Vorlage - VO/2021/10510
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Beschlussvorschlag
Das Land Schleswig-Holstein hat 2017 einen Versorgungsfonds (siehe auch VersFondsG
S-H) geschaffen (mit einer Aktienquote von bis zu 30%), um Rücklagen für die späteren Pensionen der Landesbeamten zu bilden. Das Gesetz dafür öffnet auch den Kommunen im Land die Möglichkeit sich zu beteiligen.
Hat die Hansestadt Lübeck geprüft, sich an diesem Versorgungsfonds zu beteiligen?
Wenn ja, wie waren die Ergebnisse zu den Überlegungen?
Wenn nein, warum nicht?
Bitte um schriftliche Beantwortung der Fragen.
Begründung
Anlagen
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