO/2021/10527 |
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| Ö 4.3 |
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6. Bericht zum Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK-Bericht 2020) |
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VO/2021/10452 |
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| Ö 4.3.1 |
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ÄA des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu VO/2021/10500 - Änderung Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK) 2021 |
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VO/2021/10500-02 |
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| Ö 4.3.2 |
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AM Reinhardt (SPD): Änderungsantrag zu: Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK) 2021 |
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VO/2021/10500-03 |
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| Ö 4.4 |
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INTERREG 6A
hier: Beteiligung der Hansestadt Lübeck am EU-Förderprogramm INTERREG 6A |
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VO/2021/10470 |
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| Ö 4.5 |
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Stadtverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Priwall" |
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VO/2021/10545 |
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| Ö 4.6 |
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Bericht zum Bedarf einer weiteren Oberstufe an Gemeinschaftsschulen |
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VO/2021/10487 |
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| Ö 4.7 |
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Bericht Schulsozialarbeit mit Informationen zum Bundesaktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" |
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VO/2021/10494 |
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| Ö 4.8 |
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Neustrukturierung des Rates für Kriminalprävention (Kommunaler Präventionsrat) |
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VO/2019/07558-03 |
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| Ö 4.9 |
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Bericht "Konzept zur Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde" |
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VO/2021/10517 |
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| Ö 4.9.1 |
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Änderungsantrag des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) & AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen) zur VO/2021/10517 Bericht "Konzept zur Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde" |
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VO/2021/10517-01 |
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| Ö 4.10 |
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Abschlussbericht: Nordtangente, 2. Planungsabschnitt: Einsiedelstraße - Eric-Warburg-Brücke - Neue Hafenstraße |
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VO/2021/10515 |
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| Ö 4.11 |
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Maßnahmen zur Busbeschleunigung |
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VO/2021/10422 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Wahlverfahren Fachbereichsleitung Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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VO/2021/10559 |
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| Ö 5.2 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Hansestadt Lübeck |
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VO/2021/10478 |
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| Ö 5.3 |
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Westerauer Stiftung - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 |
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VO/2021/10483 |
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| Ö 5.4 |
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Einlage in das Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE |
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VO/2021/09850 |
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| Ö 5.5 |
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Änderung Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK) 2021 |
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VO/2021/10500 |
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| Ö 5.6 |
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Wahl eines Schiedsmanns für den Bezirk IV (St. Lorenz 1) |
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VO/2021/10556 |
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| Ö 5.7 |
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AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2020/08956: Konzept zur Modernisierung des Wochenmarktwesens in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2021/10105 |
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| Ö 5.8 |
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Neufassung der Wochenmarktsatzung der Hansestadt Lübeck |
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VO/2020/09427-02 |
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| Ö 5.9 |
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Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck |
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VO/2021/10209 |
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| Ö 5.10 |
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Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2021/10375 |
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| Ö 5.11 |
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Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2020 |
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VO/2021/10492 |
