In der Sitzung der Bürgerschaft vom 25. März 2021 wurde zu der Vorlage VO/2021/09883 (Budgetverträge für die Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH und die Lübecker Musikschule der Gemeinnützigen) folgender Beschluss gefasst:
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den bisher durch die Hansestadt Lübeck institutionell geförderten Musikschulen (Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH und Lübecker Musikschule der Gemeinnützigen) Budgetverträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren abzuschließen. Die Budgetverträge werden analog der übrigen Budgetverträge mit freien Trägern vereinbart (u.a. inkl. Anpassungsklausel bei Tarifsteigerungen). Grundlage für die zwei Budgetverträge bildet das Budget des Jahres 2020 in Höhe von 182.800 Euro.
Ausgangssituation
Die institutionelle Förderung der Hansestadt Lübeck beträgt seit 2010 für beide Lübecker Musikschulen insgesamt 182.800 Euro. Von 2001 bis 2010 wurde der Zuschussbetrag nach Vorgabe des damaligen Bürgermeisters von einem seinerzeit höheren Betrag schrittweise um 10 % gekürzt und danach nicht mehr erhöht. Allerdings stellt die städtische Zuwendung an die beiden Musikschulen derzeit ca. 6 % der Gesamteinnahmen dieser Einrichtungen dar. Die Musikschulen finanzieren sich überwiegend aus Kursbeiträgen. Darüber hinaus werden die Lübecker Musikschulen durch Dritte (z.B. Land Schleswig-Holstein, Possehl-Stiftung, Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck, Förderverein der Lübecker Musikschule e.V., Michael-Haukohl-Stiftung, Friedrich Bluhme und Else Jebsen Stiftung) finanziert.
Bei steigenden Ausgaben führt dies zur Unterfinanzierung, die nur durch Angebotsreduzierungen oder höhere Teilnahmegebühren kompensiert werden kann. Dem sollte mit dem Beschluss der Bürgerschaft zum Abschluss von Budgetverträgen über fünf Jahre entgegengewirkt werden.
Zur Erörterung der Grundlagen von Budgetverträgen sowie einer Erhöhung der Förderung haben zwei Gespräche (19.05.2021 und 28.09.2021) mit Vertreter:innen der Musikschulen und der Verwaltung stattgefunden.
Um die Differenz zwischen derzeitiger Entlohnung und der nach TVöD zu ermitteln, wurden die Musikschulen gebeten, die aktuellen monatlichen Personalkosten der festangestellten Lehrkräfte und des Verwaltungspersonals aufzulisten und einer Bezahlung nach TVöD (VKA) gegenüberzustellen.
Als Differenz haben die Musikschulen der Verwaltung folgende Beträge mitgeteilt:
Lübecker Musikschule der Gemeinnützigen: | 220.100,69 Euro pro Jahr |
Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH: | 580.712,64 Euro pro Jahr |
Gesamt: | 800.813,33 Euro pro Jahr |
Bei Vorgabe, Beschäftigte vergleichbar zum TVöD zu vergüten, entstünde den Musikschulen nach ihren Angaben ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von 800.813,33 Euro zzgl. der künftigen Tarifsteigerungen. Die Differenz zwischen tarifgerechter Bezahlung und dem Budget des Jahres 2020 in Höhe von 182.800 Euro, das die Grundlage für den Abschluss von Budgetverträgen mit den Musikschulen bilden soll, ist aus Sicht der Verwaltung durch den Bürgerschaftsbeschluss nicht gedeckt.
Fazit
Anders als die in den Budgetverträgen geregelten Zuwendungen der Hansestadt Lübeck an die freien Träger, vor allem der Jugendhilfe und sozialen Sicherung (rechtlich überwiegend kommunale Pflichtaufgaben, mit sehr weit überwiegender städtischer Finanzierung), stellt die städtische, finanzielle Förderung der Musikschulen mit ca. 6 % der Gesamteinnahmen dieser Einrichtungen eine Größenordnung dar, von der ausgehend die mit Budgetverträgen verbundenen Verpflichtungen der Träger (u.a. tarifgerechte Entlohnung der Beschäftigten vergleichbar mit TVöD) nicht verlangt werden dürften. Sie wären außerdem mit Mehrausgaben verbunden, die dem Bürgerschaftsbeschluss widersprechen würden. Das Budget des Jahres 2020 zur Grundlage nehmend: Würden alle festangestellten Beschäftigten der Musikschulen analog zum TVöD entlohnt, müssten die Zuwendungen entweder um bis zu 800.813,33 Euro erhöht werden, oder die Teilnahmegebühren (überwiegender Teil der sonstigen Einnahmen der Musikschulen) würden drastisch erhöht. Den Großteil der Einnahmen erzielen die beiden Musikschulen über Unterrichtsgebühren, die Zuwendung des Landes und weitere Drittmittel sowie sonstige betriebliche Erträge.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Budgetverträge das richtige Instrument für Förderungen/Zuwendungen an Einrichtungen sind, bei denen die städtische Zuwendung nur einen marginalen Teil der Gesamtfinanzierung ausmacht. Das damit verbundene Ziel, Angebotsreduzierungen, „Lohndumping“ oder eine drastische Erhöhung der Teilnahmegebühren zu vermeiden, lässt sich auch durch eine eindeutige Beschlusslage zur jährlichen Anpassung der städtischen Zuwendungen an Tarif- und Kostensteigerungen erreichen.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, im ersten Schritt die Förderung der Musikschulen für 2022 um rund 10 % auf 200.000 Euro anzuheben. Dies wäre ein erster Schritt zur Kompensation von seit 2010 nicht vorgenommenen Tarif- und Kostensteigerungen.
Ab 2023 soll der Betrag von 200.000 Euro mindestens um die Tarifsteigerungen bereits zum Haushaltsbeschluss angepasst werden. Zudem wird im Zuge der Kulturentwicklungsplanung der Hansestadt Lübeck politisch zu bewerten sein, ob und in welchem Umfang die Förderung der Musikschulen grundsätzlich weiter anzuheben ist.