1 Einleitung
Nachdem seit Februar 2021 der Prüfvermerk des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck, zum Schlussverwendungsnachweis der Nordtangente über die GVFG-/FAG-Förderung vorliegt und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein im Juni 2021 diesen Schlussverwendungsnachweis als Verwendungsnachweis für die Sonderbedarfszuweisungen des Landes Schleswig-Holstein ebenfalls anerkannt hat, ist das Projekt Nordtangente abgeschlossen. Aus diesem Anlass wird hiermit den städtischen Gremien das finanzielle Ergebnis des Projektes mitgeteilt und ein kurzer tabellarischer Überblick über den zeitlichen Ablauf des Projektes gegeben. Auf Details wie in früheren Sachstandsberichten zur Nordtangente wird bewusst verzichtet, soweit sie nicht die Finanzierung der Nordtangente betreffen.
2 Förderung durch das Land Schleswig-Holstein
2.1 GVFG-/FAG-Förderung
Die Nordtangente wurde vom Land Schleswig-Holstein (Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr) gem. Zuwendungsbescheid vom 03.12.2000 mit der Höchstförderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG), das heißt mit 75% und 10% der zuwendungsfähigen Kosten, gefördert.
Den Abschluss des Gesamtprojektes Nordtangente bildete der Schlussverwendungsnachweis über die zweckgemäße Verwendung der erhaltenen GVFG-/FAG-Förderung. Er konnte erst erstellt werden, nachdem alle Ausgaben für die Nordtangente getätigt und die Rückzahlungen Dritter erfolgt, sowie die Anliegerbeiträge erhoben worden waren.
Der Schlussverwendungsnachweis umfasst neben einem Bericht und Erläuterungen/Begründungen der Abweichungen vom Finanzierungsantrag die Abrechnung aller Ausgaben für die Nordtangente, die über einen Zeitraum von rd. 30 Jahren angefallen sind. Beim Aufstellen des Schlussverwendungsnachweises war für alle rund zweitausend Rechnungen die Aufteilung in zuwendungsfähige, tlw. zuwendungsfähige und nichtzuwendungsfähige Kosten vorzunehmen.
Mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck, wurde 2011 vereinbart, wegen des Umfanges des Schlussverwendungsnachweises, des nicht abschätzbaren Fertigstellungsdatums der Nordtangente und der Einschaltung des Eisenbahnbundesamtes durch den Fördergeber, für den Teil Gleisbau die Abrechnung für bereits fertiggestellte Bauabschnitte vorzuziehen. Vorgesehen wurde, zunächst einzelne Verwendungsnachweise (Gleisbau, Neue Hafenstraße, Einsiedelstraße, Eric-Warburg-Brücke und Sonstige Leistungen (Landschaftspflegerische Begleitplanung, Grunderwerb, Lärmschutz)) zu erarbeiten und zur Prüfung einzureichen. Die Prüfergebnisse dieser Verwendungsnachweise bildeten dann die Grundlage für den GVFG-/FAG-Schlussverwendungsnachweis Nordtangente. Gleichzeitig erhöhten die Prüfergebnisse der einzelnen Verwendungsnachweise die Genauigkeit über die zuwendungsfähigen Ausgaben, so dass die Hansestadt Lübeck weiterhin dem Sachstand entsprechend regelmäßig Fördergelder abrufen konnte, ohne das Risiko einer Überzahlung einzugehen.
Die Reihenfolge der Einreichung der Verwendungsnachweise ergab sich daraus, wann für die jeweiligen Abschnitte alle Rechnungen vorlagen.
Alle Verwendungsnachweise und der Schlussverwendungsnachweis wurden vor Einreichen beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck, entsprechend den Förderrichtlinien vom Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Lübeck geprüft.
2.1.1 Straßenausbaubeiträge
Für die Einsiedelstraße wurden von der Hansestadt Lübeck Straßenausbaubeiträge gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) i. V. m. der Straßenausbausatzung der Hansestadt Lübeck erhoben. Gem. der Förderrichtlinien werden die Straßenausbaubeiträge dem von der Hansestadt Lübeck zu tragenden Eigenanteil zugerechnet, d. h., dass im Grundsatz die zuwendungsfähigen Kosten um die Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen reduziert werden. Allerdings entspricht das Beitragsrecht nicht den Förderrichtlinien. Deswegen war zu prüfen, inwieweit Doppelabzüge dadurch entstehen würden, dass Kosten bei der Zuschussprüfung als nicht zuwendungsfähig erklärt wurden, die aber beitragsfähig sind.