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| Ö 5.12 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Schmaler Lehmberg |
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VO/2021/10453 |
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| Ö 5.13 |
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Neuregelungen von Erbbaurechten für Mehrfamilienhäuser, gewerbliche Nutzungen und Gemeinbedarfsnutzungen |
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VO/2021/10473 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Der Bürgermeister wird beauftragt, Erbbaurechte für Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten sowie Erbbaurechte für gemeinnützige und gewerbliche Nutzungen wie folgt neu zu ordnen: - Für neu abzuschließende Erbbaurechte, vorzeitig zu verlängernde und nach Vertragsende zu verlängernde Erbbaurechte für Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten gilt:
a) Im Erbbaurechtsvertrag wird vereinbart, eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zukünftig schuldrechtlich auszuschließen. b) Erbbaurechtsgrundstücke sind, unabhängig ob diese bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt, im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen. c) Bei neu zu vergebenden Erbbaurechten und bei der Verlängerung von bestehenden Erbbaurechten ist der Erbbauzins dinglich auf 2 % des Bodenwertes festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel (Bindung an den Verbraucherpreisindex VPI) zu versehen. Der zugrunde liegende Bodenwert ist durch Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck zu ermitteln. d) Unter Berücksichtigung der Laufzeit der umgebenden Erbbaurechte beträgt die Laufzeit ab Vertragsschluss 40, 60 oder 80 Jahre. e) Sofern das einzelne Gebäude anteilig mehr als 50% sozial geförderte Wohneinheiten (soziale Wohnraumförderung 1. / 2. Förderweg, bzw. entsprechende Regelungen nach städtebaulichen Verträgen) enthält, ist für die ersten 35 Jahre der Laufzeit der dingliche Erbbauzins auf 1,7 % des Bodenwertes (gem. Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck) festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel (Bindung an den Verbraucherpreisindex) zu versehen. Ab dem 36. Jahr ist der Erbbauzins auf 2% dinglich festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel zu versehen. f) Für mietpreisgebundene Schüler-, Azubi-/Studierendenwohnheime und vergleichbare Wohnformen mit ausschließlich sozialem Charakter ist für die gesamte Laufzeit der dinglich wertgesicherte Erbbauzins auf 1,7 % des auf Basis einer Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck ermittelten Bodenwertes festzusetzen. g) Eine Überprüfung des sozialen Förderzwecks (gem. Ziff. 1e, f) findet alle 5 Jahre statt. Es ist zu regeln, dass der Erbbauzins i.H.v. 2% des Bodenwertes sofort fällig wird, wenn der soziale Förderzweck nicht mehr nachgewiesen werden kann. h) Die Höhe der Entschädigung von Erbbaurechten, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, beträgt bei Auslaufen des Erbbaurechtes 100%. i) Alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages stehen, inkl. notwendiger Vermessungskosten und weiterer Beiträge / Abgaben etc. sind von dem Erbbaurechtsnehmer zu zahlen. j) Für Erbbaurechte, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974, Drs.Nr. 77 (s. Anlage 1) aufzuheben sowie die Beschlüsse für die „Erbbaurechte bis 2045 auslaufend“ (VO 2015/03216, VO 2016/03462, VO 2017/04955) nicht anzuwenden. - Für bestehende Erbbaurechte gilt:
a) Erbbaurechtsgrundstücke mit Mehrfamilienhäusern im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten sind, unabhängig ob diese bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt sind oder nicht, zukünftig im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist. Für diese Fälle ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 aufzuheben. b) Erbbaurechtsgrundstücke mit gewerblicher Nutzung oder einer Nutzung durch gemeinnützig anerkannte (Sport-) Vereine, von Kirchen, Kinder-/Seniorentagesstätten sind zukünftig im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist. c) Für Erbbaurechte, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 aufzuheben sowie die Beschlüsse für die „Erbbaurechte bis 2045 auslaufend“ (VO 2015/03216, VO 2016/03462, VO 2017/04955) nicht anzuwenden.
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08.11.2021 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, Erbbaurechte für Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten sowie Erbbaurechte für gemeinnützige und gewerbliche Nutzungen wie folgt neu zu ordnen: - Für neu abzuschließende Erbbaurechte, vorzeitig zu verlängernde und nach Vertragsende zu verlängernde Erbbaurechte für Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten gilt:
a) Im Erbbaurechtsvertrag wird vereinbart, eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zukünftig schuldrechtlich auszuschließen. b) Erbbaurechtsgrundstücke sind, unabhängig ob diese bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt, im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen. c) Bei neu zu vergebenden Erbbaurechten und bei der Verlängerung von bestehenden Erbbaurechten ist der Erbbauzins dinglich auf 2 % des Bodenwertes festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel (Bindung an den Verbraucherpreisindex VPI) zu versehen. Der zugrunde liegende Bodenwert ist durch Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck zu ermitteln. d) Unter Berücksichtigung der Laufzeit der umgebenden Erbbaurechte beträgt die Laufzeit ab Vertragsschluss 40, 60 oder 80 Jahre. e) Sofern das einzelne Gebäude anteilig mehr als 50% sozial geförderte Wohneinheiten (soziale Wohnraumförderung 1. / 2. Förderweg, bzw. entsprechende Regelungen nach städtebaulichen Verträgen) enthält, ist für die ersten 35 Jahre der Laufzeit der dingliche Erbbauzins auf 1,7 % des Bodenwertes (gem. Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck) festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel (Bindung an den Verbraucherpreisindex) zu versehen. Ab dem 36. Jahr ist der Erbbauzins auf 2% dinglich festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel zu versehen. f) Für mietpreisgebundene Schüler-, Azubi-/Studierendenwohnheime und vergleichbare Wohnformen mit ausschließlich sozialem Charakter ist für die gesamte Laufzeit der dinglich wertgesicherte Erbbauzins auf 1,7 % des auf Basis einer Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck ermittelten Bodenwertes festzusetzen. g) Eine Überprüfung des sozialen Förderzwecks (gem. Ziff. 1e, f) findet alle 5 Jahre statt. Es ist zu regeln, dass der Erbbauzins i.H.v. 2% des Bodenwertes sofort fällig wird, wenn der soziale Förderzweck nicht mehr nachgewiesen werden kann. h) Die Höhe der Entschädigung von Erbbaurechten, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, beträgt bei Auslaufen des Erbbaurechtes 100%. i) Alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages stehen, inkl. notwendiger Vermessungskosten und weiterer Beiträge / Abgaben etc. sind von dem Erbbaurechtsnehmer zu zahlen. j) Für Erbbaurechte, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974, Drs.Nr. 77 (s. Anlage 1) aufzuheben sowie die Beschlüsse für die „Erbbaurechte bis 2045 auslaufend“ (VO 2015/03216, VO 2016/03462, VO 2017/04955) nicht anzuwenden. - Für bestehende Erbbaurechte gilt:
a) Erbbaurechtsgrundstücke mit Mehrfamilienhäusern im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten sind, unabhängig ob diese bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt sind oder nicht, zukünftig im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist. Für diese Fälle ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 aufzuheben. b) Erbbaurechtsgrundstücke mit gewerblicher Nutzung oder einer Nutzung durch gemeinnützig anerkannte (Sport-) Vereine, von Kirchen, Kinder-/Seniorentagesstätten sind zukünftig im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist. c) Für Erbbaurechte, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 aufzuheben sowie die Beschlüsse für die „Erbbaurechte bis 2045 auslaufend“ (VO 2015/03216, VO 2016/03462, VO 2017/04955) nicht anzuwenden.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis. (12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 12 | Nein-Stimmen | 2 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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15.11.2021 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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23.11.2021 - Hauptausschuss |
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Ö 5.13 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, Erbbaurechte für Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten sowie Erbbaurechte für gemeinnützige und gewerbliche Nutzungen wie folgt neu zu ordnen: - Für neu abzuschließende Erbbaurechte, vorzeitig zu verlängernde und nach Vertragsende zu verlängernde Erbbaurechte für Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten gilt:
a) Im Erbbaurechtsvertrag wird vereinbart, eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zukünftig schuldrechtlich auszuschließen. b) Erbbaurechtsgrundstücke sind, unabhängig ob diese bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt, im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen. c) Bei neu zu vergebenden Erbbaurechten und bei der Verlängerung von bestehenden Erbbaurechten ist der Erbbauzins dinglich auf 2 % des Bodenwertes festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel (Bindung an den Verbraucherpreisindex VPI) zu versehen. Der zugrunde liegende Bodenwert ist durch Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck zu ermitteln. d) Unter Berücksichtigung der Laufzeit der umgebenden Erbbaurechte beträgt die Laufzeit ab Vertragsschluss 40, 60 oder 80 Jahre. e) Sofern das einzelne Gebäude anteilig mehr als 50% sozial geförderte Wohneinheiten (soziale Wohnraumförderung 1. / 2. Förderweg, bzw. entsprechende Regelungen nach städtebaulichen Verträgen) enthält, ist für die ersten 35 Jahre der Laufzeit der dingliche Erbbauzins auf 1,7 % des Bodenwertes (gem. Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck) festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel (Bindung an den Verbraucherpreisindex) zu versehen. Ab dem 36. Jahr ist der Erbbauzins auf 2% dinglich festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel zu versehen. f) Für mietpreisgebundene Schüler-, Azubi-/Studierendenwohnheime und vergleichbare Wohnformen mit ausschließlich sozialem Charakter ist für die gesamte Laufzeit der dinglich wertgesicherte Erbbauzins auf 1,7 % des auf Basis einer Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck ermittelten Bodenwertes festzusetzen. g) Eine Überprüfung des sozialen Förderzwecks (gem. Ziff. 1e, f) findet alle 5 Jahre statt. Es ist zu regeln, dass der Erbbauzins i.H.v. 2% des Bodenwertes sofort fällig wird, wenn der soziale Förderzweck nicht mehr nachgewiesen werden kann. h) Die Höhe der Entschädigung von Erbbaurechten, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, beträgt bei Auslaufen des Erbbaurechtes 100%. i) Alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages stehen, inkl. notwendiger Vermessungskosten und weiterer Beiträge / Abgaben etc. sind von dem Erbbaurechtsnehmer zu zahlen. j) Für Erbbaurechte, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974, Drs.Nr. 77 (s. Anlage 1) aufzuheben sowie die Beschlüsse für die „Erbbaurechte bis 2045 auslaufend“ (VO 2015/03216, VO 2016/03462, VO 2017/04955) nicht anzuwenden. - Für bestehende Erbbaurechte gilt:
a) Erbbaurechtsgrundstücke mit Mehrfamilienhäusern im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten sind, unabhängig ob diese bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt sind oder nicht, zukünftig im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist. Für diese Fälle ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 aufzuheben. b) Erbbaurechtsgrundstücke mit gewerblicher Nutzung oder einer Nutzung durch gemeinnützig anerkannte (Sport-) Vereine, von Kirchen, Kinder-/Seniorentagesstätten sind zukünftig im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist. c) Für Erbbaurechte, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 aufzuheben sowie die Beschlüsse für die „Erbbaurechte bis 2045 auslaufend“ (VO 2015/03216, VO 2016/03462, VO 2017/04955) nicht anzuwenden.
Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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25.11.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.10 - geändert beschlossen |
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Beschluss (in geänderter Fassung – s. hierzu Antrag zu TOP 9.10.1): Der Bürgermeister wird beauftragt, Erbbaurechte für Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten sowie Erbbaurechte für gemeinnützige und gewerbliche Nutzungen wie folgt neu zu ordnen: - Für neu abzuschließende Erbbaurechte, vorzeitig zu verlängernde und nach Vertragsende zu verlängernde Erbbaurechte für Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten gilt:
a) Im Erbbaurechtsvertrag wird vereinbart, eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zukünftig schuldrechtlich auszuschließen. b) Erbbaurechtsgrundstücke sind, unabhängig ob diese bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt, im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen. c) Bei neu zu vergebenden Erbbaurechten und bei der Verlängerung von bestehenden Erbbaurechten ist der Erbbauzins dinglich auf 2 % des Bodenwertes festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel (Bindung an den Verbraucherpreisindex VPI) zu versehen. Der zugrunde liegende Bodenwert ist durch Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck zu ermitteln. d) Unter Berücksichtigung der Laufzeit der umgebenden Erbbaurechte beträgt die Laufzeit ab Vertragsschluss 40, 60 oder 80 Jahre. e) Sofern das einzelne Gebäude anteilig mehr als 50% sozial geförderte Wohneinheiten (soziale Wohnraumförderung 1. / 2. Förderweg, bzw. entsprechende Regelungen nach städtebaulichen Verträgen) enthält, ist für die ersten 35 Jahre der Laufzeit der dingliche Erbbauzins auf 1,7 % des Bodenwertes (gem. Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck) festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel (Bindung an den Verbraucherpreisindex) zu versehen. Ab dem 36. Jahr ist der Erbbauzins auf 2% dinglich festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel zu versehen. f) Für mietpreisgebundene Schüler-, Azubi-/Studierendenwohnheime und vergleichbare Wohnformen mit ausschließlich sozialem Charakter ist für die gesamte Laufzeit der dinglich wertgesicherte Erbbauzins auf 1,7 % des auf Basis einer Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck ermittelten Bodenwertes festzusetzen. g) Eine Überprüfung des sozialen Förderzwecks (gem. Ziff. 1e, f) findet alle 5 Jahre statt. Es ist zu regeln, dass der Erbbauzins i.H.v. 2% des Bodenwertes sofort fällig wird, wenn der soziale Förderzweck nicht mehr nachgewiesen werden kann. h) Die Höhe der Entschädigung von Erbbaurechten, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, beträgt bei Auslaufen des Erbbaurechtes 100%. i) Alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages stehen, inkl. notwendiger Vermessungskosten und weiterer Beiträge / Abgaben etc. sind von dem Erbbaurechtsnehmer zu zahlen. j) Für Erbbaurechte, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974, Drs.Nr. 77 (s. Anlage 1) aufzuheben sowie die Beschlüsse für die „Erbbaurechte bis 2045 auslaufend“ (VO 2015/03216, VO 2016/03462, VO 2017/04955) nicht anzuwenden. - Für bestehende Erbbaurechte gilt:
a) Erbbaurechtsgrundstücke mit Mehrfamilienhäusern im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten sind, unabhängig ob diese bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt sind oder nicht, zukünftig im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist. Für diese Fälle ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 aufzuheben. b) Erbbaurechtsgrundstücke mit gewerblicher Nutzung oder einer Nutzung durch gemeinnützig anerkannte (Sport-) Vereine, von Kirchen, Kinder-/Seniorentagesstätten sind zukünftig im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist. c) Für Erbbaurechte, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 aufzuheben sowie die Beschlüsse für die „Erbbaurechte bis 2045 auslaufend“ (VO 2015/03216, VO 2016/03462, VO 2017/04955) nicht anzuwenden.
Abstimmungsergebnis in der durch den Antrag zu TOP 9.10.1 geänderten Fassung. | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 37 | Nein-Stimmen | 2 | Enthaltungen | 3 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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06.12.2021 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, Erbbaurechte für Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten sowie Erbbaurechte für gemeinnützige und gewerbliche Nutzungen wie folgt neu zu ordnen: - Für neu abzuschließende Erbbaurechte, vorzeitig zu verlängernde und nach Vertragsende zu verlängernde Erbbaurechte für Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten gilt:
a) Im Erbbaurechtsvertrag wird vereinbart, eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zukünftig schuldrechtlich auszuschließen. b) Erbbaurechtsgrundstücke sind, unabhängig ob diese bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt, im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen. c) Bei neu zu vergebenden Erbbaurechten und bei der Verlängerung von bestehenden Erbbaurechten ist der Erbbauzins dinglich auf 2 % des Bodenwertes festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel (Bindung an den Verbraucherpreisindex VPI) zu versehen. Der zugrunde liegende Bodenwert ist durch Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck zu ermitteln. d) Unter Berücksichtigung der Laufzeit der umgebenden Erbbaurechte beträgt die Laufzeit ab Vertragsschluss 40, 60 oder 80 Jahre. e) Sofern das einzelne Gebäude anteilig mehr als 50% sozial geförderte Wohneinheiten (soziale Wohnraumförderung 1. / 2. Förderweg, bzw. entsprechende Regelungen nach städtebaulichen Verträgen) enthält, ist für die ersten 35 Jahre der Laufzeit der dingliche Erbbauzins auf 1,7 % des Bodenwertes (gem. Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck) festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel (Bindung an den Verbraucherpreisindex) zu versehen. Ab dem 36. Jahr ist der Erbbauzins auf 2% dinglich festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel zu versehen. f) Für mietpreisgebundene Schüler-, Azubi-/Studierendenwohnheime und vergleichbare Wohnformen mit ausschließlich sozialem Charakter ist für die gesamte Laufzeit der dinglich wertgesicherte Erbbauzins auf 1,7 % des auf Basis einer Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck ermittelten Bodenwertes festzusetzen. g) Eine Überprüfung des sozialen Förderzwecks (gem. Ziff. 1e, f) findet alle 5 Jahre statt. Es ist zu regeln, dass der Erbbauzins i.H.v. 2% des Bodenwertes sofort fällig wird, wenn der soziale Förderzweck nicht mehr nachgewiesen werden kann. h) Die Höhe der Entschädigung von Erbbaurechten, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, beträgt bei Auslaufen des Erbbaurechtes 100%. i) Alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages stehen, inkl. notwendiger Vermessungskosten und weiterer Beiträge / Abgaben etc. sind von dem Erbbaurechtsnehmer zu zahlen. j) Für Erbbaurechte, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974, Drs.Nr. 77 (s. Anlage 1) aufzuheben sowie die Beschlüsse für die „Erbbaurechte bis 2045 auslaufend“ (VO 2015/03216, VO 2016/03462, VO 2017/04955) nicht anzuwenden. - Für bestehende Erbbaurechte gilt:
a) Erbbaurechtsgrundstücke mit Mehrfamilienhäusern im Geschosswohnungsbau mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten sind, unabhängig ob diese bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt sind oder nicht, zukünftig im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist. Für diese Fälle ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 aufzuheben. b) Erbbaurechtsgrundstücke mit gewerblicher Nutzung oder einer Nutzung durch gemeinnützig anerkannte (Sport-) Vereine, von Kirchen, Kinder-/Seniorentagesstätten sind zukünftig im Eigentum der Hansestadt Lübeck zu halten und nicht an die Erbbauberechtigten zu verkaufen soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist. c) Für Erbbaurechte, welche Gegenstand dieses Beschlusses sind, ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 aufzuheben sowie die Beschlüsse für die „Erbbaurechte bis 2045 auslaufend“ (VO 2015/03216, VO 2016/03462, VO 2017/04955) nicht anzuwenden.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | X | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 5.14 |
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Durchführung von Ausbildungslehrgängen für Feuerwehrbeamt:innen durch die Berufsfeuerwehr der HL |
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VO/2021/10005 |
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| Ö 5.15 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von insgesamt 238.000,- EUR zugunsten der Nordischen Filmtage Lübeck |
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VO/2021/10514 |
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| Ö 5.16 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 18.500 Euro für die Weiterentwicklung der Bürgerakademie Lübeck 2021 |
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VO/2021/10474 |
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| Ö 5.17 |
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Budgetverträge Lübecker Musikschulen |
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VO/2021/10544 |
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| Ö 5.18 |
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Ausschreibung Verkehrsentwicklungsplan (Zurückgestellt am 26.10.21) |
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VO/2021/10443 |
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| Ö 5.19 |
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BW 62 Büssauer Brücke Instandsetzung - Projektfreigabe |
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VO/2021/10502 |