Da das KAG-Verfahren zum Zeitpunkt der Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises Einsiedelstraße noch nicht abgeschlossen war, wurde mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck, vereinbart, dass sie in einem der späteren Verwendungsnachweise zur Nordtangente berücksichtigt und die zuwendungsfähigen Kosten dann entsprechend verringert werden. Dies geschah mit dem Schlussverwendungsnachweis.
2.1.2 Zusammenstellung der GVFG-/FAG-Verwendungsnachweise
Verwendungs-nachweis | z. Prüfung eingereicht | Prüfvermerk LBV vom | Gesamtkosten | zuwendungs- fähige Kosten |
Gleisbau | 28.03.2012 | 07.04.2014 | 4.609.135,34 EUR | 4.291.108,88 EUR |
Hafenstraße | 22.11.2013 | 05.02.2015 | 8.977.747,61 EUR | 7.411.083,56 EUR |
Einsiedelstraße Rückrechnung Doppelabzug KAG | 08.10.2014 | 10.03.2016 25.02.2021 | 10.274.624,96 EUR | 8.118.631,13 EUR 82.237,05 EUR |
Brücke | 11.10.2017 | 05.03.2018 | 26.438.939,84 EUR | 19.941.384,72 EUR |
Sonstige Leistungen | 13.08.2019 | 04.08.2020 | 4.852.699,48 EUR | 4.609.600,99 EUR |
Schlussverwendungsnachweis KAG-Einnahmen | 14.09.2020/ 16.02.2021 | 25.02.2021 | 25.214,47 EUR | 25.214,47 EUR - 632.938,15 EUR |
Schlussverwendungsnachweis: | | 55.178.361,70 EUR | 43.846.322,65 EUR |
2.2 Sonderbedarfszuweisungen
Zusätzlich bewilligte das Land Schleswig-Holstein (Innenministerium) für die Jahre 2001 und 2002 als Projektförderung für den Bau der Nordtangente Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 3.166.215,37 EUR zur Entlastung des kommunalen Eigenanteils. (S. Sachstandsbericht, den der Bauausschuss in seiner Sitzung am 01.07.2002 unter TOP 2.4 zur Kenntnis genommen hat.)
Der Schlussverwendungsnachweis für die Sonderbedarfszuweisungen erfolgt den Förderrichtlinien gemäß zusammen mit dem Schlussverwendungsnachweis für die GVFG-/FAG-Fördermittel. Mit Schreiben vom 22.06.2021 teilte das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung mit, dass es den Verwendungsnachweis für diese Maßnahme anerkenne.
3 Förderung durch die Europäische Kommission
Außer vom Land Schleswig-Holstein wurde die Nordtangente, aufgeteilt in zwei Projekte, zusätzlich auch von der Europäischen Kommission mit Mitteln für das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V oder englisch: TEN-T) gefördert.
3.1 TEN-V-Förderung: Projekt 2001/DE/370
Die Europäische Kommission hatte am 17.12.2001 entschieden, das Vorhaben Anbindung Hafen Lübeck (Nordtangente) – Abschnitt „Ausbau der Neuen Hafenstraße“ mit 10% zu fördern. Im Abschlussschreiben der Europäischen Kommission vom 17.06.2005 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen wurden die eingereichten Gesamtkosten in Höhe von 9.466.776,49 EUR endgültig festgestellt.
3.2 TEN-V-Förderung: Projekt 2004-DE-90307-P
Am 29.12.2004 entschied die Europäische Kommission, für das Projekt Hafen Lübeck: „Bau der Nordtangentenbrücke und Vollendung beiderseitiger Zugangsabschnitte zur Brücke/Anbindung Hafeneinrichtungen an das Transeuropäische Straßennetz“ einen Gemeinschaftszuschuss mit einem Höchstbetrag von 1,5 Mio. EUR, d. h. 4,48% der veranschlagten zuschussfähigen Gesamtkosten in Höhe von 33,5 Mio. EUR, zu gewähren.