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| Ö 5.20 |
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Freigabe zur Fortsetzung des Projektes "Ersatzneubau GGS St. Jürgen im Mönkhofer Weg 95 in 23562 Lübeck" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von >175.000 EUR des veranschlagten Gesamtbudgets |
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VO/2021/10488 |
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| Ö 5.21 |
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Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2021 für Beschaffung, Aufbau und Betrieb einer CO²-Messinfrastruktur in den Lübecker Schulgebäuden |
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VO/2021/10538 |
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| Ö 5.22 |
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Außerplanmäßige Bewilligung gemäß § 82 (1) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein von Mitteln zur Deckung von Auszahlungen, Investitionsmaßnahme 544 - Skandinavienkai, Umbau Anleger 8 |
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VO/2021/10539 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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AM Haltern (SPD): Jugendhaus Seeblick bewahren - Brodtner Uferweg sichern (Im Jugendhilfe-A wurde der Antrag am 03.06.21 (VO 10160) angenommen und im Bau-A am 16.08.21 (VO 10090) abgelehnt. Es bedarf nunmehr einer Klärung durch den Hauptausschuss) |
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VO/2021/10090 |
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| Ö 6.2 |
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Austauschantrag: AM Pluschkell (SPD) und Lötsch (CDU):
Radweg Travemünde - Warnsdorf; Radweg Puppenbrücke (Der Antrag wurde am 18.10.21 im Bau-A angenommen) |
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VO/2021/10363-02 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Gleichstellung |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.10.2021 (Liegt vor) |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 13.1 |
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Mündl. Bericht betr. Konzernprogramm der Stadtwerke Holding GmbH (Hierzu werden die Geschäftsführer Herr Dr. Meier und Herr Ortz sowie der Projektleiter Herr Schweizer anwesend sein) |
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| N 13.2 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,- Euro netto |
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| N 13.3 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000,- Euro netto |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Beamtenangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft
Beförderung einer Bereichsleitung |
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| N 14.2 |
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Änderung der Gesellschaftsstruktur der items GmbH |
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| N 14.3 |
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Beteiligung an der Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG) (Die Vorlage liegt nun vor und wird nachgereicht.) |
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| N 14.4 |
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Verkauf der Reihenhausgrundstücke Lose 7 bis 8.2 im Teilbereich I im Neubaugebiet B-Plan - 07.44.00 - Am Ährenfeld / Johannes-Kepler-Quartier an Bauherrengemeinschaften |
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| N 14.5 |
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Stiftung Lübecker Wohnstifte - Erbbaurechtsbestellung Schönböckener Straße 55 |
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| N 14.6 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Gärtnergasse |
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| N 14.7 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Strandweg |
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| N 14.8 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Heiweg |
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| N 14.9 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Neuer Faulenhoop |
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| N 14.10 |
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Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Niendorfer Hauptstraße |
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| N 14.11 |
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Grundstückserwerb für die Wiedervernässung von Mooren in Oberbüssau (Die Vorlage liegt nun vor und wird nachgereicht) |
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| N 14.12 |
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Ersatzbeschaffung eines Gerätewagens Tauchen |
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| N 14.13 |
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Ausschreibung eines Auftrages von mehr als 175.000 EUR für Beförderungsleistungen im Rahmen des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung |
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| N 14.14 |
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Ausschreibung eines Auftrages von mehr als 175.000 EUR für Beförderungsleistungen im Rahmen des Schulunterrichts |
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| N 14.15 |
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Lieferung von Tiefkühlware für die Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen bei der Hansestadt Lübeck |
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| N 14.16 |
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Mietvertragsverlängerung: Kindertageseinrichtung Roter Löwe |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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