In dem Abschlussschreiben der Exekutivagentur für das Transeuropäische Verkehrsnetz vom 14.03.2011 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurden zuschussfähige Gesamtkosten in Höhe von 29.930.683,40 EUR festgestellt und in dem Schreiben der Exekutivagentur für das Transeuropäische Verkehrsnetz vom 26.08.2013 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung weitere 1.767.350,71 EUR als zuschussfähig erachtet, also insgesamt 31.698.034,11 EUR.
3.3 Zusammenstellung TEN-V-Förderung
Projekt | Abschlussschreiben Agentur vom | festgestellte zuschussfähige Gesamtkosten | ausgezahlte Gemeinschaftszuschüsse |
2001/DE/370 | 17.06.2005 | 9.466.776,49 EUR | 946.677,65 EUR |
2004-DE-90307-P | 14.03.2011/ 26.08.2013 | 31.698.034,11 EUR | 1.420.071,92 EUR |
Abschlussbetrag: | | 41.164.810,60 EUR | 2.366.749,57 EUR |
4 Vergleich der Kostenkalkulation aus dem Jahr 2000 mit den festgestellten Gesamtkosten 2021
Die Nordtangente war in das GVFG-/FAG-Förderprogramm 2000 des Landes Schleswig-Holstein mit einer Gesamtfinanzierung aufgenommen worden, die im folgenden dem Ergebnis des Schlussverwendungsnachweises gegenübergestellt wird.
| Förderprogramm 2000 | Schlussverwendungs-nachweis 2021 |
Gesamtkosten | 71.707.200,00 EUR | 55.178.361,70 EUR |
davon zuwendungsfähig GVFG-SH | 56.547.300,00 EUR | 43.846.322,65 EUR |
davon zuwendungsfähig FAG | 56.547.300,00 EUR | 43.846.322,65 EUR |
| | |
Kostenaufteilung | | |
75 % GVFG | 42.410.500,00 EUR | 32.884.700,00 EUR |
10 % FAG | 5.654.700,00 EUR | 4.383.100,00 EUR* |
Anlieger | 581.900,00 EUR | 632.938,15 EUR |
Dritte | 361.000,00 EUR | entfällt** |
Eigenanteil Hansestadt Lübeck | 22.699.100,00 EUR | 17.277.623,55 EUR |
| | |
Reduzierung des Eigenanteils der Hansestadt Lübeck durch: | | |
Sonderbedarfszuweisungen | | 3.166.215,37 EUR |
TEN-V-Förderung | | 2.366.749,57 EUR |
Eigenanteil Hansestadt Lübeck (Endstand) | | 11.744.658,61 EUR |
* Maximalbetrag, weil die FAG-Förderung 2020 auslief. Deswegen erfolgte eine Vorprüfung des Schlussverwendungsnachweises im November 2020 mit einer entsprechenden Fördermittelauszahlung. Der Schlussverwendungsnachweis wurde 2021 aktualisiert, als die letzten Rechnungen vorlagen, und konnte erst dann abschließend geprüft werden.
** Dieser Anteil Dritter bezog sich im Förderprogramm auf den Anteil der Lübecker Hafen-Gesellschaft an den Umbaukosten des Konstinbahnhofes. In der Abrechnung wurden die Gesamtkosten für den Gleisbau abzüglich des LHG-Anteiles in Höhe von 470.674,25 EUR berücksichtigt, der an die Hansestadt Lübeck erstattet und entsprechend als Einnahme bei der Gesamtkostenzusammenstellung berücksichtigt wurde.
4.1 Fazit bezüglich der Gesamtkosten
Die Gesamtkosten für die Nordtangente fielen um rd. 16,5 Mio. EUR geringer aus als veranschlagt. Das entspricht Einsparungen von rd. 23%.
Der kalkulierte Eigenanteil der Hansestadt Lübeck verringerte sich den reduzierten Gesamtkosten entsprechend und konnte im Laufe des Projektfortschrittes infolge zunächst nicht bekannter weiterer Fördermöglichkeiten nochmals verringert werden, so dass er um rd. 11 Mio. EUR geringer ausfiel als veranschlagt. Das entspricht einer Reduzierung um fast die Hälfte.
Der prozentuale Eigenanteil der Hansestadt Lübeck an den tatsächlichen Gesamtkosten der Nordtangente beträgt letztlich rd. 21%. Ursprünglich veranschlagt waren dagegen rd. 32%.
5 Überblick über den zeitlichen Ablauf des Projektes Nordtangente 1971 - 2021
5.1 Projekt- und Finanzierungsplanung
Aufgabenfelder | Zeitraum |
Linienführung der Nordtangente - Voruntersuchungen - Trassenvarianten und –diskussion - Trassenentscheidung der Bürgerschaft | 1971 – 1974 70er Jahre 30.05.1985 |
Förderung GVFG/FAG, TEN-V - Voranmeldung - Voranfrage Förderung mit Mittelerhöhung - Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit - Anerkennung der Förderfähigkeit - Finanzierungsantrag GVFG/FAG - Förderzusage GVFG/FAG - Antrag auf Gemeinschaftszuschuss (TEN-V) - Entscheidung Europäische Kommission - Antrag auf Gemeinschaftszuschuss (TEN-V) - Entscheidung Europäische Kommission | Mai 1985 Oktober 1993 (Hubbrücke) September 1996 (Klappbrücke) 29.08.1997 26.11.1999 03.12.2000 05.12.2000 (Projekt 1) 17.12.2001 15.04.2004 (Projekt 2) 29.12.2004 |
Ermittlung der verkehrlichen, städtebaulichen, brückentechnischen und gestalterischen Grundlagen der Planung | 1987 – 1990
|
Freiwillige Kommunale Umweltverträglichkeitsstudie Teil 1 und 2 | 1992 – 1994 |
Planung - Baugrunduntersuchungen - Straßen- und Leitungsplanung - Brückenplanung - Gleisplanung - Betriebskonzept Konstinkai - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Lärmtechnische Untersuchungen - Altlastenuntersuchungen | ab 1993 ab 1993 ab 1993 ab 1993 1993 1994 – 1999 1994 – 1999 2001 – 2002 |
Änderung Brückentyp (Klappbrücke statt Hubbrücke) Senatsbeschluss | 13.12.1995 |
Finanzierungskonzept Bürgerschaftsbeschluss | 27.08.1998 |
Planfeststellung - Planfeststellungsverfahren (Hubbrücke) - Planfeststellungsverfahren (Klappbrücke) - Planfeststellungsbeschluss | Aug. 1994, zurückgezogen Dez. 1995 Februar 1997 – Juni 1999 28.06.1999 |
Grunderwerb | 1996 - 2016 |
5.2 Baudurchführung
Bauabschnitte | Bauzeit |
Gleisbauarbeiten am Konstinkai | Februar 2000 – Oktober 2001 |
Entschädigungsverfahren für passive Lärmschutzmaßnahmen | 2001 – 2005 |
Trassenferne Ausgleichsmaßnahmen | Dezember 2001 – Mai 2002 |
Bau des LMG-Parkplatzes | September 2002 – Juni 2003 |
Erster Bauabschnitt Neue Hafenstraße (Rüttelstopfverdichtung u. Leitungsverlegungen) | November 2002 – Juni 2004 |
Vorbelastung Widerlager Ost | September 2003 – August 2004 |
Flächenbefestigung am Konstinkai nach Abbruch des Schuppens 22 | März 2003 – Juli 2003 |
Eric-Warburg-Brücke | November 2004 – März 2008 |
Zweiter Bauabschnitt Neue Hafenstraße | Dammschüttung Januar/Februar 2007 Dammsetzung März 2007 – September 2007 Straßenbau Dezember 2007 – Juni 2008 |
Erster Bauabschnitt Einsiedelstraße Alleebepflanzung | Juni 2005 – Dezember 2006 1. Halbjahr 2007 |
Dritter Bauabschnitt Einsiedelstraße (mit provisorischem Anschluss an alte Trasse) | April 2007 – Oktober 2007 |
Zweiter Bauabschnitt Einsiedelstraße [Verkehrsübergabe für vierspurigen Strassenverkehr (Endausbau)] | Oktober 2007 – Oktober 2009 [Dezember 2008] |
Trassennahe Ausgleichsmaßnahmen | 1. Halbjahr 2009 |
Straßenbegleitgrün 2.+3. BA Einsiedelstraße | Herbst 2011 – Herbst 2012 |
5.3 Projektschlussabwicklung
Aufgabenfelder | Zeitraum |
Eric-Warburg-Brücke - Selbständige Beweisverfahren - Bauprozess (erst Urkundenprozess, später Werklohnforderung) - Vergleichsbeschluss Landgericht Lübeck - Vergleichsbeschluss, Zustimmung Bürgerschaft - Abrechnung Prüfingenieur - Abrechnung Ingenieurbüro - Erneuerung Dünnbelag (Planung bis Abrechnung) - Instandsetzung Beschichtung Klappenkeller - Mast- und Schrankensockel, Montageklappen - Bauprozess Mast- und Schrankensockel | Februar 2009 – Februar 2013 Juli 2009 – Februar 2013 31.01.2013 28.02.2013 März 2010 – März 2011 April 2018 – Juli 2019 April 2013 – August 2013 September 2013 – Oktober 2015 September 2013 – September 2016 November 2019 – Februar 2021 |
Einsiedelstraße 2. Bauabschnitt - Schlussrechnung Straßenbau Vorbehalt/Vergleich - Abrechnung Ingenieurbüro | Oktober 2012 – September 2013 April 2014 – Mai 2014 |
Nachbilanzierung LBP - Schlussbilanzierung Landschaftsplaner und Prüfung durch Planfeststellungsbehörde - Durchführung erforderlicher Nachpflanzungen / Prüfung durch Planfeststellungsbehörde | 2012 – Dezember 2014 April 2015 / März 2017 |
Abrechnung mit Entsorgungsbetrieben Lübeck - Neue Hafenstraße - Einsiedelstraße | November 2012 – März 2013 April 2013 – Oktober 2013 |
TEN-V-Förderung (Projekt 2001/DE/370) - Antrag auf Schlusszahlung - Abschlussschreiben der EU | 09.03.2005 17.06.2005 |
TEN-V-Förderung (Projekt 2004-DE-90307-P) - Antrag auf Schlusszahlung - Abschlussschreiben der EU | 01.12.2010 14.03.2011/26.08.2013 |
Aufgabenfelder | Zeitraum |
Straßenausbaubeiträge gem. KAG - Erarbeitung, Veranlagungs- und Widerspruchsbescheide - Prozess vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht | 2014 – April 2017 Mai 2017 – Juni 2020 |
Sonderbedarfszuweisungen | 2001 – Juni 2021 |
GVFG-/FAG-Förderung - Verwendungsnachweis Gleisbau - Verwendungsnachweis Hafenstraße - Verwendungsnachweis Einsiedelstraße - Verwendungsnachweis Brücke - Verwendungsnachweis Sonstige Leistungen - Schlussverwendungsnachweis | Ende 2011 – April 2014 April 2012 – Februar 2015 Oktober 2013 – März 2016 Oktober 2017 – März 2018 August 2019 – August 2020 Sept. 2020/Febr. 2021 – Nov. 2021/Febr. 2021 |
5.4 Fazit bezüglich des Zeitrahmens
Erinnert sei hier daran, dass Oberbaudirektor Dr. Rehder bereits in den 1880er Jahre erste Pläne für den Ersatz der Struckfähre durch eine bewegliche Brücke entwickelte. Rund zwanzig Jahre später lehnte die Bürgerschaft 1908 den Bau einer Klappbrücke unterhalb der Struckfähre ab. (s. Lübeck plant und baut, Heft 49/Juni 1994: Nordtangente, 100 Jahre Planungsgeschichte)
In den nächsten sechzig Jahren erschien der Bau einer Brücke bei der Struckfähre immer wieder als wichtiges Infrastrukturprojekt, wurde aber stets zurückgestellt. 1961 wurde die Struckfähre eingestellt.
Bezogen auf diese Vorgeschichte ist der Zeitraum von rd. 50 Jahren (1971 – 2021) für erste Trassenüberlegungen, Planung, Bau und Schlussabwicklung der Nordtangente, die sich heute über rd. 1,5 km von der Einsiedelstraße über die Eric-Warburg-Brücke bis zur Neuen Hafenstraße erstreckt, als in den Gesamtzeitrahmen passend zu erachten.